23.07.2024
LAUNCH

Too Good to Go startet in Österreich mit Home-Delivery

Too Good To Go bietet in Österreich ab sofort Lieferpakete mit überschüssigen Lebensmitteln an, die direkt nach Hause geliefert werden. Unter anderem beteiligen sich auch heimische Startups als Partner.
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(c) Too Good To Go

Im August 2019 startete Too Good To Go in Österreich erstmalig mit seiner App gegen die Lebensmittelverschwendung. Und das dänische Unternehmen verzeichnete hierzulande über die letzten Jahren ein konstantes Wachstum.

So konnte das skandinavische Scaleup in Österreich laut eigenen Angaben im letzten Jahr die Zahl seiner Partnerbetriebe von 6000 auf 7000 Betriebe ausbauen. Zudem wurde seit Inflationsbeginn im März 2022 ein Anstieg des Nutzerverhaltens um 20 Prozent verzeichnet. (brutkasten berichtete).

Too Good To Go startet Home Delivery

Fünf Jahre nach dem Marktstart erweitert Too Good to Go nun seinen Service und führt in Österreich ein neues Feature ein. Künftig können Nutzer:innen in der App Lieferpakete mit überschüssigen Lebensmitteln bestellen, die dann direkt nach Hause geliefert werden. Lebensmittelhändlern wird damit ein weiterer Vertriebskanal geboten.

(c) Too Good To Go

“Ab sofort – Too Good To Go Bestellung und Lieferung nach Hause! Wir freuen uns, unseren neuen Service Too Good To Go ‘Pakete’ in Österreich zu starten!”, so Georg Strasser-Müller, Country Director Too Good To Go Österreich und Schweiz, via LinkedIn.

Startups als erste Partner an Bord

Too Good To Go Pakete wurden bereits in Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Frankreich eingeführt. Im Juli folgten nun Deutschland und eben auch Österreich.

“Lebensmittelmarken haben regelmäßig einwandfreie Produkte übrig, die sie nicht über reguläre Verkaufskanäle vertreiben können. Wir kaufen diese überschüssigen Produkte, die andernfalls entsorgt werden müssten, und verpacken sie in thematische Pakete”, so Strasser-Müller.

Auf der Website wirbt das Unternehmen aktuell um Partner. So würde es der neue Service insbesondere Lebensmittelproduzenten und -großhändlern ermöglichen, “ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, indem sie Food Waste reduzieren – während sie ihre Überschüsse in Einnahmen verwandeln und ihre Betriebsabläufe optimieren.”

Zum Start sind laut Strasser-Müller bereits erste Marken an Bord, wie das Wiener Schokoriegl-Scaleup Neoh, Just Spices, erdbär GmbH und Alimentastic Food Innovation.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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