30.07.2024
INTERVIEW

Trevor Traina über den Start von Sam Altmans Iris-Scanprojekt „Worldcoin“ in Österreich

Interview. Das 2019 von Sam Altman gestartete Unternehmen "Tools for Humanity" geht diese Woche in Österreich mit seinem "Worldcoin"-Projekt an den Start. Im Interview sprechen wir mit dem ehemaligen US-Botschafter Trevor Traina und CBO von Tools for Humanity über die Hintergründe.
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Trevor Traina zu Gast in Salzburg | (c) wildbild

Tools for Humanity wurde 2019 von Alex Blania und OpenAI-Chef Sam Altman gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die Unterscheidung zwischen Menschen und Maschinen mittels einer neuartigen Verifizierungstechnologie spezialisiert. Menschen können sich für die World ID registrieren lassen, indem sie ihre Iris einscannen, um ihre Identität zu bestätigen. Im Gegenzug erhalten sie einen Kryptowährung-Token Worldcoin (WLD). In der Vergangenheit stand das Projekt aufgrund von Datenschutzbedenken in der Kritik (brutkasten berichtete).

Nun startet Tools for Humanity seine Aktivitäten in Österreich. Seit Jänner 2024 ist der ehemalige US-Botschafter in Österreich Trevor Traina als Chief Business Officer (CBO) für das Unternehmen tätig und treibt die globale Expansion voran. In einem Interview, das am Rande des Salzburg Summit stattfand, sprach Traina über die Herausforderungen und Ziele von Tools for Humanity sowie seine enge Verbindung zur österreichischen Startup-Szene.


brutkasten: Wie sind Sie zum Job als Chief Business Officer bei Tools for Humanity rund um Gründer Sam Altman gekommen?

Trevor Traina: Nachdem ich in die USA zurückgekehrt war, gründete ich ein Web3-Unternehmen namens Kresus. In dieser Zeit hatte ich ein Gespräch mit meinem Freund Sam Altman, der mir von seiner Firma Worldcoin erzählte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ehrlich gesagt noch keine Vorstellung darüber, was Worldcoin überhaupt ist. Als ich erfuhr, wie KI unsere Welt verändern wird und dass bestehende Werkzeuge gegen KI-gesteuerte Bots unzureichend sind, war ich beeindruckt. Daher legte ich meine Rolle bei Kresus beiseite und wurde Chief Business Officer (CBO) bei Tools for Humanity.

Welche Ziele verfolgen Sie mit der Worldcoin App und wie wird sie künftig eingesetzt?

Die WorldCoin App ist sowohl im Google Play Store als auch im Apple App Store verfügbar und soll weltweit verbreitet werden. Menschliche Verifizierungen finden derzeit jedoch nur in bestimmten Ländern statt, wie Japan, Korea, Argentinien, Chile, Mexiko und Deutschland. Österreich wird nun eines der ersten europäischen Länder sein, in den derartige Verifizierungen stattfinden. Dadurch wollen wir künftig sicherstellen, dass Nutzer tatsächlich Menschen sind und keine Bots. Die Technologie dafür wurde unter anderem in Deutschland entwickelt und ist manipulationssicher.

Inwiefern ist Sam Altmann noch in das Unternehmen involviert, und wie ist Ihre persönliche Beziehung zu ihm?

Sam Altmann ist sehr involviert. Er ist der Vorsitzende des Unternehmens, und er nimmt aktiv an Brainstorming-Sitzungen teil. Natürlich ist seine Hauptaufgabe die Leitung von Open AI, aber Tools for Humanity ist ein wichtiges Projekt für ihn.

Welches konkrete Problem wollen Sie mit Tools for Humanity lösen?

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass die derzeitigen Technologien zur Verifizierung nicht präzise genug sind, um Milliarden von Menschen zuverlässig zu überprüfen. Während Gesichtsscans auf Telefonen ausreichen, um das Gerät zu entsperren, sind sie nicht in der Lage, Bots in großem Maßstab zu erkennen. Eine präzisere Methode ist die Iris-Scan-Technologie, da jede Iris einzigartig ist, sogar bei Zwillingen. Tools for Humanity hat drei Jahre und mehrere hundert Millionen Dollar investiert, um eine manipulationssichere und präzise Technologie in Deutschland zu entwickeln. Die spezielle Kamera, die wie eine Kugel aussieht, ist fälschungssicher. Man kann sie im Prinzip nicht öffnen.

Welche Herausforderungen gibt es in der Skalierung?

Ein zentrales Problem ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der neuen Verifizierungstechnologien und die Bedrohung durch KI-gesteuerte Bots. Viele Menschen sind sich der Notwendigkeit dieser neuen Werkzeuge nicht bewusst. Zudem erfordert die weltweite Einführung der Technologie eine enorme logistische Anstrengung, da jeder Mensch mit einer teuren Kamera überprüft werden muss. Derzeit wurde die App von zwölf Millionen Menschen heruntergeladen, und über sechs Millionen wurden verifiziert. Die Expansion erfolgt schrittweise, etwa ein Land pro Monat.

Wie viele Nutzer:innen wollen Sie in Österreich scannen?

Ich finde, jeder sollte es tun.

Trevor Traina | (c) wildbild

Haben sie dazu auch einen konkreten Zeitplan definiert?

In Österreich beginnt die Verifizierung in Wien mit drei Standorten, verteilt auf verschiedene Bezirke. Weitere Städte wie Graz, Linz und Innsbruck sollen bald folgen. Jeder in Österreich sollte die App herunterladen, da sie neben der Verifizierung auch nützliche finanzielle Tools bietet, die sie zu einem Finanznetzwerk des 21. Jahrhunderts machen. Tools for Humanity arbeitet mit lokalen Betreibern zusammen, die die Verifizierung vor Ort durchführen. Diese Zusammenarbeit unterstützt auch die österreichische Wirtschaft, da wir am Ende des Tages Millionen von Dollar in die Markteinführung investieren.

