07.08.2020

Datenschutz-Streit eskaliert – Trump verbietet Geschäfte mit TikTok & WeChat

US-Präsident Donald Trump hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag seine Drohung gegenüber TikTok wahr gemacht und verbietet US-Bürgern Geschäfte mit dem chinesischen TikTok-Eigentümer Bytedance. Auch der chinesische Konzern Tencent mit seinem Chat- und Mobile-Payment-Dienst WeChat ist vom Verbot betroffen. Ein entsprechendes Dekret wurde unterzeichnet und soll in 45 Tagen in Kraft treten.
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TikTok
(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Der Streit rund um die Spionagevorwürfe des US-Präsidenten Donald Trump gegenüber der chinesischen Kurz-Video-Plattform TikTok erreicht eine neue Eskalationsstufe. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag unterschrieb Trump ein Dekret, das US-Bürgern künftig verbietet, mit dem TikTok-Eigentümer Bytedance Geschäfte zu machen. Das Dekret soll – sofern sie nicht von einem Gericht für ungültig erklärt wird – in 45 Tagen in Kraft treten.

Das Verbot beschränkt sich allerdings nicht nur auf TikTok: Zudem sollen auch Geschäfte mit dem chinesischen Konzern Tencent verboten werden, der den Chat- und Mobile-Payment-Dienst WeChat anbietet. Im Gegensatz zu TikTok ist WeChat in den USA allerdings nur schwach vertreten.

Bedrohung der nationalen Sicherheit

Im Dekret heißt es, dass die chinesischen Konzerne eine „Bedrohung“ der nationalen Sicherheit der USA darstellen. US-Präsident Trump befeuert schon länger den Vorwurf, dass über die App TikTok große Mengen an Nutzerdaten gesammelt werden, die es der Kommunistischen Partei Chinas ermöglicht, US-Bürger auszuspionieren. Die gespeicherten Geodaten und Suchverläufe könnten es China erlauben, Angestellte des Bundes oder Dienstleister auszuspionieren und sie in weiterer Folge zu erpressen, so der Vorwurf. Zudem zitiert das Weiße Haus Berichte, wonach die App in den USA bereits mehr als 175 Millionen mal heruntergeladen wurde.

Übernahme durch Microsoft

Trump hatte jüngst den Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok an ein US-amerikanisches Unternehmen gefordert. Daraufhin brachte sich der US-Konzern Microsoft in Stellung. Noch vor wenigen Tagen hieß es, dass bis Mitte September ein Deal zwischen dem TikTok-Eigentümer Bytedance und Microsoft ausgehandelt werden könnte.

Der US-Konzern gab zu Wochenbeginn in einem Blogeintrag bekannt, dass auch das Tiktok-Geschäft in Australien, Kanada und Neuseeland Teil eines möglichen Deals sein könnte. Für die Übernahme steht ein zweistelliger Milliardenbetrag im Raum. Trump hat diese Woche erneut seiner Forderung gegenüber dem Verkauf des US-Geschäfts von TikTok an ein US-Unternehmen Nachdruck verliehen. Das jüngste Dekret könnte den Druck nochmals erhöhen.

Microsoft möchte nun sogar einen Schritt weitergehen und erwägt laut einem Bericht der „Financial Times“, das gesamte Geschäft der Kurz-Video-Plattform außerhalb Chinas übernehmen zu wollen. Dies würde unter anderem auch das Geschäft in Europa und Indien umfassen. Bereits Ende Juni hat die indische Regierung TikTok und 58 weitere chinesische Apps verboten.

Datenzentrum von TikTok in Europa geplant

Auch in Europa nimmt der europäische Datenschutzausschuss TikTok aktuell genauer unter die Lupe. Erst gestern kündigte TikTok-Eigentümer Bytedance an, in Irland sein erstes Datenzentrum in Europa errichten zu wollen. Das Datenzentrum soll rund 420 Millionen Euro kosten und bis Anfang 2022 in Betrieb gehen – der brutkasten berichtete. Derzeit werden die Daten von europäischen TikTok-Nutzern in den USA und Singapur gespeichert bzw. verarbeitet.

Mit der Errichtung des ersten europäischen Datenzentrums möchte TikTok laut Experten einer breiter geführten Datenschutz-Debatte in Europa zuvorkommen und die zuständigen Behörden milde stimmen.

Seit geraumer Zeit bestehen Bedenken, dass europäische Nutzerdaten aufgrund der niedrigen Datenschutzstandards in den USA gefährdet sind. Erst im Juli kippte der europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen mit den USA – der brutkasten berichtete. Der Austausch von Daten mit den USA könnte dadurch erschwert werden. Mittlerweile haben auch IMB und Microsoft angekündigt, eigene Datenzentren in Europa errichten zu wollen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Datenschutz-Streit eskaliert – Trump verbietet Geschäfte mit TikTok & WeChat

  • Der Streit rund um die Spionagevorwürfe des US-Präsidenten Donald Trump gegenüber der chinesischen Kurz-Video-Plattform TikTok erreicht eine neue Eskalationsstufe.
  • In der Nacht von Donnerstag auf Freitag unterschrieb Trump ein Dekret, das US-Bürgern künftig verbietet, mit dem TikTok-Eigentümer Bytedance Geschäfte zu machen.
  • In der Verfügung heißt es, dass die chinesischen Konzerne eine „Bedrohung“ der nationalen Sicherheit der USA darstellen.
  • Bereits Ende Juni hat die indische Regierung TikTok und 58 weitere chinesische Apps verboten.
  • Auch in Europa nimmt der europäische Datenschutzausschuss TikTok aktuell genauer unter die Lupe.
  • Erst gestern kündigte TikTok-Eigentümer Bytedance an, in Irland sein erstes Datenzentrum in Europa errichten zu wollen.

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