31.07.2020

Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

Das chinesische Social Network TikTok gerät in den USA immer mehr unter Druck. Nun klagt auch noch US-Konkurrent Triller auf Patentverletzung.
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Triller klagt TikTok
(c) Adobe Stock

Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt. Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen. So passiert mit dem sozialen Netzwerk TikTok, dem prinzipiell vorgeworfen wird, mit seinen User-Daten dasselbe zu tun, wie die genannten Konzerne – nur eben von China aus.

Während man seitens der US-Regierung offen darüber spricht, nach Gründen dafür zu suchen, die Video-Plattform verbieten zu können, und entsprechende Untersuchungen gestartet hat, kommt für die Tochter des chinesischen Unternehmens ByteDance nun noch eine weiterer Angriff aus den USA dazu. Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller (23 Mio. zu 189 Mio. App-Installationen in den USA) ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.

Triller-Klage betrifft Kern-Feature von TikTok

Dieses betrifft ein Kern-Feature der Video-Plattform. Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind. Dabei geht es explizit auch um die Möglichkeit, mehrere Videoaufnahmen mit einer Audiospur zu synchronisieren. Genau hier liege der Patentverstoß vor, meint man bei Triller, da TikTok seinen Benutzern etwa in den Lyp-Sync-Videos ermöglicht, mehrere Videos zusammenzufügen, während die gleiche Audiospur verwendet wird. Wie TechCrunch weiter berichtet, verfügt TikTok (damals Musical.ly) allerdings über ein eigenes, 2016 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent für Lip-Sync-Videos. Gegenüber dem US-Magazin meint man seitens Triller jedenfalls, auch finanziell gut für einen Prozess gegen das chinesische Unternehmen gerüstet zu sein, da man “von einigen der größten Institutionen der Welt” unterstützt werde.

Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden. So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt. Dazu kommen eine Reihe von in Europa wenig bekannten, Triller und TikTok sehr ähnlichen, Plattformen.

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Gründerin Ines-Jeanne Paupié
Gründerin Ines-Jeanne Paupié | Foto: Flash Chance

Was kann man tun, wenn man Tickets für ein Konzert oder Theaterstück besitzt, aber spontan nicht hingehen kann? Oder wenn man einen Gutschein bis zum Ablaufdatum nicht einlösen kann? Diese Fragen hat sich Gründerin Ines-Jeanne Paupié gestellt und daraus die Idee für den Online-Marktplatz „Flash Chance“ entwickelt. Das Wiener Unternehmen Flash Chance ging final am 26. Juni 2023 online.

Flash Chance: “Gefällt mir statt verfällt Dir”

Auf dem Online-Marktplatz können ungenutzte Gutscheine, Tickets oder Reservierungen kurzfristig gekauft oder weiterverkauft werden. Da viele dieser Produkte und Dienstleistungen ein Verfallsdatum haben, soll Flash Chance helfen, eine Nicht-Nutzung zu vermeiden – ganz nach ihrem Unternehmensmotto: “Gefällt mir statt verfällt Dir”.

Das Unternehmen zielt darauf ab, den „Freizeitstress“ der Nutzer:innen zu verringern und Verkäufer:innen die Möglichkeit zu geben, einen Teil des gezahlten Betrags zurückzuerhalten. Laut eigenen Angaben unterstützt die Plattform die Kreislaufwirtschaft, indem sie die „Wiederverwendung von Ressourcen“ fördert. Zudem soll der ökologische Fußabdruck minimiert werden, indem die Produktion neuer Produkte reduziert wird.

Gleichzeitig soll Flash Chance Käufer:innen die Chance bieten, von vergünstigten Angeboten zu profitieren. Außerdem könne man auf der Plattform Inspiration finden, wenn man beispielsweise kurzfristig ein Geschenk benötigt.

Online-Marktplatz für “kurzfristige Gelegenheiten”

Der Online-Marktplatz Flash Chance ist in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Die erste Kategorie umfasst Gutscheine, die kein festes Ablaufdatum haben und nicht an eine bestimmte Person gebunden sind. Aktuell sind hier zahlreiche Angebote für Luxusautomieten und Geschenkgutscheine zu finden. In der zweiten Kategorie werden Tickets und verfügbare Plätze mit einem festen Datum angeboten, ebenfalls ohne Namensbindung. Die dritte Kategorie trägt den Namen „2nd Chance“ und beinhaltet beispielsweise Blumenarrangements oder kurzfristig abgesagtes Catering.

Das Unternehmen bietet ein „sicheres und schnelles Zahlungssystem mit Geld-zurück-Garantie“ über den Anbieter Stripe sowie einen „zuverlässigen Lieferservice“. In Wien und Graz sollen die über Flash Chance erworbenen Karten innerhalb von 3 Stunden abgeholt und zugestellt werden. In anderen Teilen Österreichs erfolge die Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen.

Grundsätzlich ist die Plattform für alle Nutzer:innen kostenlos. Bei einem erfolgreichen Onlinekauf wird eine Serviceprovision von mindestens fünf Euro oder sieben Prozent einbehalten. Verkäufer:innen haben die Möglichkeit, durch kostenpflichtige Zusatzpakete ihre Produkte sichtbarer zu machen und gezielt an bestimmte Zielgruppen zu senden.

15 Prozent Firmenanteile für 120.000 Euro Investment

Am kommenden Montag wird sich Flash Chance bei der VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“ vorstellen. Gründerin Ines-Jeanne Paupié hofft auf ein Investment von 120.000 Euro, um die Plattform weiter auszubauen. Im Gegenzug erhalten die Investoren 15 Prozent der Firmenanteile an Flash Chance.

Erst kürzlich erhielt das Unternehmen ein Investment von Cyberhouse, eine Tochtergesellschaft der E-Conomix Group – brutkasten berichtet. Cyberhouse hält seither neun Prozent der Firmenanteile von Flash Chance.

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AI Summaries

Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

  • Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt.
  • Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen.
  • Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.
  • Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind.
  • Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden.
  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen.
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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.