15.04.2025
CYPRUMED

Tiroler BioTech verkauft Technologie an MSD und erhält bis zu 493 Mio. US-Dollar

Das Tiroler BioTech-Unternehmen Cyprumed hat eine nicht-exklusive Lizenz- und Optionsvereinbarung mit dem US-Pharmaunternehmen MSD abgeschlossen und erhält dafür eine beträchtliche Summe.
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Die Cyprumed-Geschäftsführer Florian Föger und Martin Werle. © Cyprumed
Die Cyprumed-Founder Florian Föger und Martin Werle. © Cyprumed

Ursprünglich wurde Cyprumed als Startup bekannt, das eine Methode zur oralen Verabreichung von Peptid-Medikamenten entwickelte. Das Gründerteam, Florian Föger und Martin Werle, sicherte sich dafür eine Förderung in Höhe von einer Million Euro sowie 500.000 Euro an Venture Capital – brutkasten berichtete. Inzwischen hat sich Cyprumed als spezialisiertes Technologieunternehmen im Bereich der oralen Arzneimittelverabreichung etabliert.

Im Rahmen einer aktuellen Vereinbarung lizenziert das Innsbrucker BioTech seine Drug Delivery Technologie nicht-exklusiv an MSD (auch bekannt als Merck & Co.), einen großen Pharmakonzern mit Sitz in den USA. Als Gegenleistung kann Cyprumed mit Zahlungen von bis zu 493 Millionen US-Dollar rechnen.

Nicht-exklusive Lizenz

Durch die Vereinbarung erhält MSD von Cyprumed die Genehmigung, deren Drug Delivery Technologie zu nutzen. Diese Technologie dient dazu, Medikamente – insbesondere sogenannte orale Peptidtherapeutika (also schluckbare Medikamente auf Peptidbasis) – effektiver im Körper freizusetzen und ihre Wirksamkeit zu verbessern. Zusätzlich hat MSD die Option, künftig „die Verwendung einzelner Rezeptor-Targets zu lizenzieren“, wie in der Aussendung mitgeteilt wird.

Aktuell handelt es sich dabei jedoch um eine nicht-exklusive Lizenz. Das bedeutet, dass Cyprumed die Technologie auch weiteren Unternehmen zur Verfügung stellen kann. MSD hat also kein ausschließliches Nutzungsrecht.

„Diese Zusammenarbeit mit MSD (…) ist ein bedeutender Schritt für Cyprumed. Die Fortführung unserer Kooperation mit MSD zur Entwicklung unserer innovativen Tablettenformulierungen für weitere Zielmoleküle ist eine klare Bestätigung für den Wert unserer Technologie“, so Florian Föger, CEO von Cyprumed.

Bis zu 493 Mio. US-Dollar

Im Gegenzug erhält Cyprumed einen Anspruch auf bis zu 493 Millionen US-Dollar und zwar in Form von: “Vorabzahlungen, Entwicklungs-, Zulassungs- und Nettoumsatzmeilensteinen”. 

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Team von Cyprumed, um ihre Technologie gezielt zu nutzen und unsere Entwicklungsprogramme im Bereich makrozyklischer Peptide weiter voranzutreiben”, so Allen C. Templeton, Vice President Pharmaceutical Sciences bei MSD Research Laboratories. Das US-Unternehmen hat drei Standorte mit insgesamt rund 950 Mitarbeitenden in Österreich. 

Zusammenfassend gibt Cyprumed also dem Pharmaunternehmen MSD das Recht, ihre Technologie zu nutzen, und bekommt dafür eine bestimmte Summe. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Erfolg der Zusammenarbeit – kann aber auf bis zu 493 Millionen US-Dollar ansteigen.

Über das Unternehmen

Cyprumed entwickelt Technologieplattformen für die orale Verabreichung therapeutischer Peptide. Ziel ist es dabei, “das Feld der Peptidtherapeutika durch die Bereitstellung patientenfreundlicher und einfach herzustellender oraler Darreichungsformen grundlegend zu verändern”, heißt es vonseiten des Unternehmens. “Unsere Technologie ist nicht nur hocheffizient, sondern auch einfach herzustellen und zu skalieren und erfüllt gleichzeitig wichtige regulatorische Anforderungen”, so Co-Founder Föger.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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