20.02.2026
QUANTENCOMPUTING

Tiroler Quanten-Startup AQT kooperiert mit französischen Cloud-Anbieter Scaleway

Das Innsbrucker Startup AQT baut seine Präsenz weiter aus und geht eine Partnerschaft mit dem französischen Cloud- und KI-Anbieter Scaleway ein.
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Das Gründerteam Rainer Blatt, Thomas Monz und Peter Zoller (v.l.) vom Tiroler Quantencomputing-Startup AQT © AQT
Das Gründerteam (v.l.) von AQT (l.n.r.): Rainer Blatt, Thomas Monz und Peter Zoller. | © AQT

Nach einem Europarekord im Quantenbereich im Jahr 2023, einer Partnerschaft in Israel, der Beteiligung am ersten EuroHPC-Quantencomputer sowie einer Zusammenarbeit mit Amazon Web Services im vergangenen Jahr folgt nun für das Innsbrucker Startup AQT der Ausbau seiner Aktivitäten in Frankreich.

Europäische Cloud

Kern der Partnerschaft ist die Integration von AQTs Ionenfallen-Quantencomputer in die Cloud-Plattform von Scaleway. Konkret wird der Ionenfallen-Quantencomputer IBEX Q1 über die Quantum-as-a-Service-(QaaS)-Plattform des französischen Anbieters verfügbar gemacht.

Damit sollen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden Zugriff auf Quantenprozessoren (QPUs) erhalten, ohne eigene Hardware betreiben zu müssen und innerhalb einer europäischen Cloud-Umgebung.

„Wir freuen uns, die Ionenfallen-Technologie von AQT in unser Ökosystem zu integrieren. Der Ansatz von AQT bietet eine bemerkenswerte Genauigkeit (Fidelity) und eine einzigartige All-to-all-Konnektivität, die für komplexe Quantenschaltkreise entscheidend sind”, so Valentin Macheret, Engineering Manager bei Scaleway.

AQT will Präsenz in Frankreich ausbauen

“Diese Partnerschaft schafft ein robustes Fundament für die praktische Nutzung von sicherem und unabhängigem Quantencomputing”, heißt es in einer Presseaussendung. Die Kombination aus europäischer Cloud und Quantenhardware soll die digitale Resilienz und technologische Unabhängigkeit stärken, indem sensible Daten innerhalb der europäischen Infrastruktur verbleiben.

Parallel dazu planen beide Partner die Entwicklung von Hybrid-Anwendungen. Dabei werden die Quantensysteme von AQT mit klassischen Rechenressourcen von Scaleway gekoppelt. Solche hybriden Ansätze gelten als wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur breiteren industriellen Nutzung von Quantencomputing.

Für Scaleway bedeutet die Kooperation eine Erweiterung des Cloud-Portfolios um Quantenressourcen. AQT wiederum gewinnt eine stärkere Präsenz in Frankreich und will dort die Zusammenarbeit mit Forschung, Industrie und Innovation ausbauen.

Niederschwelliges Know-how

Für B2B-Kunden soll die Partnerschaft vor allem niedrigere Einstiegshürden schaffen. Unternehmen könnten so frühzeitig Know-how in Anwendungsfeldern wie Optimierung, Simulation, Materialforschung oder Finanzmodellierung aufbauen, ohne selbst in Quantenhardware investieren zu müssen.

„Gemeinsam mit Scaleway bietet AQT unseren Kunden direkten Zugang zu den besten Quantencomputern in Europa. Wir sind überzeugt, dass die Synergie […] völlig neue Möglichkeiten und internationale Märkte erschließen wird”, sagt Felix Rohde, Director of Cloud Partnerships bei AQT.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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