31.05.2023

Tree.ly: Vorarlberger Startup überreicht die ersten TÜV-zertifizierten CO2-Gutschriften aus Wäldern

Crate.io Co-Founder Jodok Batlogg gründete 2021 mit Tree.ly ein neues Startup, das Waldbesitzer:innen dabei unterstützt, mit CO2-Zertifkaten zusätzliche Einnahmequellen zu erzielen. Die ersten österreichischen Waldprojekte wurden nun vom TÜV validiert und verifiziert.
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Traditionell erwirtschaften Waldbesitzer:innen ihre Einnahmen primär durch Holznutzung. Gleichzeitig erbringt der Wald jedoch weitere wertvolle Ökosystemleistungen für die Gesellschaft, die das Vorarlberger Startup Tree.ly rund um Gründer Jodok Batlogg in Form von CO2-Zertifikaten zugänglich machen möchte.

Über die gleichnamige Plattform Tree.ly können Waldbesitzer:innen berechnen, wie viel CO2 ihr Wald speichert und wie die CO2-Aufnahme des Waldes verbessert werden kann. Zudem bietet das Unternehmen in einem weiteren Schritt auch eine CO2-Zertifzierung an, um im Anschluss CO2-Zertifkate am Markt verkaufen zu können. Unternehmen und Privatpersonen können wiederum CO2-Gutschriften aus regionalen Wäldern erwerben und somit einen direkten Klimaschutzbeitrag in ihrer Region leisten. – der brutkasten berichtete über das Konzept.

Tree.ly erreicht „Meilenstein“

Wie das Unternehmen am Mittwoch bekannt gab, wurde nun ein „wichtiger Meilenstein“ erreicht „Die ersten österreichischen Waldprojekte wurden vom TÜV validiert und verifiziert“, so Batlogg gegenüber dem brutkasten. Zudem wurden bereits die ersten TÜV Austria-zertifizierten CO2-Gutschriften übergeben.

Dazu heißt es in einer Aussendung: „Bereits 21 Vorarlberger Städte und Gemeinden sichern sich nach erfolgreicher ISO-Zertifizierung durch den unabhängigen TÜV Austria die ersten regionalen CO2-Gutschriften.“ Zu den Partner:innen zählen der Stand Montafon Forstfonds, Forstbetriebsgemeinschaft Klostertal und Jagdberg, die Städte Bludenz und Dornbirn sowie weitere Gemeinden. Gemeinsam bewirtschaften sie eine Waldfläche von knapp 13.000 Hektar, was etwa 13 Prozent der Gesamtwaldfläche in Vorarlberg entspricht. Zudem verfügen die Projekte über eine Laufzeit von 30 Jahren und sollen so zum Erhalt des Waldes beitragen.

Projekte werden jährlich validiert

Künftig sollen die Projekte jedes Jahr von externer, unabhängiger Stelle – in Österreich vom TÜV Austria – validiert, und die Menge der CO2-Gutschriften nach Verifizierung zertifiziert werden. Neben Österreich arbeitet Tree.ly aktuell an weiteren Projekten in Deutschland, Italien, den Niederlanden und in Tschechien.

“Wir bilden den Wald digital ab, begleiten den gesamten Zertifizierungsprozess bis zur Validierung mit jährlichem Monitoring durch den TÜV Austria und übernehmen Marketing sowie Vertrieb der verifizierten Klimaschutzleistungen für einen nachhaltigen Beitrag zum globalen Klimaschutz“, so Batlogg von Tree.ly. Unternehmen und Privatpersonen haben übrigens ab sofort die Möglichkeit, diese Gutschriften direkt von Tree.ly und ihren Vertriebspartner:innen zu erwerben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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