17.11.2020

Warum TourRadar nach 10 Jahren und mitten in der Krise im Heimatmarkt launcht

Das Wiener TravelTech-Scaleup TourRadar expandiert mitten in der Coronakrise in den deutschsprachigen Raum. Wir haben CEO Travis Pittman gefragt, warum.
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TourRadar CEO Travis Pittman
TourRadar CEO Travis Pittman | (c) Zsolt Marton

Es wäre an sich schon eine spannende Frage: Warum launcht ein Unternehmen mit Hauptsitz in Wien erst zehn Jahre nach der Gründung im Heimatmarkt? Noch spannender wird die Frage, wenn es sich dabei um eines der profiliertesten Scaleups des Landes handelt. Und ganz und gar erstaunlich wird es, wenn dieser Launch am vorerst zweiten Höhepunkt der Coronakrise passiert, obwohl besagtes Scaleup in der wohl am stärksten von der Krise gebeutelten Branche tätig ist. Doch genau das ist passiert: TourRadar startete gestern im DACH-Raum – seitdem gibt es das Rundreise-Buchungsportal auch auf Deutsch. Bislang war es nur auf englisch verfügbar – das Unternehmen hatte auf die Märkte USA, Kanada, Australien und UK fokussiert.

Travis Pittman: „So sind wir Gründer“

Aber warum folgte der Schritt jetzt? „Diese Frage haben mir sehr viele Leute gestellt. Ein Journalist dachte sogar, es wäre ein Scherz von uns“, erzählt TourRadar Co-Founder und CEO Travis Pittman im Gespräch mit dem brutkasten, „es ist wahrscheinlich nicht der ideale Zeitpunkt. Aber so sind wir Gründer: Wir versuchen oft Dinge, die unmöglich wirken“. Und dann lässt Pittman den tatsächlichen Grund durchblicken: „So brutal Corona bislang für uns und die gesamte Branche war, haben wir die Zeit genutzt, um uns weiterzuentwickeln. Der deutschsprachige Raum stand immer bei uns am Plan, aber es war nie die Zeit da, darauf zu fokussieren“.

Dabei habe man den Grundstein für weitere Internationalisierungsschritte gelegt. „Wir haben innerhalb von sieben Monaten trotz Kurzarbeit die gesamte Plattform umgerüstet, um sie nun in jede beliebige Sprache bringen zu können. Das war eine monumentale Leistung“, sagt der Gründer. Dieser Fokus wäre ohne die Krise, in der viele operative Tätigkeiten wegfielen, wohl nicht möglich gewesen meint Pittman.

TourRadar: Zahlreiche Schritte, um gestärkt aus der Krise zu kommen

Dass man bislang nicht den Schritt in den DACH-Raum gemacht habe, liege auch daran, dass man nach wie vor sehr niedrige Marktanteile in den vier Stammmärkten habe. „Wir waren de facto immer ein global agierendes Unternehmen – es ging hier primär um die Sprache. Bei den Wachstumsmöglichkeiten in den bereits erschlossenen Märkten gingen wir davon aus, dass es uns vielleicht eher ablenken würde, das Thema anzugehen“, so der TourRadar-Gründer.

Nicht nur mit dem Launch im DACH-Raum arbeite man daran, gestärkt aus der Krise herauszukommen. „Wir waren in den vergangenen Monaten dazu gezwungen, teilweise sehr schmerzhafte Entscheidungen zu treffen. Aber die Krise hat für uns auch viel Klarheit geschaffen, wo wir uns hin entwickeln sollten“, sagt Pittman. Langfristig schaffe natürlich auch der Wegfall von Mitbewerbern neue Möglichkeiten. Um dafür gerüstet zu sein, habe man dieses Jahr zahlreiche Prozesse überarbeitet und verbessert. Zudem habe man das Produkt an derzeit besonders stark ausgeprägte Kundenbedürfnisse angepasst.

Rückkehr zum Normalbetrieb als „billion dollar question“

Und wann rechnet Pittman mit einer Erholung bei den Buchungen? „Ich würde sagen, das ist nicht die ‚million dollar question‘ sondern eher die ‚billion dollar question‘. Es geht darum, wann die Konsumenten wieder ausreichend Vertrauen schöpfen. Das könnte etwa mit der Impfung oder auch mit funktionierenden Express-Tests passieren“, schätzt der Gründer. Man wisse jedenfalls, dass die Nutzer üblicherweise recht langer im Voraus buchen. „Ich persönlich schätze, dass es ab Mitte kommenden Jahrs wieder mehr Buchungen geben wird. Buchungen, noch nicht Reisen. Die erwarten wir verstärkt ab Ende 2021“, so Pittman.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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