21.02.2022

Tutorium: Die Studentenmacher aus Wien Floridsdorf

Tutorium stellt Schüler:innen Beratungscoaches für den weiteren Bildungsweg zur Verfügung.
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Tutorium, Uni, Elite Uni,
(c) Puls 4/Gerry Frank - Konrad Kopp und Robin Morgan von Tutorium.

Bildung ist vererbt. So lautet die allgemeine Charakterisierung des Problems, besonders wenn es um den Zugang zu Elite-Universitäten geht. Einfluss und Reichtum haben sich als zwei wirksame Hebel erwiesen, um die eigenen Kinder nach Oxford, Havard und Konsorten zu bringen. Man denke nur an den Bestechungsskandal der „Full House“-Schauspielerin Lori Loughlin oder Desperate Housewives-Akteurin Felicity Huffmann, die beide durch Zahlungen von rund um 500.000 US-Dollar versucht haben, Vorteile beim Aufnahmeprozess zu erlangen. Oder daran, dass es Kinder von ehemaligen Absolventen leichter haben, das Aufnahmeverfahren zu überstehen. Zwei Gründer wollen unter anderem deshalb mit Tutorium diesen Prozess demokratisieren und Abhilfe schaffen.

Uni-Unterstützung durch Tutorium

Bei Tutorium handelt es sich um eine Plattform der Wiener Konrad Kopp und Robin Morgan, die Schüler:innen von der Schule über die Universität bis zum Arbeitseinstieg begleiten möchte. Die Founder bieten eine Art „Future Success Coaches“-Konzept an. Konkret soll der Zugang zu (Top-)Universitäten weltweit erleichtert werden und nicht mehr davon abhängen, „wer die Eltern sind“. Die Zielgruppe umfasst dabei 16- bis 22-Jährige.

Allerdings betonen die Founder, dass ihr Angebot nicht bloß explizit berühmte Elite-Unis umfasst, Universitäten aus u.a. Dublin, Edinburgh oder auch aus Wien gehören zum Portfolio dazu. Mittels aktuellen und ehemaligen Studierenden der jeweiligen Unis fokussiert das Startup auf Beratung zu diversen Fragen, etwa das richtige Studium für sich selbst zu finden, bei Stipendien-Anfragen zu unterstützen und insgesamt den Prozess so demokratisierend wie möglich zu gestalten.

Beratungspaket

Beim Beratungspaket wird Interessierten ein Fachbereichsleiter zugewiesen, der die eigenen Interessen und Stärken bespricht und herausfindet, welcher Studiengang zum Kunden passt – alles unterstützt durch das Ausfüllen eines Fragebogens und Persönlichkeitsquiz.

Anschließend findet ein Folgegespräch statt, in dem Kursoptionen, die Vor- und Nachteile jedes Kurses sowie weitere Informationen zu den Inhalten vorgestellt werden.

Tipps und Tricks

Weiß man allerdings bereits, was man studieren möchte, bieten Hochschulberater in verschiedenen Regionen, darunter in den USA, im Vereinigten Königreich und in Europa, die das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ihre Unterstützung an. Darunter, Tipps und Tricks, die die Chancen auf eine Zulassung erhöhen.

Wurde man tatsächlich an der Wunschuniversität angenommen, so ist es auch möglich, Unterstützung bei der Wohnungssuche zu und einen allgemeinen Überblick über das „Universitätsleben“ zu erhalten.


Wer mehr über Tutorium erfahren möchte, hat Dienstabend die Gelegenheit dazu. Die Gründer stellen ihre Idee bei „2 Minuten 2 Millionen“ vor. Weiters dabei: Green-Bag, Brain Changer und Linear X Blade.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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