04.01.2023

Zinswende kommt bei Neobroker an: Trade Republic wirbt mit 2 Prozent Zinsen

Der deutsche Neobroker zahlt auf das Geldguthaben seiner Kund:innen ab sofort 2 Prozent Zinsen pro Jahr - auch am österreichischen Markt.
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das neue Sparangebot von Trade Republic in der App des Neobrokers
Foto: Trade Republic

Das makroökonomische Umfeld hat sich verändert: Nach einem Jahrzehnt der Niedrigzinsen hat die hohe Inflation die Notenbanken der Welt zum Gegensteuern gezwungen. Sowohl in den USA als auch in Europa steigen die Zinsen. Wer einen Kredit mit variablem Zinssatz bedienen muss, dürfte dies auch in Österreich schon bemerkt haben. Auf den Sparkonten dauert es dagegen immer etwas länger, bis sich höhere Zinsen auch dort niederschlagen.

Zumindest bei einem Neobroker dürfte die Zinswende nun aber angekommen sein: Trade Republic kündigte am Mittwoch an, ab sofort 2 Prozent Zinsen per annum (jährlich) auf die auf den Verrechnungskonten liegenden Geldguthaben seiner Kund:innen zu zahlen.

Laut dem Vergleichsportal bankkonditionen.at liegt Trade Republic damit bei den in Österreich verfügbaren Angeboten im Spitzenfeld. Lediglich ein Angebot der deutschen Censorbank bietet mit 2,1 Prozent demnach einen noch etwas höheren Zinssatz – dieses gilt jedoch nur für Neukund:innen und ist auf sechs Monate befristet.

Angebot gilt für Guthaben bis 50.000 Euro

Das Angebot von Trade Republic ist nach Angaben des Berliner Scaleups dagegen zeitlich nicht begrenzt. Die Zinserträge werden live in der App berechnet und monatlich ausgezahlt. Außerdem gilt das Angebot sowohl für Neukund:innen als auch für Bestandskund:innen – und zwar in allen Märkten für Guthaben bis zu 50.000 Euro.

Ein Wermutstropfen für österreichische Kund:innen: Trade Republic ist kein steuereinfacher Broker, ums Abführen von Kapitalertragssteuern ans Finanzamt muss man sich also selber kümmern.

2015 gegründet, 2021 mit über 5 Mrd. Dollar bewertet

Trade Republic wurde 2015 von Christian Hecker, Thomas Pischke und Marco Cancellieri in Berlin gegründet. Zu den Investoren des Unternehmens zählen unter anderem Sequoia, TCV, Thrive Capital, Accel, Creandum, Founders Fund und Project A. Nach eigenen Angaben hat das Unternehemen über eine Millionen Kund:innen. Bei einer 900 Mio. Dollar schweren Finanzierungsrunde im Jahr 2021 wurde der Neobroker mit über fünf Mrd. Dollar bewertet.

Seit Sommer 2021 ist der er gebürtige Kärntner Oswald Salcher Country Manager für Österreich. Seit Oktober 2022 bietet das Unternehmen neben Aktien und ETFs auch Kryptowährungen am österreichischen Markt an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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