28.03.2023

trastic: Kärntner Startup produziert Designmöbel aus Joghurtbecher

Das Kärntner Startup trastic produziert aus recyceltem Plastikmüll Designmöbel. Dabei geht es für das Jung-Unternehmen nun in die entscheidende Phase.
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Arno Trinkl und sein Partner Wolfgang Rauter.
Arno Trinkl und sein Partner Wolfgang Rauter. (C) trastic

Wie viele Joghurtbecher braucht es, um einen Tisch herzustellen? Fragen, die sich vermutlich nur die wenigsten Personen im Verlauf ihres Lebens stellten. Für Arno Trinkl, CEO von trastic, gehört dies aber zum daily business.

Als Trinkl sein Haus in Kärnten renovierte, kam ihm die Idee – wieso nicht Nachhaltigkeit und Design kombinieren? So entstand das Startup trastic, das es sich als Ziel setzt, aus Plastik Designmöbel herzustellen.

Trastic verspricht Nachhaltigkeit und Schönheit

„Niemand kauft etwas Hässliches, nur weil es nachhaltig ist“, sagt Trinkl lachend im brutkasten-Gespräch lachend. Eine Woche vor dem ersten Corona-Lockdown gründete er gemeinsam mit Wolfgang Rauter trastic. Die komplette Umstellung des öffentlichen Lebens hat den beiden Gründern in die Karten gespielt. So konnten sich Trinkl und Rauter voll und ganz auf ihr neues Vorhaben konzentrieren.

In einem eigenen Pressverfahren schafft es trastic seither Designmöbel aus Joghurtbechern, PET-Flaschen und anderem Plastikmüll herzustellen. Im Gegensatz zu anderen Pressverfahren, wo das Material erhitzt und gekühlt wird, läuft dieser Prozess bei trastic zweistufig. So spart das Kärntner Startup laut eigenen Angaben bei der Herstellung ihrer Möbel rund 80 Prozent Energie ein. Pro verarbeiteter Tonne Plastik würde trastic rund 3,2 Tonnen CO² einsparen, sagt Trinkl.

Ein Esstisch von trastic.
Ein Esstisch und Stühle von trastic. (C) trastic

Derzeit herrscht ein echter Run auf das Unternehmen. „Wir müssen immer wieder Anfragen ablehnen, einfach, weil wir mit der Produktion noch nicht so schnell sein können“, meint Trinkl. Die nächsten Schritte sind aber bereits geplant. Das vierköpfige Team soll nun vergrößert werden. Zudem sicherte sich das Unternehmen eine neue Maschine, die längere Platten pressen kann. Größere Möbelstücke, die final in einer regionalen Tischlerei „zusammengesteckt“ werden, sind dann möglich.

Nächste Entwicklungsphase vor der Tür

Neben der Maschine ist vor allem „Müll“ oder zumindest das, was andere unter Müll verstehen, das Herzstück von trastic. Dabei kommt das notwendige Material von örtlichen Recycling-Firmen. Zuletzt haben auch Unternehmen wie Vöslauer oder ein Kärntner Snowboard-Hersteller ihr Material angeboten. „Das ist eine Win-Win-Situation, wir bekommen Material und Firmen erhalten dafür eine Innenausstattung aus dem eigenen Produkt“, sagt Trinkl. Die Coporate Idendity ist somit sichergestellt.

Ein Wohnzimmer mit trastic-Möbel eingerichtet.
Ein Wohnzimmer mit trastic-Möbel eingerichtet. (C) trastic

Zu den Kunden von trastic zählen hauptsächlich größere Unternehmen. Laut Trinkl sind knapp 90 Prozent des Geschäftes B2B-Beziehungen. Zuletzt belieferte man das Casino Zögernitz mit neuen Stühlen für die Wiedereröffnung – allesamt aus wiederverwertetem Material. Finanziert wurde das Unternehmen einst durch Eigenkapital. Nach Abschluss der ersten Entwicklungsphase will man nun auch schon bald Investoren an Bord holen. „Es ist ein Herzensprojekt, dass wir diese erste Phase alleine abschließen können“, sagt Trinkl.

Übrigens zur Auflösung:

Wenn man davon ausgeht, dass ein leerer Joghurtbecher 3,5 Gramm wiegt und ein Tisch laut trastic-Angaben rund 35 Kilogramm Plastik benötigt, braucht man knapp 10.000 Joghurtbecher.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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