16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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ViehFinder
© ViehFinder - Mit der App von ViehFinder sollen die Tiere rasch auffindbar gemacht werden.

Die Almwirtschaft ist nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Obwohl sich die Almfutterfläche in den vergangenen 25 Jahren nahezu halbiert hat, umfasste sie 2025 noch immer 322.446 Hektar. Damit war sie größer als das gesamte Bundesland Vorarlberg und entsprach etwa der siebenfachen Fläche Wiens. Der Anteil der Grünlandbetriebe, die ihre Tiere während der Sommermonate auf Almen auftreiben, blieb in diesem Zeitraum mit rund einem Viertel weitgehend konstant. Seit dem Jahr 2000 ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche österreichweit um 14 Prozent zurückgegangen. Umso wichtiger werden Lösungen, die den Arbeitsaufwand auf den Almen reduzieren und die Bewirtschaftung langfristig sichern – hier kommt das Startup ViehFinder ins Spiel.

ViehFinder nutzt Galileo

Das Grazer Unternehmen entwickelt ein digitales System, mit dem Landwirte jederzeit nachvollziehen können, wo sich ihre Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde befinden. Die Grundlage dafür bilden intelligente Halsbandsensoren, die ihre Position über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo bestimmen und an eine App übertragen.

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz und des ESA Business Incubation Centre Austria, betont: „Weltraumtechnologien entfalten ihren größten Nutzen dort, wo sie konkrete Herausforderungen auf der Erde lösen. Genau das ist unser Anspruch: Wir begleiten Startups, die aus Spitzentechnologie wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen entwickeln und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag leisten. ViehFinder ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Stundenlange Suche als Problem

Die Idee für ViehFinder hat ihren Ursprung im Kärntner Mölltal: Dort wuchs Gründer und Geschäftsführer Peter Lederer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb auf und erlebte schon als Kind, wie viel Zeit die tägliche Kontrolle von Tieren auf weitläufigen Almen in Anspruch nimmt. Stundenlang nach Tieren zu suchen – das gehört bis heute vielerorts zum Alltag, weiß der 58-jährige Gründer.

© ViehFinder – Gründer Peter Lederer mit seinen Söhnen Raphael Krebs und Jakob Krebs.

„Die Almwirtschaft ist für Österreich enorm wichtig – für die Landwirtschaft, den Tourismus und die Biodiversität. Unser Ziel ist es, die Almbewirtschaftung mit moderner Technik einfacher zu machen. Wenn noch mehr Bauern damit aufhören, wäre das ein Problem für ganz Österreich“, unterstreicht Lederer. Gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Raphael und Jakob gründete er daher 2020 ViehFinder: Während der Vater die Elektronik verantwortet, bringen die beiden Söhne ihre Expertise aus Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Physik ein.

Im ESA-Inkubationsprogramm

Mittlerweile ist die unternehmenseigene Entwicklung fortgeschritten: „Landwirte wissen mit unserer Applikation jederzeit, wo sich ihre Tiere befinden. Gerade auf großen Almen spart das viele Stunden Arbeit. Hirten und Almgemeinschaften können auf einen Blick kontrollieren, ob die Herde vollständig ist und wo sich einzelne Tiere aufhalten“, erklärt Lederer. Im Rahmen des ESA-Inkubationsprogramms entwickelt ViehFinder die Technologie aktuell weiter: Die neue Generation an Halsbandsensoren erfasst zusätzlich auch Bewegungsmuster und Umgebungsdaten.

„Dadurch kann das System künftig auch ungewöhnliche Situationen erkennen“, erklärt der Founder weiter. Zeigt eine Herde plötzlich auffälliges Bewegungsverhalten, kann das auf die Anwesenheit eines Wolfs oder Bären hindeuten. Ebenso möglich ist jedoch, dass Wanderer mit Hunden die Tiere aufgescheucht haben. Bleibt ein einzelnes Tier über einen längeren Zeitraum bewegungslos, könnte dies wiederum ein Hinweis auf eine Verletzung sein. „Derzeit testen wir diese Funktionen gemeinsam mit Landwirten in der Steiermark und Kärnten.“

Mehr Features geplant

Auch der Klimawandel spielt bei der Weiterentwicklung des Startups eine Rolle: Künftig sollen Satellitendaten zur Schneelage und Vegetationsentwicklung eingebunden werden. „Damit könnten Landwirte besser beurteilen, wann Almen bestoßen werden können oder der richtige Zeitpunkt für den Almabtrieb gekommen ist“, erklärt der ViehFinder-Geschäftsführer.

Derzeit bereitet das Grazer Startup die Markteinführung vor. Anfang 2027 soll das System rechtzeitig zur nächsten Almsaison verfügbar sein. Über den weiteren Wachstumskurs sagt Lederer: „Wenn wir die Produktion aufbauen, werden wir zusätzliche Partner brauchen. Für Investoren sind wir daher grundsätzlich offen.“

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