27.11.2024
USA

Trumps Handelsbarrieren: „KMU und Startups besonders betroffen“

Donald Trump hat angekündigt, nach seinem Amtsantritt am 20. Jänner 2025 Elon Musk eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaftspolitik zukommen zu lassen und der Innovationsbranche viele Freiheiten zu gewähren. Welche Folgen die zweite Amtszeit des Republikaners haben könnte, beleuchten Michael Dobersberger, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria.
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Trump, Musk, US-Zölle, Zoll, Startups USA, Open Austria
(c) Official White House Photo by Tia Dufour - US-Präsident Donald Trump.

Donald Trumps Präsidentschaft und mögliche Folgen seiner Wirtschaftspolitik wurden seit dem Gewinn der US-Wahl stark diskutiert. In der heimischen Startup-Szene merkt man eine Dichotomie zur kommenden Amtszeit des künftigen Präsidenten. Manche fürchten ein „Absacken“ der europäischen Tech-Szene im Vergleich zu Übersee und erwarten das Fallen sämtlicher bürokratischer und regulatorischer Schranken in den Staaten. Sie wünschen sich hierzulande ähnliche Dynamiken. Andere weisen auf mögliche sozial- und klimapolitische Desaster hin, die die Trump-Politik mit sich bringen könnte und zeigen wenig Verständnis für die Instrumentalisierung der US-Wahl für persönliche Agenden.

Wie genau sich die Vorhaben des künftigen US-Präsidenten offenbaren werden, ist zum heutigen Zeitpunkt Gegenstand von Spekulation. Michael Dobersberger, der österreichische Wirtschaftsdelegierte des WKÖ-AußenwirtschaftsCenters in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria, Austrian Consulate San Francisco, wagen dennoch einen kleinen Ausblick in die Zukunft und beschreiben, mit welchen Folgen die heimische Startup-Szene zu rechnen hat.

Mit Trump könnten Kosten für die Marktbearbeitung in den USA steigen

„Die Diskussion über mögliche Einfuhrzölle und andere protektionistische Maßnahmen für europäischen Unternehmen beschäftigt österreichische Startups“, sagt Dobesberger. „Ich war nach dem Brexit am WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in London tätig und weiß daher aus erster Hand, was neue Hürden bei der Einfuhr von Waren und Dienstleistungserbringung bedeuten. Vor allem KMU und Startups wären besonders von möglichen tarifären und nichttarifären Handelsbarrieren betroffen. Die Kosten für die Marktbearbeitung in den USA könnten dadurch erheblich steigen.“

In den USA selbst, vor allem im Silicon Valley, herrschten im Vorfeld unterschiedliche Sichtweisen zu Donald Trump vor. Auf der einen Seite gab es die Initiative „VCs for Kamala“, ein Zusammenschluss von fast 900 „Venture Capitalists“, auf der anderen Seite haben sehr viele VCs Donald Trump unterstützt.

Hoffnung auf Deregulierung

„Viele VCs und Gründer hoffen auf Deregulierung. Vor allem der Tech-Bereich, hier etwa die Krypto- und KI-Szene, erwartet sich davon Vorteile“, sagt Dobesberger. „Die US-Börsen haben es in den Tagen nach der Wahl schon gezeigt und einige Analysten gehen davon aus, dass Deregulierungen einen Superzyklus im Technologiesektor auslösen könnten. Bisher gibt es Ankündigungen zur Senkung von Unternehmenssteuern oder für günstigere Energiepreise und weniger Bauvorschriften. Die Angaben für den Technologiebereich sind im Wahlprogramm des neu gewählten US-Präsidenten aber vage geblieben.“

Was die Frage nach US-VC-Kapital für heimische Startups betrifft und ob eine Verlegung des Hauptsitzes in die USA wichtiger wird, gilt weiterhin, dass die meisten VCs dort nach einem gewissen Muster agieren und gerade in den letzten Jahren die Kriterien für ein Investment noch strenger geworden sind, wie der Wirtschaftsdelegierte erklärt.

Delaware Flip

„Wichtig ist, ob es bereits eine Niederlassung und erste Kunden in den USA gibt. Ebenfalls relevant ist die Bereitschaft von Startups den Standort zu wechseln bzw. ‚Intellectual Property Rights‘ in die USA zu übertragen“, erklärt er. „Hier spricht man vom sogenannten ‚Delaware Flip‘.“

Exkurs: Der „Delaware Flip“ ist eine Strategie für nicht US-Unternehmen, um Venture-Capital-Investitionen aus den USA anzuziehen, sowie um Steuervorteile und eine bessere Regulierung zu erhalten. Im Herbst 2023 haben in Delaware laut dem „Delaware Division of Corporations: 2023 Annual Report“ mehr als zwei Millionen Unternehmen (bei einer Million Einwohner:innen) den Bundesstaat als ihren Firmensitz angeben (Postkastenfirmen eingerechnet). Mehr als 66 Prozent der Fortune-500-Unternehmen haben Delaware als ihren rechtlichen Sitz gewählt. Der US-Bundesstaat gilt allgemein als Steueroase.

Ohne US-Niederlassung kein Kapital

Um zu den US-VCs zurückzukehren, ist zu sagen, dass die Anzahl von amerikanischen Venture Capitalists, die in europäische Startups ohne Niederlassung in den USA investieren, verschwindend gering ist.

