09.03.2022

Trusted Accounts: Vorarlberger Gründer mit Lösung gegen Fake News

Die Lösung, um gegen Falschinformationen und Hass-Postings im Netz vorzugehen, kommt aus Dornbirn. Trusted Accounts von Ludwig Thoma und Daniel Nussbaum möchte ein Internet ohne Hate-Speech und Trolle ermöglichen.
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Trusted Accounts, Hass im Netz, Fake News, Thoma, Nussbaum,
(c) Sophia Thoma - Daniel Nussbaum (re.) und Ludwig Thoma von Trusted Accounts.

Es ist mittlerweile wie eine Welle, die regelmäßig über Gesellschaften hereinbricht. Lüge und Manipulation ist nicht erst ein Merkmal geworden, als Social Media ihren Erfolgsweg antrat, hat aber mitunter dort ihre bisherigen Höhepunkte erreicht. Man erinnere sich an die Flüchtlingsbewegungen von 2015, als falsche Behauptungen im Netz kursierten, dass etwa die Regierung jedem Geflohenen 3.000 Euro im Monat und eine kostenlose Wohnung zur Verfügung stellen würde. Die Caritas soll zudem gratis iPhones an Menschen aus Syrien verteilt haben.

Ein weiteres Beispiel findet sich in der Trump-Ära, wo der ehemalige US-Präsident Halbwahrheiten und „alternative Fakten“ nutzte, um seine Gefolgschaft bei Laune zu halten. Die Covid-Krise hat dagegen ihr eigenes Lügen-Narrativ hervorgebracht (Testen erzeugt Krebs, geimpfte werden Sterben, Bill Gates und seine Weltherrschafts-Pläne), das seinesgleichen sucht. Aktuell sind es Kriegspropaganda und bereits seit Jahren russische Trollfabriken, die Fake News gezielt verbreiten, um europäische Gesellschaften zu destabilisieren und den Angriff auf die Ukraine zu legitimieren. Zwei junge Gründer aus Vorarlberg haben mit Trusted Accounts eine Idee, wie man gegen Hass im Netz und Fake-News vorgehen könnte.

Trusted Accounts wie Google

„Hass im Netz und Fake News sind zwei der größten Probleme im Netz“, sagt Ludwig Thoma, der gemeinsam mit Daniel Nussbaum die Plattform gegründet hat. „Dagegen anzugehen ist in aller Munde.“

Ihre Lösung Trusted Accounts wirkt wie eine Art „Sicherheits-Siegel“, das von Foren oder Online-Medien eingebunden werden kann, um zu gewährleisten, dass sich (auch gesperrte) User nicht unendlich viele Accounts erstellen können.

„Man kann es sich wie ein ‚Login mit dem Google-Konto‘ vorstellen. Ein ‚Social Login‘ mit einem Account auf mehreren Plattformen“, erklärt Thoma. Dabei werden User mit ihrer Telefonnummer verifiziert; die Daten aber derart abgespeichert, sodass Trusted Accounts nicht mehr weiß, wer der User ist. „Wir verschlüsseln die Nummer, damit sie für uns nicht mehr lesbar ist, können da aber immer den gleichen verschlüsselten Wert generieren, sodass der jeweilige Nutzer keinen zweiten Account erstellen kann.“

Eigener Kommentarbereich für Trusted Accounts-User?

Das Hauptziel der Gründer ist es, ihre Plattform bei Medien und Forenbetreibern zu etablieren, damit diese verhindern, dass anonyme User Moderationsmaßnahmen (das Erstellen von Zweit-Accounts nach Sperre, etc.) umgehen. „So könnten zum Beispiel Medien bei sensiblen Posts Internet-Kommentare nur für ‚Trusted-Accounts‘-verifizierte User zulassen“, führt Thoma aus.

Aktuell befindet sich das Team im Sales-Prozess und hat bereits mit potentiellen Partnerunternehmen Gespräche geführt. „Die Plattform ist entwickelt und getestet“, so Thoma abschließend. „Der Markteintritt steht bevor.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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