26.09.2025
TIROLER STARTUP

REPS holt Millioneninvestment für Energiegewinnung aus Verkehrsflächen

Das Tiroler Startup REPS holt sich ein Seed-Investment von 1,3 Millionen Euro. Damit soll die Serienproduktion und die Internationalisierung vorangetrieben werden.
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Das Team von © REPS mit Gründer Alfons Huber (4.v.l.).

Mils – in diesem kleinen Ort in Tirol ist seit 2023 das Startup REPS beheimatet, das eine Technologie entwickelt hat, mit der Verkehrsflächen zu Energiequellen werden. Statt ungenutzt zu verpuffen, wird die von Fahrzeugen erzeugte Energie aufgefangen und in Strom umgewandelt.

Die Lösung eignet sich für Straßen, Autobahnen, Häfen und Städte und könnte damit einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten. Ziel von REPS ist es, bestehende Infrastruktur zu nutzen und Städte dabei zu unterstützen, ihre Klimaziele schneller zu erreichen.

Im April sicherte sich das junge Unternehmen bereits ein Investment der ehemaligen Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (brutkasten berichtete). Nun folgt das nächste: REPS hat seine Seed-Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen und dabei 1,3 Millionen Euro eingesammelt.

Gründer sei ein „Ausreißer“

Angeführt wird die Finanzierungsrunde vom europäischen Accelerator-Programm EWOR rund um Co-Founder und CEO Daniel Dippold (brutkasten berichtete). Das Fellowship-Programm von EWOR wird individuell an die Gründer:innen angepasst. Laut eigenen Angaben wurde REPS-Gründer Alfons Huber aus 35.000 Bewerbungen als einer von 35 ausgewählt.

„Die Welt benötigt dringend grüne Energiequellen, die schnell skalieren. REPS hebt sich ab, weil es Wirkung durch bestehende Infrastruktur erzielt. Straßen bleiben Straßen – aber jetzt versorgen sie auch unsere Zukunft mit Energie. Ich habe Hunderte von Unternehmern getroffen, aber nur wenige mit Alfons’ Mischung aus Vision, technischer Brillanz und Ausdauer. Er ist genau die Art von Ausreißer, für die EWOR gegründet wurde”, so Dippold.

Serienproduktion und Internationalisierung

Mit dem frischen Kapital plant REPS nun die Vorbereitung auf die Serienproduktion sowie eine Internationalisierungsoffensive. Erste Großprojekte seien bereits fixiert. In einer Presseaussendung bezeichnete das Unternehmen das Investment als „neues Kapital in einer bislang sechsjährigen Forschungsgeschichte“. 

„EWOR unterstützt uns beim Eintritt in eine neue Wachstumsphase und unsere Internationalisierung voranzutreiben. Ich danke EWOR für die Aufnahme ins Fellowship-Programm. Die Partnerschaft liefert nicht nur ein solides finanzielles Fundament, sondern eröffnet uns durch das EWOR-Netzwerk wertvolle neue Möglichkeiten. Das EWOR Team glaubt an unsere Technologie und gibt uns einen entscheidenden Schub für die kommenden Monate”, kommentiert Huber das Investment. 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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