06.12.2022

Transporter-Sharing Startup 123-Transporter expandiert nach Deutschland

Das österreichische Transporter-Sharing Startup 123-Transporter erweitert sein Angebot über die Landesgrenzen hinaus. Ab Dezember bietet es auch in Deutschland seine Sharing-Vans zum digitalen Verleih an.
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123-Transporter
(c) 123-Transporter - Matthias Pajek und Cengiz Öcal sind Partner in Deutschland.

Nachdem das Geschäftsmodell in Österreich bereits Anklang gefunden hatte, erfolgt nun der nächste Schritt für 123-Transporter. Für den Anfang der Deutschland-Expansion sind insgesamt 20 Fahrzeuge bestellt. Diese werden in den Städten Köln und Bonn zur Verfügung stehen. Seit Anfang Dezember können die ersten Sharing-Vans ausgeliehen werden.

Das Angebot soll möglichst rasch auch auf andere Regionen ausgedehnt werden und vor allem jene unterstützen, die große Einkäufe oder sperrige Gegenstände transportieren müssen, so das Ziel.

Deutscher Markt für 123-Transporter logischer Schritt

In Österreich nutzen etwa 400.000 Menschen Car-Sharing. In Deutschland sind es 3,4 Millionen Nutzer:innen. Die gesamte Infrastruktur von 123-Transporter ist auf die deutsche Sprache und den Euro als Währung ausgelegt. Daher sei die Expansion nach Deutschland naheliegend.

Ähnlich wie in Österreich, gebe es auch im großen Nachbarland etablierte Car-Sharing Anbieter, jedoch ein geringes Angebot an Ausleihoptionen von Nutzfahrzeugen.

„Deutschland ist ein extrem spannender Markt für uns, da das Land eine Vielzahl von Städten und große Ballungsräume bietet. Das bedeutet, viele Einwohner, die bereits jetzt Car-Sharing nutzen. Wir sehen das auch für uns als großen Vorteil, da es zeigt, dass die Bevölkerung für Sharing-Konzepte im Straßenverkehr offen ist“, erklärt Matthias Pajek, CEO und Co-Gründer des Startups.

Ausleihprozess bleibt gleich

Und ergänzt: „Unser Ausleihprozess in Deutschland funktioniert zu 100 Prozent analog zu Österreich. Wir versuchen, parallele Systeme zu vermeiden und alles möglichst einfach für den Kunden zu halten, das war schon immer unsere Devise.“

Die Mietpreise der Sharing-Vans sind in Deutschland ident. Darüber hinaus können Kunden aus Österreich mit ihrem Account Transporter in Deutschland mieten und umgekehrt.

123-Transporter: Zunächst Köln und Bonn

In Deutschland geht 123-Transporter mit dem Flottenpartner Cengiz Öcal, Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen und Gründer der Firma Onsite Transporter Service GmbH, an den Start.

Für den weiteren Jahresverlauf hat das Startup klare Pläne in der Bundesrepublik: Ziel ist es, so rasch wie möglich in möglichst vielen Städten und Regionen vertreten zu sein und möglichst viele Transporter anbieten zu können. Doch zunächst konzentrieren sich Pajek und sein Team auf den Start in Köln und Bonn.

„Aufgrund der durchwegs positiven Resonanz in Österreich sind wir sehr zuversichtlich, uns auch in Deutschland rasch zu etablieren“, sagt er. „Für unsere nächsten Schritte sind wir fortlaufend auf der Suche nach neuen Flotten- und Standortpartnern.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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