In Spanien hat die Datenschutzbehörde das Projekt vorerst gestoppt. Wie sehen Sie hier die Entwicklung?

Die spanische Datenschutzbehörde hat das Projekt vorübergehend gestoppt, um sicherzustellen, dass keine minderjährigen Nutzer beteiligt sind und dass jeder das Recht hat, seine Daten zu löschen. Tools for Humanity hat daraufhin zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen implementiert. Das Projekt ist DSGVO-konform und wird von der Bayerischen Datenschutzbehörde reguliert. Die Daten sind durch ausgeklügelte Maßnahmen geschützt: Fotos der Iris verlassen nie die Kamera und werden in alphanumerische Codes umgewandelt, die in einer hochsicheren Datenbank gespeichert werden. Die ID wird nur auf dem Gerät des Nutzers gespeichert und nicht vom Unternehmen eingesehen. Persönliche Daten werden nicht gesammelt, und das Verhalten der Nutzer wird nicht verfolgt oder verkauft.

Wie steht es aktuell um die Finanzierung von Tools for Humanity?

Tools for Humanity hat bereits hunderte Millionen Dollar eingesammelt und benötigt kein weiteres Risikokapital. Der Worldcoin-Token hat eine Marktkapitalisierung von fast 30 Milliarden Dollar, die zur Förderung des Projekts verwendet wird. Wie bei vielen Unternehmen liegt der Fokus derzeit auf der Skalierung, ohne Gebühren von den Nutzern zu erheben.

Sie haben am Salzburg Summit teilgenommen. Unter anderem wurde die Frage diskutiert, inwiefern Europa bei der Finanzierung von KI-Projekten den USA hinterherhinkt. Wie nehmen Sie als ehemaliger US-Botschafter diese Diskussion wahr?

In Europa gibt es hohe Investitionen in KI, aber die regulatorischen Hürden sind höher als in den USA oder Asien. Europäische Unternehmer sind klug und hungrig, aber sie haben Schwierigkeiten, die regulatorischen Hindernisse zu überwinden. Es wäre wünschenswert, den Unternehmern mehr Freiraum für Wachstum zu geben, bevor sie streng reguliert und besteuert werden.

In Ihrer Zeit als US-Botschafter haben Sie auch Events für Startup-Founder organisiert. Inwiefern sind Sie mit der österreichischen Startup-Szene noch in Kontakt?

Ich habe enge Verbindungen zur österreichischen Startup-Szene und unterstütze Unternehmer durch Investitionen und Mentoring. Während meiner Zeit als US-Botschafter organisierte ich zahlreiche Unternehmerprogramme und brachte führende Köpfe aus der Tech-Branche nach Österreich, um die lokalen Unternehmer zu inspirieren. Einige Leute, die jetzt für mich arbeiten, waren österreichische Unternehmer, die durch das Programm gekommen sind.

Manchmal investiere ich auch in ihre Unternehmen und begleite sie. Während meiner Zeit als US-Botschafter organisierte ich monatliche Unternehmerprogramme, oft in meinem Haus oder in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ich brachte den CEO von Yahoo, den CEO von Twitter und Reid Hoffman von LinkedIn nach Österreich, um mit österreichischen Unternehmern zu sprechen und sie zu inspirieren.

Würden Sie sich als Business Angel bezeichnen?

Ich möchte ein Investor sein. Manchmal bin ich zu sehr ein Angel, das stimmt.

Und Sie hatten bereits Exits?

Nicht in Österreich, aber ich bin geduldig.

Wie ist die Stimmung im Silicon Valley etwa fünf Monate vor den Wahlen?

Wie man in Österreich zu sagen pflegt: Schauen wir mal.

Elon Musk hat sich für Trump ausgesprochen. Ändert sich in der Techwelt etwas in den USA im Vergleich zu den Wahlen vor vier Jahren?

Ich denke, die Metabotschaft – und ich meine nicht die Metabotschaft des Unternehmens – die übergreifende Botschaft ist, dass mit diesen transformativen neuen Technologien, es auch politische Überlegungen gibt. So haben wir uns in den USA sehr auf Blockchain konzentriert. Und jetzt konzentrieren wir uns auch auf KI, Quantentechnologie und einige andere weltverändernde Dynamiken. Menschen im Silicon Valley stellen sich natürlich die Frage, wie diese Dinge reguliert werden. Wir sehen im Silicon Valley, dass Unternehmer, die sich vorher nicht in der Politik engagiert haben, versuchen herauszufinden, welche Politik es ihnen ermöglichen wird, die Art von weltverändernden Dingen zu tun, die sie tun wollen.

Wie oft kommen Sie noch nach Österreich?

Ich reise regelmäßig nach Österreich, etwa alle paar Monate. Ich nehme an den Salzburger Festspielen und dem Salzburg Summit teil und treffe dabei viele Freunde, die ich während meiner Zeit als US-Botschafter in Österreich kennengelernt habe. In den drei Jahren, die ich in Österreich verbrachte, habe ich enge Freundschaften geschlossen, die bis heute bestehen.

Ich besuche auch österreichische Unternehmer, mit denen ich zusammengearbeitet habe und die mir am Herzen liegen. Präsident Alexander Van der Bellen und Sebastian Kurz gehören ebenfalls zu den Bekannten, die ich bei meinen Besuchen treffe. Es ist immer wieder schön, zurückzukehren und das vielfältige und freundliche Österreich zu erleben.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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