16.05.2025
BUDGET

Trotz Sparkurs: Zehetner verspricht „keine strengeren Auflagen für Startup-Förderungen“

Die Regierung plant massive Einsparungen bis 2026. Trotz Sparkurs sollen Reformen die Startup-Förderung stärken und das Defizit bis 2028 senken.
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Staatssekretärin Elisabeth Zehetner
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ist Staatssekretärin für Startups.| (c) BMAW

Die Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer sauste am Dienstag wie ein Hammer auf die österreichische Wirtschaft herunter: 6,4 Milliarden Euro soll das Land alleine im Jahr 2025 einsparen, 2026 sollen es 8,7 Milliarden Euro sein. Zwei Drittel der Maßnahmen beziehen sich auf die Ausgabenseite. Heißt: Die Regierung muss signifikant weniger Geld ausgeben. Wo soll eingespart werden? Und in welchem Ausmaß trifft es Startup-Förderungen? Immerhin wurden im Regierungsprogramm mehrere Maßnahmen angekündigt, um die Gründungsszene zu fördern.

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner standen heute Rede und Antwort. Ihr erklärtes Ziel: Das Budgetdefizit soll bis 2028 wieder die drei-Prozent-Marke des BIP erreichen. Im Jahr 2024 lag es noch bei 4,7 Prozent. Neben dem Sparkurs stehen Reformen und Wachstum auf der gesetzten Agenda.

Startup-Förderungen sollen bleiben

Großes Potenzial für Einsparungen sieht der Wirtschaftsminister in puncto Förderungen. Die „Gießkannenpolitik“ erklärt er mehrmals für beendet. In Zukunft gelte es, kritisch zu hinterfragen, ob Förderungen ein strategisches Ziel oder einen Impact haben. Vor allem im Bereich Erneuerbare Energien werden ab Herbst vermehrt Kriterien und Vorgaben eingeführt. Diese sollen unter anderem Speicherelemente und Digitalisierung betreffen.

Derart starke Einschränkungen sieht das Wirtschaftsministerium für Startups allerdings nicht vor. „Es wird keine strengeren Auflagen für Förderungen geben“, sagt Zehetner. Im Gegenteil: Es werde mit den Förderinstitutionen wie aws und FFG darüber gesprochen, wie der Zugang zu den Fördermitteln unbürokratischer gestaltet werden kann. Auch die Mittel von aws und FFG sollen laut Startup-Sekretärin „möglichst stabil“ gehalten werden. Das Wirtschaftsministerium verstehe sich als Interessensvertretung der Startups, so Wolfgang Hattmannsdorfer.

Dachfonds noch in Planung

Zum geplanten Dachfonds gibt es aktuell keine weiteren Neuigkeiten. „Wir sind jetzt in der Phase, zu schauen, wie der aufgestellt wird“, sagt Zehetner. Der Dachfonds sei im jetzigen Budget entsprechend auch noch nicht vorgesehen. „Dafür besteht aber zum jetzigen Zeitpunkt auch noch kein Anlass, weil wir erst dabei sind, die grundlegenden Linien festzulegen“, erklärt die Staatssekretärin. Ziel des Fonds sei es, Gründer:innen in Österreich zu halten und auch in der Skalierungsphase zu unterstützen.

Hattmannsdorfer spricht hier auch kritische Punkte in der Kapitalmarktpolitk an. „Es gibt einen Grund, warum viele Startups in Österreich entstehen, aber dann in der Scaleup-Phase nach Südostasien oder in die USA abwandern – dort gibt es ganz andere Richtlinien und eine andere Kapitalmarktkultur“, sagt der Wirtschaftsminister. In der aws sieht er ein wichtiges Instrument, um dem entgegenzuwirken: „Für heuer haben wir 200 Millionen Euro im Bereich der Garantien budgetiert. Das heißt: Da können wir helfen, da können wir unterstützen.“ Das betrifft den Garantierahmen. Der tatsächliche budgetierte Aufwand liegt vorerst bei circa 25 Millionen Euro im Jahr 2025.

Mehr Geld für FTI-Pakt

Konkret nennt Hattmannsdorfer drei Indikatoren für seine Ressortführung: geleistete Arbeitsstunden, Exportquote und Forschungsquote. Mittel für Forschung, Technologie und Innovation spielen dabei eine Schlüsselrolle. Laut Wirtschaftsminister bleiben die vom Wirtschaftsministerium verantworteten Forschungsmittel zur Gänze erhalten. Der FTI-Pakt werde sogar leicht erhöht. Insgesamt stehen im aktuellen Doppelbudget dafür 440 Millionen Euro zur Verfügung, von 2027 bis 2029 sollen circa 226 Millionen Euro jährlich in diesen Bereich fließen.

Ziel sei die Förderung von Schlüsseltechnologien wie beispielsweise Mikroelektronik, KI oder Quantencomputing. Sowohl Hattmannsdorfer als auch Zehetner sehen Investitionen an den richtigen Stellen als wichtig an, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu erhalten.

Republik auf Sparkurs

Auf den ersten Blick scheint es also, als bliebe die Startup-Politik von stärkeren Einschnitten verschont. Insgesamt setzt die Politik jedoch auf einen harten Sparkurs. „Jeder Euro muss dreifach wirken“, sagt Zehetner. Neben zielgerichteten Förderungen sollen Einsparungen bei spezifischen Energieförderungen sowie in der Verwaltung zum gewünschten Erfolg verhelfen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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