23.07.2024
LAUNCH

Too Good to Go startet in Österreich mit Home-Delivery

Too Good To Go bietet in Österreich ab sofort Lieferpakete mit überschüssigen Lebensmitteln an, die direkt nach Hause geliefert werden. Unter anderem beteiligen sich auch heimische Startups als Partner.
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(c) Too Good To Go

Im August 2019 startete Too Good To Go in Österreich erstmalig mit seiner App gegen die Lebensmittelverschwendung. Und das dänische Unternehmen verzeichnete hierzulande über die letzten Jahren ein konstantes Wachstum.

So konnte das skandinavische Scaleup in Österreich laut eigenen Angaben im letzten Jahr die Zahl seiner Partnerbetriebe von 6000 auf 7000 Betriebe ausbauen. Zudem wurde seit Inflationsbeginn im März 2022 ein Anstieg des Nutzerverhaltens um 20 Prozent verzeichnet. (brutkasten berichtete).

Too Good To Go startet Home Delivery

Fünf Jahre nach dem Marktstart erweitert Too Good to Go nun seinen Service und führt in Österreich ein neues Feature ein. Künftig können Nutzer:innen in der App Lieferpakete mit überschüssigen Lebensmitteln bestellen, die dann direkt nach Hause geliefert werden. Lebensmittelhändlern wird damit ein weiterer Vertriebskanal geboten.

(c) Too Good To Go

„Ab sofort – Too Good To Go Bestellung und Lieferung nach Hause! Wir freuen uns, unseren neuen Service Too Good To Go ‚Pakete‘ in Österreich zu starten!“, so Georg Strasser-Müller, Country Director Too Good To Go Österreich und Schweiz, via LinkedIn.

Startups als erste Partner an Bord

Too Good To Go Pakete wurden bereits in Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Frankreich eingeführt. Im Juli folgten nun Deutschland und eben auch Österreich.

„Lebensmittelmarken haben regelmäßig einwandfreie Produkte übrig, die sie nicht über reguläre Verkaufskanäle vertreiben können. Wir kaufen diese überschüssigen Produkte, die andernfalls entsorgt werden müssten, und verpacken sie in thematische Pakete“, so Strasser-Müller.

Auf der Website wirbt das Unternehmen aktuell um Partner. So würde es der neue Service insbesondere Lebensmittelproduzenten und -großhändlern ermöglichen, „ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, indem sie Food Waste reduzieren – während sie ihre Überschüsse in Einnahmen verwandeln und ihre Betriebsabläufe optimieren.“

Zum Start sind laut Strasser-Müller bereits erste Marken an Bord, wie das Wiener Schokoriegl-Scaleup Neoh, Just Spices, erdbär GmbH und Alimentastic Food Innovation.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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