✨ AI Kontextualisierung
Im Gegensatz zu Österreich sind Abfertigungs-Ansprüche in den USA nicht gesetzlich geregelt. Es obliegt den Unternehmen, etwaige Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiter:innen zu treffen. Twitter tat dies etwa 2019 und erstellte damals relativ großzügige Abfertigungs-Pläne für die Belegschaft. Demnach hätten den meisten Arbeitnehmer:innen bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zwei Monate Grundgehalt plus eine Woche Gehalt für jedes volle Dienstjahr zugestanden. Führungskräften wurden sogar sechs Monate Grundgehalt zugesagt.
Viel geringere Abfertigungen bei Massenkündigung
Und dann kam Elon Musk. Als der aktuell wieder reichste Mensch der Welt den Kurznachrichtendienst im Oktober übernahm, zögerte er bekanntlich nicht lange damit, mehr als die Hälfte der Belegschaft in einer Massenkündigung hinauszuwerfen. Die versprochene Abfertigung für all die Leute wäre da sehr teuer gekommen und eigentlich wollte der Milliardär ja Geld sparen. Daher beschloss man bei Twitter – wohl getrieben durch Musk persönlich – offenbar kurzerhand, die versprochenen Gelder einfach nicht auszuzahlen. Stattdessen sei den Gekündigten höchstens ein Monat gezahlt worden, heißt es in einem NTV-Bericht. Einen gesetzlichen Anspruch wie in Österreich und anderen europäischen Ländern gibt es, wie oben erwähnt, ja nicht.
500 Millionen Dollar Schadenersatz von Twitter gefordert
Doch natürlich lassen viele Ex-Mitarbeiter:innen es nicht auf sich sitzen, um die versprochenen Gelder geprellt worden zu sein. Die Initiative ergriff nun die ehemalige “Head of People Experience” und davor “Head of Total Rewards” – und damit für Vergütungs-Programme zuständige – Managerin Courtney McMillian. Sie reichte bei einem Bundesgericht in San Francisco eine Sammelklage ein. Die Schadenersatz-Forderung ist dabei – typisch amerikanisch – nicht von schlechten Eltern: eine halbe Milliarde US-Dollar. Sollte sie durchgehen – und das ist in den USA zumindest nicht ausgeschlossen – haben sich die Einsparungen für Twitter wohl rückbezüglich nicht ausgezahlt.