17.01.2022

trive studio: Wiener Startup-Studio startet mit 7 Mio. Euro u.a. von Hansi Hansmann

Gründer des Startup-Studios nach Rocket Internet-Vorbild ist Sclable-Co-Founder Martin Sirlinger. In vier Jahren sollen nun acht Startups gegründet werden. Das erste davon, Emma Wanderer, ist bereits bekannt.
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Das aktuelle trive studio-Kernteam vl.n.r.: Alina Regal, Martin Sirlinger, Andre Schweighofer und Lena Hödl | (c) Marcella Ruiz Cruz
Das aktuelle trive studio-Kernteam v.l.n.r.: Alina Regal, Martin Sirlinger, Andre Schweighofer und Lena Hödl | (c) Marcella Ruiz Cruz

Die großen internationalen Erfolgsbeispiele für sogenannte Startup-Studios gibt es schon etwas länger – es sind Namen wie Idealab, Rocket Internet und Atomic. Das Konzept: Aus dem Studio heraus werden in Serie neue Startups durch ein erfahrenes Kernteam aufgebaut, das sich sukzessive im Zuge der angestrebten schnellen Skalierung zurückzieht. Nun gibt es auch in Wien ein Unternehmen, das nach dem Prinzip arbeitet: trive studio. Das Unternehmen will in den kommenden vier Jahren bis zu acht Startups in den Bereichen New Work, Urbanisation und Mobility gründen.

Bekannte Namen im Kernteam und unter Investor:innen

Gründer von trive studio ist Martin Sirlinger, der mit Sclable eine der größten Digitalisierungsaenturen des Landes aufbaute, wo er sich 2020 nach acht Jahren (davon drei als CEO) zurückzog. Im Kernteam sind mit Lena Hödl, ehemalige Geschäftsführerin und Head of Accelerator von Female Founders und Andre Schweighofer, vormals in führenden Positionen im Software Engineering bei Runtastic und XING, zwei weitere Bekannte aus der Startup-Szene. Mit Alina Regal kommt eine Juristin hinzu, die sich unter anderem auf M&A und Venture Capital spezialisiert hat. Weitere Kernpositionen seien noch zu besetzen, heißt es vom Unternehmen. Mehrere Stellen im Kernteam sind derzeit ausgeschrieben.

Sehen lässt sich auch die Liste der Investoren (soweit bekannt), die gemeinsam mit Sirlinger für ein Startkapital von sieben Millionen Euro sorgen. Insgesamt 15 Investor:innen gibt es laut trive studio. Namentlich genannt werden Dominik Greiner (Business Angel und Ex-weXelerate Geschäftsführer), Mathias Hüttenrauch (Gründer Wertweit), Werner Becher (SportRadar), Ralph Harreiter (Co-Founder Parkside), Jörg Schönbacher (Co-Founder USound), Andreas Ludwig (Umdasch Group) und Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann, der sein Investment bereits kürzlich im großen brutkasten-Interview verraten hatte.

„Das erste Vollblut-Startup-Studio Österreichs“

Geht es nach Sirlinger, soll trive studio „das erste Vollblut-Startup-Studio Österreichs“ werden: „Im Kern unserer Studioarbeit steht das Neudenken, wie Menschen in Zukunft leben und arbeiten. Haben wir ein relevantes und validiertes Geschäftsfeld identifiziert, setzen wir ein Startup auf, das von der Idee bis zur Seed-Runde von uns gemanagt wird“. Die Unternehmen im Portfolio sollen sich „mit globalen Trends beschäftigen, die in zehn Jahren noch stärker ausgeprägt sein werden als heute“.

Der Gründer führt auch mehrere Statistiken zu Startup-Studios ins Treffen: Deren Gründungen würden im Schnitt eine höhere Rendite als traditionelle Startups abwerfen. Konkret sei die Internal Rate of Return mit 53 Prozent mehr als doppelt so hoch, das Wachstum durchschnittlich doppelt so schnell und die Zeitspanne von der Gründung bis zur Series A mit 25,2 Monaten deutlich kürzer als bei klassischen Startups (56 Monate).

Emma Wanderer: Erstes trive studio-Startup bereits bekannt

Dazu müssten aber bereits im Vorfeld drei zentrale Kriterien validiert werden: Erstens brauche es ein klar erkennbares und relevantes Problem, das durch ein neues Plattform- oder Marktplatzangebot bedient werden könne. Zweitens kämen in erster Linie „Software First Companies“ in Frage, die eine entsprechende Skalierung ermöglichen. Drittens müssten die Gründungen einen positiven Impact auf Menschen und Umwelt haben.

Das erste trive studio-Startup ist bereits bekannt und im Aufbau: Emma Wanderer. Der brutkasten berichtete bereits über die europaweite Plattform, die gut ausgestattete Arbeitsplätze und Wohnräume in der Natur anbietet. Als „Entrepreneur in Residence“ nimmt hier Andreas Jaritz die Rolle des CEO ein. Auch für die weiteren Projekte werden Leute für diese Position gesucht. „Wir heißen Entrepreneurs in Residence willkommen, die an unseren Projekten arbeiten wollen. Gemeinsam können wir schneller und zielsicherer Firmen bauen“, meint Sirlinger und richtet damit eine Einladung an Interessierte.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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