16.02.2023

Das sind Österreichs Top-LinkedIn-Influencer:innen

Storebox-Gründer Johannes Braith veröffentlichte ein Ranking der der Top-LinkedIn-Influencer:innen des Landes. Der Fokus liegt nicht auf der Follower-Zahl, sondern am Engagement.
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Österreichs Top-LinkedIn-Influencer:innen LinkedIn
(c) AdobeStock

Ex-Kanzler Sebastian Kurz mit rund 80.000 Followers auf Platz 1 vor Unternehmer und Motivational Speaker Ali Mahlodji mit rund 44.000. Sieht man sich ein aktuelles Ranking der Top-32-LinkedIn-Influencer:innen Österreichs rein nach der Follower-Anzahl an, findet man zwar auch Überraschungen, etwa Christoph Schmutz, CIO des Unternehmens Ceyond, auf Platz 3. Betrachtet man das Ranking, das von Storebox-Gründer Johannes Braith nach Vorbild eines Deutschland-Rankings von Doppelgänger-Podcast-Host Philipp Klöckner erstellt wurde, genauer, fällt aber etwas anderes auf: Die Engagement-Rate scheint relativ unabhängig von der Follower-Anzahl zu sein.

Das Top 10-Ranking nach Follower-Anzahl:

#NameTitelUnternehmenFollower
1Sebastian KurzEx-KanzlerRepublik Österreich80.201
2Ali MahlodjiKey-Note SpeakerALI.DO44.083
3Christoph SchmutzCIOCeyond27.346
4Benjamin RuschinMDBig Cheese Ventures26.369
5Markus WagnerChair of Adv Boardi5invest21.936
6Florian GschwandtnerSerial EntrepreneurRuntastic i.a.19.901
7Walter KreiselCEO & Founderneoom19.253
8Iryna BursukCOO & Co-FounderStartUs Insights18.364
9Christian KernEx-KanzlerRepublik Österreich16.058
10Felix OhswaldCEO & FounderGoStudent15.637
(c) Johannes Braith

Erste-Bank-CEO Willi Cernko ist Engagement-König, Unicorn-Gründer folgen

Beim Engagement (das auf Basis der letzten fünf Postings berechnet wurde) liegt nämlich Erste-Bank-CEO Willi Cernko, der bei den Followern nur auf Rang 32 landet, mit 7,53 Prozent deutlich vorne. Platz 2 geht an Bitpanda-Gründer Eric Demuth mit 3,71 Prozent (Follower-Rang 23), Platz 3 an GoStudent-Gründer Felix Ohswald mit 3,20 Prozent (Follower-Rang 10). Zum Vergleich: Spitzenreiter Sebastian Kurz kommt auf gerade einmal 0,4 Prozent Engagement-Rate, Ali Mahlodji gar nur auf 0,29 Prozent. Der Durchschnitt über die 32 gerankten Personen liegt bei 1,15 Prozent.

Das Top-10-Ranking nach Engagement

Engagement-RangNameTitelUnternehmenEngagement-RateFollowerFollower-Rang
1Willi CernkoCEOErste Bank7,53%8.11232
2Eric DemuthCEO & Co-FounderBitpanda3,71%11.18823
3Felix OhswaldCEO & FounderGoStudent3,20%15.63710
4Valentin StalfCEO & Co-FounderN262,89%14.75714
5Andreas BierwirthMD Retail BankingErste Bank2,58%13.51516
6Tristan HorxZukunftsforscher2,20%10.33025
7Andreas TschasCEO & Co-FounderGlacier1,98%8.28730
8Thomas ArnoldnerCEOA1 Group1,66%12.86319
9Christian KernEx-KanzlerBudesrep. Österreich1,54%16.0589
10Julian JägerCEOFlughafen Wien1,42%9.96626
(c) Johannes Braith

Top-LinkedIn-Influencer:innen: Frau mit höchstem Engagement auf Platz 11

Johannes Braith merkt in seinem LinkedIn-Post zum Ranking: „Die Personen auf unserer Liste, die bei der Follower-Anzahl einen Spitzenplatz einnehmen, haben in der Regel deutlich unterdurchschnittliche Engagement-Raten. Vorstandsmitglieder von im ATX gelisteten Unternehmen haben insgesamt eine niedrige Follower-Zahl und eine niedrige Engagement-Rate“. Frauen haben es nicht in die Top 10 des Engagement-Rankings geschafft, Ada-Gründerin Kosima Kovar kommt mit Platz 11 aber nahe heran. Brutkasten-Gründer Dejan Jovicevic landet mit Platz 12 bei den Followern und Platz 16 beim Engagement übrigens im Mittelfeld der Top-LinkedIn-Influencer:innen Österreichs.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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