15.07.2022

Wiener Restaurant-Tech-Startup Tolstoy holt sich nach Pivot Investment

Das Wiener Startup Tolstoy startete mit dem Ziel eine rein pflanzliche Restaurant-Kette in Europa zu etablieren. Nach einem Pivot fokussiert sich das Startup nun vollständig auf die Entwicklung einer KI-basierten Restaurant-Management-Software und benennt sich in "Spoon" um.
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Tolstoy
Foto: Tolstoy/Spoon

Vor rund drei Jahren gründeten Daniil Klubov und Rares Bacila das in Wien ansässige Startup Tolstoy, das eine ambitionierte Vision verfolgte. Mit einem Franchise-Modell sollte europaweit eine der größten pflanzlichen Restaurantketten entstehen. Das Konzept umfasste nicht nur die Kreation von pflanzlichen Gerichten, sondern auch die Entwicklung eines eigenen IT-Ökosystems, das den Restaurantbetrieb optimiert. Dafür entwickelte das Startup die cloudbasierte Restaurant-Management-Software „TolstoyIS“, die so ziemlich jeden Prozess in einem Restaurant steuert und intelligent miteinander verknüpft – angefangen vom Einkauf über die Abläufe in der Küche bis hin zum Bestellsystem im Restaurant. Um die Software im Echtbetrieb zu testen und Erfahrungen zu sammeln, eröffneten die Gründer 2020 am Bärenmühldurchgang am Wiener Naschmarkt ein eigenes Restaurant – später folgte auch ein Automaten-Supermarkt für vegane Lebensmittel.

Kapitalsuche und Pivot von Tolstoy

Um das Restaurant-Konzept europaweit in die Skalierung zu bringen, gingen die beiden Gründer 2021 auf Kapitalsuche. Kein leichtes Unterfangen, wie Klubov gegenüber brutkasten Earth erläutert. Aufgrund der Real-Estate-Komponente zeigten sich potentielle Investor:innen skeptisch. Damit das Konzept funktioniert, sind nämlich Standorte in guter Lage essentiell. Angesichts der aktuell hohen Immobilienpreise in europäischen Innenstädten, erteilten die VC-Investor:innen dem Geschäftsmodell eine Absage. Potential sahen die Investor:innen hingegen in der Software-Komponente des Startups, in der mittlerweile mehr als drei Jahre Entwicklungsarbeit und Erfahrung stecken.

Nach dem Einholen des Feedbacks von Investor:innen aber auch Branchengrößen, wie dem österreichischen Catering-Unternehmer Josef Donhauser, entschieden sich Klubov und Bacila für einen Pivot des Geschäftsmodells. Fortan sollte ein voller Fokus auf die weitere Entwicklung der Restaurant-Management-Software gelegt werden. Doch nicht nur das Geschäftsmodell wurde angepasst. Das Startup vollzog zudem einen Namenswechsel von „Tolstoy“ auf „Spoon“.

Fragmentierter Markt mit Optimierungspotential

Wie Klubov weiters ausführt, möchte Spoon mit seiner gleichnamigen Software künftig insbesondere kleine und mittlere Franchise und Ketten ansprechen. Ein Markt der laut dem Gründer noch sehr fragmentiert ist, da diese Restaurants meist auf mehrere einzelne Insellösungen setzen, die nicht beziehungsweise schlecht miteinander kommunizieren. Spoon möchte hingegen einen holistische Lösung bieten, die Inventar-Management, Kitchen-Workflows und den Bestellvorgang intelligent miteinander verbindet. Der USP liegt zudem in einer schlanken Benutzeroberfläche. Weiters soll das die Software künftig mit künstlicher Intelligenz lernen, um den Anwender:innen eine Order-Prediction zu ermöglichen und Abläufe in der Küche zu optimieren.

VC-Investment & Unterstützung durch FFG

Für die Weiterentwicklung der Software konnte Klubov und Bacila in einer Pre-Seed-Runde nun 900.000 Euro an Kapital einsammeln. 300.000 Euro stammen unter anderem von Joint Journey und dem russischstämmigen VC-Investor Sergey Dashkov, der in der Vergangenheit in zahlreiche erfolgreiche Unicorns wie Myr oder Animoca Brands investiert hat. Zudem verfügt Dashkov über ausreichend Expertise in der Branche, da er mit DoubleB eine Kaffeehauskette gegründet hat, die weltweit rund 80 Standorte zählt. Der Rest des Kapitals stammt aus dem Basisprogramm der FFG. In einem nächsten Schritt soll nun die Software zur Marktreife geführt werden. Dafür soll auch der „Tolstoy“ Standort am Wiener Naschmarkt weiterbetrieben werden.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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