16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Estlands Startup-Ökosystem setzt auf Netzwerk und Unterstützung. (c) Hannah Fasching

Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramtes, finanziert aus Bundesmitteln.


Im Krulli-Viertel, etwas außerhalb von Tallinns Innenstadt, stand früher ein Stahlwerk. Rund um die Altstadt haben sich im Laufe der Jahre einige urbane, innovative Zentren dort entwickelt, wo zuvor Handwerk betrieben wurde. Im Startup-Hub Ruum (Raum) in Krulli kommen an diesem Tag dutzende junge Founder:innen zusammen. Von der diskreten Art der Esten, der man im Alltag oft begegnet, merkt man hier nichts.

Die Gründer:innen sind hier alle im gleichen Raum. Jeder arbeitet für sich, aber niemand allein. Auf drei langen Schreibtischen wird an Visionen getüftelt. Die Programmierprogramme laufen auf Hochtouren, Skizzen werden gemalt. Kommt eine Frage auf, dreht man sich einfach zu seinem Nachbarn und fragt.

Helery und Liisa haben Ruum gegründet. (c) Hannah Fasching

Größen, die helfen

Wo gerade noch enthusiastisch miteinander diskutiert und ausgetauscht wurde, herrscht plötzlich Stille. Jeder nimmt einen Stuhl und setzt sich in den Teil des Raums, wo üblicherweise Präsentationen abgehalten werden.

Taavet Hinrikus nimmt vorne Platz. Hinrikus ist CEO und Gründer des FinTechs Wise. Außerdem hat er Skype mitaufgebaut – der Chatdienst wurde ebenfalls in Estland gegründet. Laut Forbes hat er ein Vermögen von 1,2 Milliarden Euro, sein Unternehmen ist mittlerweile in London stationiert. Bei seinem kurzen Tallinn-Aufenthalt nimmt er sich die Zeit und kommt in den Ruum. Er beantwortet Fragen der jungen Founder:innen, gibt Tipps und lässt sich auf Diskussionen ein.

„Wir brauchen immer mehr Menschen, die sich im Unternehmertum versuchen. Einige von ihnen werden erfolgreich sein, das ist großartig. Andere werden einfach daraus lernen und besser werden. Was auch immer sie als Nächstes tun, ich betrachte es als einen wichtigen Teil des Wachstums des Ökosystems, etwas zurückzugeben“, so Hinrikus im Interview mit brutkasten.

Etwas zurückgeben will auch Hedi Mardisoo, sie ist Founderin und Mitglied der Estonian Founder Society. „Vorstandsmitglied bei der Founders Society zu sein, ist meine Art, etwas zurückgeben. Zeit und Energie hineinzustecken, um sicherzustellen, dass die nächsten Generationen wachsen können und dieselbe Aufmerksamkeit und Hilfe bekommen, die ich bekommen habe, als ich sie brauchte in meinen ersten Gründungsjahren.“

Die Estonian Founders Society entstand im Jahr 2009, als eine Gruppe von Early-Stage-Gründer:innen – allesamt Absolvent:innen eines Startup-Leadership-Programms – beschloss, in Verbindung zu bleiben. Ihre Mission: Sowohl Erfolge als auch Misserfolge miteinander zu teilen, die alltäglichen Herausforderungen des Startup-Lebens gemeinsam zu meistern und wertvolle Beziehungen unter den Gründer:innen aufzubauen.

Taavet Hinrikus (v.l.) berät junge Founder:innen in Estland. (c) Hannah Fasching

„Kluge Köpfe zusammenstecken“

Zurück im Ruum. Liisa Jõerüüt, Founderin des Hubs, erklärt, welcher Gedanke hinter dem Projekt steht: „Unser Ausgangspunkt war es, kluge Köpfe in einem Raum zusammenzustecken und zu sehen, welche Magie dabei herauskommt. Wir wollen diesen Raum schaffen, in dem Menschen andere Menschen studieren können, während sie komplexe Lösungen bauen.“

Die Mentalität, etwas uneigennützig weiterzugeben, sei in Estland schon lange verankert. „Es ist hier einfach üblich, seine Zeit und seinen Rat zu geben und nicht wirklich sofort etwas zurückzuerwarten. Ich denke, wir alle glauben an die Gemeinschaft und wollen, dass Estland auch als Ganzes erfolgreich ist“, so Liisa Jõerüüt.

Caius ist einer der Gründer:innen, die den gemeinschaftlichen Aspekt hier wertschätzen. Gerade frisch die Schule beendet, arbeitet der 19.-Jährige hier an seinem Startup zur Verbesserung von Videografie. Der Fakt, dass es hier manchmal laut wird, stört ihn nicht. „Du musst dich immer mit Menschen umgeben, die klüger sind als du. Nur so kann man was lernen.“

In alten Fabriksvierteln wie hier in Telliskivi entstehen heute innvoative Kreativzentren. (c) Hannah Fasching

Wenige Menschen, großes Netzwerk

Anders als AustrianStartups in Österreich, ist Startup Estonia nicht als Verein, sondern staatlich organisiert. Das Hauptziel: ein qualitatives Startup-Umfeld zu schaffen und zu erhalten. „Estland ist im Vergleich so klein. Wir sind also gut miteinander vernetzt. Daher macht es Sinn, dass jeder Gründer jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, der den Kontakt hat, den man gerade braucht“, beschreibt Getter Voitka von Startup Estonia das Zusammenspiel.

Bei regelmäßigen Roundtables mit dem Ministerium, einflussreichen Gründer:innen und dem Business-Angel-Netzwerk wird versucht, Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. „Wir können dadurch auch die Gesetzgebung oder Finanzierungsmöglichkeiten anstoßen“, erklärt Voitka. Deep Tech, Defence und Heath Tech seien die Brachen, die in Estland gerade besonders boomen würde.

Vertrauen als Basis

Nachdem alle Fragen vom Wise-Gründer Taavet Hinrikus im Ruum beantwortet wurden, gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der Drang zum Gründen ist in Estland groß, der Drang zum Helfen auch. Auch wenn das Volk im ersten Moment diskret erscheint, steht Vertrauen im Vordergrund. Vertrauen in den digitalen Staat und Vertrauen in die Community. In den innovativen Zentren Tallinns weiß man, warum sich Estland, das vor bald 40 Jahren noch vor dem Nichts stand, so schnell zum digitalen und wirtschaftlichen Pionier in Europa entwickelt hat. Die Erfolgsformel: Gemeinsam an Lösungen arbeiten, Hilfe annehmen und irgendwann selbst etwas zurückgeben.

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