31.07.2020

Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

Das chinesische Social Network TikTok gerät in den USA immer mehr unter Druck. Nun klagt auch noch US-Konkurrent Triller auf Patentverletzung.
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Triller klagt TikTok
(c) Adobe Stock

Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt. Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen. So passiert mit dem sozialen Netzwerk TikTok, dem prinzipiell vorgeworfen wird, mit seinen User-Daten dasselbe zu tun, wie die genannten Konzerne – nur eben von China aus.

Während man seitens der US-Regierung offen darüber spricht, nach Gründen dafür zu suchen, die Video-Plattform verbieten zu können, und entsprechende Untersuchungen gestartet hat, kommt für die Tochter des chinesischen Unternehmens ByteDance nun noch eine weiterer Angriff aus den USA dazu. Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller (23 Mio. zu 189 Mio. App-Installationen in den USA) ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.

Triller-Klage betrifft Kern-Feature von TikTok

Dieses betrifft ein Kern-Feature der Video-Plattform. Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind. Dabei geht es explizit auch um die Möglichkeit, mehrere Videoaufnahmen mit einer Audiospur zu synchronisieren. Genau hier liege der Patentverstoß vor, meint man bei Triller, da TikTok seinen Benutzern etwa in den Lyp-Sync-Videos ermöglicht, mehrere Videos zusammenzufügen, während die gleiche Audiospur verwendet wird. Wie TechCrunch weiter berichtet, verfügt TikTok (damals Musical.ly) allerdings über ein eigenes, 2016 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent für Lip-Sync-Videos. Gegenüber dem US-Magazin meint man seitens Triller jedenfalls, auch finanziell gut für einen Prozess gegen das chinesische Unternehmen gerüstet zu sein, da man „von einigen der größten Institutionen der Welt“ unterstützt werde.

Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden. So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt. Dazu kommen eine Reihe von in Europa wenig bekannten, Triller und TikTok sehr ähnlichen, Plattformen.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

  • Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt.
  • Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen.
  • Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.
  • Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind.
  • Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden.
  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.