31.07.2020

Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

Das chinesische Social Network TikTok gerät in den USA immer mehr unter Druck. Nun klagt auch noch US-Konkurrent Triller auf Patentverletzung.
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Triller klagt TikTok
(c) Adobe Stock

Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt. Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen. So passiert mit dem sozialen Netzwerk TikTok, dem prinzipiell vorgeworfen wird, mit seinen User-Daten dasselbe zu tun, wie die genannten Konzerne – nur eben von China aus.

Während man seitens der US-Regierung offen darüber spricht, nach Gründen dafür zu suchen, die Video-Plattform verbieten zu können, und entsprechende Untersuchungen gestartet hat, kommt für die Tochter des chinesischen Unternehmens ByteDance nun noch eine weiterer Angriff aus den USA dazu. Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller (23 Mio. zu 189 Mio. App-Installationen in den USA) ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.

Triller-Klage betrifft Kern-Feature von TikTok

Dieses betrifft ein Kern-Feature der Video-Plattform. Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind. Dabei geht es explizit auch um die Möglichkeit, mehrere Videoaufnahmen mit einer Audiospur zu synchronisieren. Genau hier liege der Patentverstoß vor, meint man bei Triller, da TikTok seinen Benutzern etwa in den Lyp-Sync-Videos ermöglicht, mehrere Videos zusammenzufügen, während die gleiche Audiospur verwendet wird. Wie TechCrunch weiter berichtet, verfügt TikTok (damals Musical.ly) allerdings über ein eigenes, 2016 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent für Lip-Sync-Videos. Gegenüber dem US-Magazin meint man seitens Triller jedenfalls, auch finanziell gut für einen Prozess gegen das chinesische Unternehmen gerüstet zu sein, da man „von einigen der größten Institutionen der Welt“ unterstützt werde.

Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden. So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt. Dazu kommen eine Reihe von in Europa wenig bekannten, Triller und TikTok sehr ähnlichen, Plattformen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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