„Gleichzeitig verfügen aber auch viele amerikanische VCs über europäische Ableger, die auch in rein europäische Startups investieren. Dennoch sind die zu erreichenden Bewertungen in den USA viel höher und laut Forbes liegen die Investments zugunsten amerikanischer Startups bei 5:1 im Vergleich zu Europa. Gerade hier kann das WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in San Francisco bzw. Open Austria eine zentrale Hilfestellung für österreichische Startups bieten: von der Beratung zum richtigen Setup für den Markteintritt zu der Vernetzung mit potenziellen Partnern bis hin zur Teilnahme an der GoUSA 2025 – unserer Startup Landing Zone, wo wir Startups auf einen möglichen US-Markteintritt vorbereiten“, so Dobesberger weiter.

Trump startet neues Gremium unter Elon Musks Führung

Was Elon Musks Rolle in der künftigen politischen Führung der USA betrifft, weiß man aktuell, dass „president-elect“ Donald Trump bereits angekündigt hat, den Space X-Founder zum Co-Vorsitzenden eines neuen Gremiums namens „Department of Government Efficiency“ zu gründen. Zweiter Co-Vorsitzender soll Vivek Ramaswamy sein, der ursprünglich einer der republikanischen Präsidentschaftskandidaten war.

„Dieses Gremium ist nicht offiziell Teil der Regierung, sondern soll diese von außen beraten und eine unternehmerische Sichtweise auf die Regierungsarbeit bringen“, sagt Tomás. „Da es sich um ein völlig neues, erst zu kreierendes Gremium handelt, kann der Einfluss, den es haben wird, noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Die Amtseinführung der neuen Administration erfolgt am 20. Jänner. Alle Informationen und Ankündigungen, die wir in der jetzigen Übergangsphase hören, sind als solche zu betrachten. Erst nach der Amtseinführung kann die neue Administration Vorhaben realisieren. Danach haben wir das Gesamtbild.“

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Reploid, Biogena, Herosan
© Reploid - Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Mit dem Einstieg beim steirischen Petfood-Unternehmen Herosan Healthcare setzte das Welser Scaleup Reploid bereits im Oktober 2025 einen Schritt im Bereich Heimtierfutter (wie brutkasten berichtete). Nun, konkret mit Ende Juni 2026, hat das Unternehmen die Beteiligung an dem steirischen Tiergesundheits- und Haustiernahrungs-Unternehmen von 34 % auf über 50 % aufgestockt.

Reploid treibt vertikale Integration voran

„Wir treiben die vertikale Integration konsequent voran und steigern damit die Effizienz der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig können wir den Konsumenten mehr und mehr innovative Produkte anbieten – vom Hundefutter über Dünger bis hin zu Bio-Edelpilzen aus Österreich“, sagt Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Seit dem Einstieg von Reploid im Herbst 2025 und der anschließenden Vertiefung der Zusammenarbeit hat sich Herosan in der Geschäftsentwicklung gesteigert, wie es heißt. Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp zwei Drittel auf 2,3 Mio. Euro. Mit Unterstützung der Reploid-Strukturen baute Herosan zudem die Vertriebsaktivitäten in der Schweiz und in Italien aus.

Der Zugang zu Insektenlarven von Reploid sowie zu Pilzmyzel der Reploid-Tochter Vitus GmbH, einem österreichischen Produzenten von Bio-Edelpilzen, habe die Lieferkette erweitert und stabilisiert. Mit dem Ausscheiden eines Altgesellschafters und der mehrheitlichen Übernahme durch Reploid verfüge Herosan nun über die Voraussetzungen für die weitere Geschäftsentwicklung, liest man in der Aussendung.

Auch Biogena steigt ein

Nach der Anteilsaufstockung von Reploid steigt auch die Biogena Management Holding GmbH mit 13,7 % bei Herosan ein. Die Gruppe ist unter der Marke Biogena Pets bereits im Bereich Tiergesundheit tätig, konkret mit Premium-Nahrungsergänzungsmitteln für Hunde. Die restlichen 33,0 % der Gesellschaftsanteile an Herosan hält die PT26 Holding GmbH der beiden Gründer und Geschäftsführer Cornelia Pint und Daniel Taurer.

„Die ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit war für mich einer der zentralen Beweggründe, Biogena und in weiterer Folge Biogena Pets zu gründen. Da auch Herosan diesen Ansatz verfolgt, freue ich mich über den gelungenen Einstieg bei diesem innovativen Unternehmen aus der Steiermark“, sagt Albert Schmidbauer, Founder und CEO der Biogena Group.

Daniel Taurer, Geschäftsführer und Mitbegründer von Herosan, ergänzt: „Bei Herosan haben wir in den letzten Jahren ein hochwertiges Produktsortiment rund um das Tierwohl entwickelt – nun gehen wir den nächsten Schritt. Mit Reploid und Biogena stehen starke Partner an unserer Seite, die unseren Wachstumskurs nicht nur unterstützen, sondern aktiv beschleunigen.“

Auf Basis von Reploid-Rohstoffen

Zudem wurde Alimentastic von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer als Vertriebsplattform für Food- und Konsumgüter aufgebaut und soll als Schnittstelle zwischen Herstellern und Lebensmittel-, Fach- und Großhandel fungieren. Im Juli 2026 übernahm Reploid von der Schmidbauer zuzurechnenden Akira Management Holding 25,1 % an Alimentastic und erhielt eine Option, die Beteiligung innerhalb von drei Jahren auf über 51 % zu erhöhen.

Zusätzlich hält bereits die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer 25,5 %, womit sich laut Firmenbuch 51 % der Anteile in dessen Einflusssphäre befinden. Alimentastic übernimmt unter anderem Produktentwicklung, Distribution und Vertrieb und soll künftig mehrere neue Produktlinien auf Basis von Reploid-Rohstoffen in Deutschland und Österreich in den Handel bringen; erste Listungen bei großen Supermarktketten sind bereits vereinbart.

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