09.07.2024
SPACETECH

TTTech: Ein Wiener Nervensystem im Weltraum

Die europäische Trägerrakete Ariane 6 startet ins Weltall und österreichische Netzwerktechnologie ist mit an Bord. Das Wiener Unternehmen TTTech liefert Datenkommunikation.
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Eine weiße Rakete steht auf einem Launchpad, bereit für den Start ins Weltall.
Ariane 6 in ihrem LaunchPad (c) ESA

„Europa einen sicheren und autonomen Zugang zum Weltraum erhalten, sodass es nicht von den Fähigkeiten und Prioritäten anderer Nationen abhängig ist“ – das soll Ariane 6, die neue Trägerrakete der Europäischen Space Agency. Am Dienstagabend hob Ariane 6 vom europäischen Weltraumbahnhof im südamerikanischen Französisch-Guyana ab. Mit an Bord ist auch österreichische Aerospace-Technologie vom ehemaligen TU Spin-off TTTech.

„Natürlich wird das klappen, ganz einfach, weil Failure hier auch keine Option mehr ist“, gibt sich Matthias Mäke-Kail optimistisch. Der Sales-Manager gilt im Unternehmen als „Mister Ariane 6“ und sprach mit brutkasten im Vorfeld des Starts der Trägerrakete. Optimismus war hier auch angebracht, findet der Start der Trägerrakete doch bereits vier Jahre verspätet statt.

Matthias Mäke-Kail, Marketing CX Manager bzw. der „Mister Ariane 6 bei TTTech“ (c) TTTech

Als der ESA-Generaldirektor, der Österreicher Josef Aschbacher, den Raketenstart für Juli verkündete, bedankte er sich bei den „Teams vor Ort für ihre gemeinsame und unermüdliche harte Arbeit sowie ihr Engagement in dieser letzten Phase der Erstflug-Kampagne“. Darunter auch bei dem Wiener Unternehmen TTTech.

TTTech: Das Nervensystem aus Wien

Das Wiener Software-Unternehmen und ehemalige TU Spin-off TTTech hat an der Entwicklung der Trägerrakete mitgearbeitet. Die Entwicklungsphase dauerte acht Jahre und über die Zeit waren an die 50 Mitarbeiter:innen mit den Komponenten für die Bordelektronik beschäftigt.

Die Datenüberträger des ehemaligen Spin-offs verbinden Sensoren und Kontrollsysteme und sollen die ausfallsichere Kommunikation zwischen den verschiedenen Systemen garantieren. Nun sind mehr als 50 Avionikeinheiten in der Trägerraekte verbaut. Das Unternehmen erklärt die Technik in Analogie zum Körper: Die Sensorik und die Kontrollsysteme können als Körperteile verstanden werden, die mit dem Steuerungscomputer – in dieser Analogie dem Gehirn – verbunden werden müssen. Diese Verbindung funktioniere mit dem „Nervensystem“, also dem durch TTTech entwickelten Datennetzwerk.

Das österreichische Unternehmen setzte bei der Netzwerktechnologie ganz besonders darauf, dass sie möglichst ausfallssicher funktioniert. Dabei muss sie höchsten Belastungen wie Strahlung, Vibrationen, Hitze und Kälte standhalten und gleichzeitig mit hoher Geschwindigkeit Daten übertragen.

An der Entwicklung des Systems arbeitete TTTech seit 2012, so Mäke-Kail. Die Entwicklungsphase war bereits 2020 abgeschlossen, was folgte war vier Jahre langer Kundensupport. Darüber, wie viele finanzielle Ressourcen in das System geflossen sind, wird geschwiegen. Mehr als einen einstelligen Millionenbetrag habe es aber benötigt, verrät Mäke-Kail im Gespräch mit brutkasten.

Wiener Spin-Off geht ins Weltall

Das 1998 gegründete Unternehmen entstand als Spin-off an der Technischen Universität. Hermann Kopetz, sein Sohn Georg Kopetz und der damalige Student Stefan Poledna gingen hier ihrer Idee der Echtzeit-Datenübertragung nach. Heute hat das Unternehmen mehr als 2.300 Mitarbeiter:innen, die an 21 Standorten in 15 Ländern tätig sind. Es ist als TTTech Group in mehreren Sparten tätig, unter anderem im Automobilbereich, der Automatisierungstechnik und eben der Luft- und Raumfahrt.

Dabei ist der Ariane 6 Start nicht der erste Weltraumflug für das Unternehmen: So kam die „Nervensystem“-Technologie bereits in mehreren Raumfahrtmissionen der NASA zum Einsatz. Was jetzt für Ariane 6 entwickelt wurde, kann auch in der Luftfahrt, in Windturbinen und in einigen autonom fahrenden Automobilen eingesetzt werden. Allerdings wohl die kostengünstigere Variante, die Eigenschaften wie Strahlungsresistenz nicht aufweist und somit pro Stück günstiger produziert werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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