27.11.2024
USA

Trumps Handelsbarrieren: „KMU und Startups besonders betroffen“

Donald Trump hat angekündigt, nach seinem Amtsantritt am 20. Jänner 2025 Elon Musk eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaftspolitik zukommen zu lassen und der Innovationsbranche viele Freiheiten zu gewähren. Welche Folgen die zweite Amtszeit des Republikaners haben könnte, beleuchten Michael Dobersberger, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria.
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Trump, Musk, US-Zölle, Zoll, Startups USA, Open Austria
(c) Official White House Photo by Tia Dufour - US-Präsident Donald Trump.

Donald Trumps Präsidentschaft und mögliche Folgen seiner Wirtschaftspolitik wurden seit dem Gewinn der US-Wahl stark diskutiert. In der heimischen Startup-Szene merkt man eine Dichotomie zur kommenden Amtszeit des künftigen Präsidenten. Manche fürchten ein „Absacken“ der europäischen Tech-Szene im Vergleich zu Übersee und erwarten das Fallen sämtlicher bürokratischer und regulatorischer Schranken in den Staaten. Sie wünschen sich hierzulande ähnliche Dynamiken. Andere weisen auf mögliche sozial- und klimapolitische Desaster hin, die die Trump-Politik mit sich bringen könnte und zeigen wenig Verständnis für die Instrumentalisierung der US-Wahl für persönliche Agenden.

Wie genau sich die Vorhaben des künftigen US-Präsidenten offenbaren werden, ist zum heutigen Zeitpunkt Gegenstand von Spekulation. Michael Dobersberger, der österreichische Wirtschaftsdelegierte des WKÖ-AußenwirtschaftsCenters in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria, Austrian Consulate San Francisco, wagen dennoch einen kleinen Ausblick in die Zukunft und beschreiben, mit welchen Folgen die heimische Startup-Szene zu rechnen hat.

Mit Trump könnten Kosten für die Marktbearbeitung in den USA steigen

„Die Diskussion über mögliche Einfuhrzölle und andere protektionistische Maßnahmen für europäischen Unternehmen beschäftigt österreichische Startups“, sagt Dobesberger. „Ich war nach dem Brexit am WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in London tätig und weiß daher aus erster Hand, was neue Hürden bei der Einfuhr von Waren und Dienstleistungserbringung bedeuten. Vor allem KMU und Startups wären besonders von möglichen tarifären und nichttarifären Handelsbarrieren betroffen. Die Kosten für die Marktbearbeitung in den USA könnten dadurch erheblich steigen.“

In den USA selbst, vor allem im Silicon Valley, herrschten im Vorfeld unterschiedliche Sichtweisen zu Donald Trump vor. Auf der einen Seite gab es die Initiative „VCs for Kamala“, ein Zusammenschluss von fast 900 „Venture Capitalists“, auf der anderen Seite haben sehr viele VCs Donald Trump unterstützt.

Hoffnung auf Deregulierung

„Viele VCs und Gründer hoffen auf Deregulierung. Vor allem der Tech-Bereich, hier etwa die Krypto- und KI-Szene, erwartet sich davon Vorteile“, sagt Dobesberger. „Die US-Börsen haben es in den Tagen nach der Wahl schon gezeigt und einige Analysten gehen davon aus, dass Deregulierungen einen Superzyklus im Technologiesektor auslösen könnten. Bisher gibt es Ankündigungen zur Senkung von Unternehmenssteuern oder für günstigere Energiepreise und weniger Bauvorschriften. Die Angaben für den Technologiebereich sind im Wahlprogramm des neu gewählten US-Präsidenten aber vage geblieben.“

Was die Frage nach US-VC-Kapital für heimische Startups betrifft und ob eine Verlegung des Hauptsitzes in die USA wichtiger wird, gilt weiterhin, dass die meisten VCs dort nach einem gewissen Muster agieren und gerade in den letzten Jahren die Kriterien für ein Investment noch strenger geworden sind, wie der Wirtschaftsdelegierte erklärt.

Delaware Flip

„Wichtig ist, ob es bereits eine Niederlassung und erste Kunden in den USA gibt. Ebenfalls relevant ist die Bereitschaft von Startups den Standort zu wechseln bzw. ‚Intellectual Property Rights‘ in die USA zu übertragen“, erklärt er. „Hier spricht man vom sogenannten ‚Delaware Flip‘.“

Exkurs: Der „Delaware Flip“ ist eine Strategie für nicht US-Unternehmen, um Venture-Capital-Investitionen aus den USA anzuziehen, sowie um Steuervorteile und eine bessere Regulierung zu erhalten. Im Herbst 2023 haben in Delaware laut dem „Delaware Division of Corporations: 2023 Annual Report“ mehr als zwei Millionen Unternehmen (bei einer Million Einwohner:innen) den Bundesstaat als ihren Firmensitz angeben (Postkastenfirmen eingerechnet). Mehr als 66 Prozent der Fortune-500-Unternehmen haben Delaware als ihren rechtlichen Sitz gewählt. Der US-Bundesstaat gilt allgemein als Steueroase.

Ohne US-Niederlassung kein Kapital

Um zu den US-VCs zurückzukehren, ist zu sagen, dass die Anzahl von amerikanischen Venture Capitalists, die in europäische Startups ohne Niederlassung in den USA investieren, verschwindend gering ist.

„Gleichzeitig verfügen aber auch viele amerikanische VCs über europäische Ableger, die auch in rein europäische Startups investieren. Dennoch sind die zu erreichenden Bewertungen in den USA viel höher und laut Forbes liegen die Investments zugunsten amerikanischer Startups bei 5:1 im Vergleich zu Europa. Gerade hier kann das WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in San Francisco bzw. Open Austria eine zentrale Hilfestellung für österreichische Startups bieten: von der Beratung zum richtigen Setup für den Markteintritt zu der Vernetzung mit potenziellen Partnern bis hin zur Teilnahme an der GoUSA 2025 – unserer Startup Landing Zone, wo wir Startups auf einen möglichen US-Markteintritt vorbereiten“, so Dobesberger weiter.

Trump startet neues Gremium unter Elon Musks Führung

Was Elon Musks Rolle in der künftigen politischen Führung der USA betrifft, weiß man aktuell, dass „president-elect“ Donald Trump bereits angekündigt hat, den Space X-Founder zum Co-Vorsitzenden eines neuen Gremiums namens „Department of Government Efficiency“ zu gründen. Zweiter Co-Vorsitzender soll Vivek Ramaswamy sein, der ursprünglich einer der republikanischen Präsidentschaftskandidaten war.

„Dieses Gremium ist nicht offiziell Teil der Regierung, sondern soll diese von außen beraten und eine unternehmerische Sichtweise auf die Regierungsarbeit bringen“, sagt Tomás. „Da es sich um ein völlig neues, erst zu kreierendes Gremium handelt, kann der Einfluss, den es haben wird, noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Die Amtseinführung der neuen Administration erfolgt am 20. Jänner. Alle Informationen und Ankündigungen, die wir in der jetzigen Übergangsphase hören, sind als solche zu betrachten. Erst nach der Amtseinführung kann die neue Administration Vorhaben realisieren. Danach haben wir das Gesamtbild.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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