28.03.2023

trastic: Kärntner Startup produziert Designmöbel aus Joghurtbecher

Das Kärntner Startup trastic produziert aus recyceltem Plastikmüll Designmöbel. Dabei geht es für das Jung-Unternehmen nun in die entscheidende Phase.
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Arno Trinkl und sein Partner Wolfgang Rauter.
Arno Trinkl und sein Partner Wolfgang Rauter. (C) trastic

Wie viele Joghurtbecher braucht es, um einen Tisch herzustellen? Fragen, die sich vermutlich nur die wenigsten Personen im Verlauf ihres Lebens stellten. Für Arno Trinkl, CEO von trastic, gehört dies aber zum daily business.

Als Trinkl sein Haus in Kärnten renovierte, kam ihm die Idee – wieso nicht Nachhaltigkeit und Design kombinieren? So entstand das Startup trastic, das es sich als Ziel setzt, aus Plastik Designmöbel herzustellen.

Trastic verspricht Nachhaltigkeit und Schönheit

„Niemand kauft etwas Hässliches, nur weil es nachhaltig ist“, sagt Trinkl lachend im brutkasten-Gespräch lachend. Eine Woche vor dem ersten Corona-Lockdown gründete er gemeinsam mit Wolfgang Rauter trastic. Die komplette Umstellung des öffentlichen Lebens hat den beiden Gründern in die Karten gespielt. So konnten sich Trinkl und Rauter voll und ganz auf ihr neues Vorhaben konzentrieren.

In einem eigenen Pressverfahren schafft es trastic seither Designmöbel aus Joghurtbechern, PET-Flaschen und anderem Plastikmüll herzustellen. Im Gegensatz zu anderen Pressverfahren, wo das Material erhitzt und gekühlt wird, läuft dieser Prozess bei trastic zweistufig. So spart das Kärntner Startup laut eigenen Angaben bei der Herstellung ihrer Möbel rund 80 Prozent Energie ein. Pro verarbeiteter Tonne Plastik würde trastic rund 3,2 Tonnen CO² einsparen, sagt Trinkl.

Ein Esstisch von trastic.
Ein Esstisch und Stühle von trastic. (C) trastic

Derzeit herrscht ein echter Run auf das Unternehmen. „Wir müssen immer wieder Anfragen ablehnen, einfach, weil wir mit der Produktion noch nicht so schnell sein können“, meint Trinkl. Die nächsten Schritte sind aber bereits geplant. Das vierköpfige Team soll nun vergrößert werden. Zudem sicherte sich das Unternehmen eine neue Maschine, die längere Platten pressen kann. Größere Möbelstücke, die final in einer regionalen Tischlerei „zusammengesteckt“ werden, sind dann möglich.

Nächste Entwicklungsphase vor der Tür

Neben der Maschine ist vor allem „Müll“ oder zumindest das, was andere unter Müll verstehen, das Herzstück von trastic. Dabei kommt das notwendige Material von örtlichen Recycling-Firmen. Zuletzt haben auch Unternehmen wie Vöslauer oder ein Kärntner Snowboard-Hersteller ihr Material angeboten. „Das ist eine Win-Win-Situation, wir bekommen Material und Firmen erhalten dafür eine Innenausstattung aus dem eigenen Produkt“, sagt Trinkl. Die Coporate Idendity ist somit sichergestellt.

Ein Wohnzimmer mit trastic-Möbel eingerichtet.
Ein Wohnzimmer mit trastic-Möbel eingerichtet. (C) trastic

Zu den Kunden von trastic zählen hauptsächlich größere Unternehmen. Laut Trinkl sind knapp 90 Prozent des Geschäftes B2B-Beziehungen. Zuletzt belieferte man das Casino Zögernitz mit neuen Stühlen für die Wiedereröffnung – allesamt aus wiederverwertetem Material. Finanziert wurde das Unternehmen einst durch Eigenkapital. Nach Abschluss der ersten Entwicklungsphase will man nun auch schon bald Investoren an Bord holen. „Es ist ein Herzensprojekt, dass wir diese erste Phase alleine abschließen können“, sagt Trinkl.

Übrigens zur Auflösung:

Wenn man davon ausgeht, dass ein leerer Joghurtbecher 3,5 Gramm wiegt und ein Tisch laut trastic-Angaben rund 35 Kilogramm Plastik benötigt, braucht man knapp 10.000 Joghurtbecher.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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