Twitter-Angestellte um Abfertigung geprellt – Ex-Managerin klagt auf halbe Mrd. Dollar
Twitter-Mitarbeiter:innen hätte bei Kündigung eine recht hohe Abfertigung zugestanden, die aber bei der Massenkündigung nach der Musk-Übernahme nicht ausgezahlt wurde. Nun gibt es eine Sammelklage.
Im Gegensatz zu Österreich sind Abfertigungs-Ansprüche in den USA nicht gesetzlich geregelt. Es obliegt den Unternehmen, etwaige Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiter:innen zu treffen. Twitter tat dies etwa 2019 und erstellte damals relativ großzügige Abfertigungs-Pläne für die Belegschaft. Demnach hätten den meisten Arbeitnehmer:innen bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zwei Monate Grundgehalt plus eine Woche Gehalt für jedes volle Dienstjahr zugestanden. Führungskräften wurden sogar sechs Monate Grundgehalt zugesagt.
Viel geringere Abfertigungen bei Massenkündigung
Und dann kam Elon Musk. Als der aktuell wieder reichste Mensch der Welt den Kurznachrichtendienst im Oktober übernahm, zögerte er bekanntlich nicht lange damit, mehr als die Hälfte der Belegschaft in einer Massenkündigung hinauszuwerfen. Die versprochene Abfertigung für all die Leute wäre da sehr teuer gekommen und eigentlich wollte der Milliardär ja Geld sparen. Daher beschloss man bei Twitter – wohl getrieben durch Musk persönlich – offenbar kurzerhand, die versprochenen Gelder einfach nicht auszuzahlen. Stattdessen sei den Gekündigten höchstens ein Monat gezahlt worden, heißt es in einem NTV-Bericht. Einen gesetzlichen Anspruch wie in Österreich und anderen europäischen Ländern gibt es, wie oben erwähnt, ja nicht.
500 Millionen Dollar Schadenersatz von Twitter gefordert
Doch natürlich lassen viele Ex-Mitarbeiter:innen es nicht auf sich sitzen, um die versprochenen Gelder geprellt worden zu sein. Die Initiative ergriff nun die ehemalige „Head of People Experience“ und davor „Head of Total Rewards“ – und damit für Vergütungs-Programme zuständige – Managerin Courtney McMillian. Sie reichte bei einem Bundesgericht in San Francisco eine Sammelklage ein. Die Schadenersatz-Forderung ist dabei – typisch amerikanisch – nicht von schlechten Eltern: eine halbe Milliarde US-Dollar. Sollte sie durchgehen – und das ist in den USA zumindest nicht ausgeschlossen – haben sich die Einsparungen für Twitter wohl rückbezüglich nicht ausgezahlt.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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