12.01.2022

Trotz Corona-Boost: Zehn Prozent der Österreicher weiterhin offline

Der Rest nutzt das Internet als Kommunikationsmittel, streamt oder widmet sich Online-Spielen. Zudem wächst der Einfluss von Influencern.
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Corona, Digitalisierung, Whatsapp, Netflix, Amazon prime, Booster, Offline, Internet
(c) Integral-SINUS/ Mirjam Wählen - Martin Mayr, Geschäftsleitung Integral: "Österreich noch nicht 100 Prozent online."

Knapp zwei Jahre ist es her, da hätten viele Menschen hierzulande Personen, die von Zoom-Calls, Hopin, Slack, Google Meet oder Microsoft Teams sprechen, mit fragenden Augen oder einem höflichen Nicken bedacht. Heutzutage ist allein die Arbeitswelt durchdrungen von Messenger-Diensten und digitalen Services zur Kommunikation. Doch auch abseits davon fand ein Wandel statt, wie eine Studie des Integral Austrian Internet Monitor Consumer (AIM Consumer) belegt und zeigt, dass Corona hierzulande – wie zu erwarten war – als Digitalisierungbooster gesehen werden kann.

Corona als Advokat der Netzkommunikation

Bereits 88 Prozent der befragten Österreicher:innen verwenden das Internet als Kommunikationsmittel. Tendenz steigend. Besonders die Nutzung von Messenger-Diensten sowie das Telefonieren über das Internet seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind hierbei im Aufwind. Dieser Trend ist vor allem in der Gruppe der „50 plus“ zu erkennen, die jene Services genutzt hat, um während der Lockdowns kommunikativ erreichbar zu sein.

„Trotz anders lautender Meldungen ist Österreich noch nicht zu 100 Prozent online. Es gibt nach wie vor zehn Prozent Offliner. Weitere zehn Prozent gehören zu den distanten Nutzern. Diese Gruppe verwendet das Internet nicht regelmäßig, sondern nur sehr oberflächlich und anlassbezogen, etwa zum Schreiben einer WhatsApp-Nachricht. 80 Prozent sind schon regelmäßige Internet-User. Bis tatsächlich alle mit dem Internet auf ‚Du und Du‘ sind, wie beispielsweise mit dem Telefon, wird es sicher noch dauern“, betont Martin Mayr, Mitglied der Geschäftsleitung von Integral.

Streaming und Gaming

Neben dem Telefonieren, Chatten oder Mailen nutzen 79 Prozent das Internet zu Unterhaltungszwecken, zum Beispiel für Streaming von Filmen und Musik oder für Online-Spiele. Auch bemerkenswert: 81 Prozent der Österreicher:innen tätigen über das Web Banktransaktionen, wickeln Amtswege ab oder informieren sich über Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel. Rund 77 Prozent zieht es für Online-Shopping ins Netz.

Bei den Messangerdiensten, die aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen, vermehrtem Arbeiten im Home-Office oder täglichem Lernen im Home-Schooling an Bedeutung gewonnen haben, hat WhatsApp mit 81 Prozent Nutzungsquote die Nase klar vorn. 76 Prozent nutzen den Meta-Dienst wöchentlich, 67 Prozent sogar täglich für Ihre Kommunikation.

Mit großem Abstand folgen dann der Facebook Messenger (46 Prozent), Skype (33 Prozent) und SnapChat sowie Signal und Telegram (alle bei 20 Prozent). SnapChat setzt sich speziell in der jüngeren Zielgruppe im Alter von 14 bis 24 Jahren mit 57 Prozent durch. Privat nicht sehr relevant sind Messenger und Internet-Telefonie-Services wie etwa MS Teams, Zoom oder Facetime.

Facebook an erster Stelle

Facebook blieb auch 2021 die meistgenutzte Social-Media-Plattform, wenn es um die tägliche Nutzung in Österreich geht (38 Prozent). Die „kleine Schwester“ Instagram folgt mit 28 Prozent „daily use“. TikTok ist mit 42 Prozent täglichen Nutzern vor allem bei 14-bis 24-Jährigen erfolgreich. In Sachen Streaming hält hierzulande weiterhin Netflix die Spitzenposition mit 39 Prozent. Amazon Prime nutzen 36 Prozent der Befragten.

Eine weitere Entwicklung innerhalb der Pandemie ist, dass die Bedeutung von Influencern in Österreich zugenommen hat. Mehr als ein Viertel (27 Prozent) folgt aktuell einem oder mehreren Web-Meinungsführern. Die Bindung ist allerdings in jüngeren Jahren stärker, denn bei 14-bis 29-Jährigen steigt dieser Wert auf zwei Drittel. Und rund 44 Prozent der jungen Frauen in Österreich im Alter zwischen 14- und 24-Jahren orientieren sich bei ihrer Kaufentscheidung an Influencern. Für die Studie wurden 2.000 Personen befragt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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