15.04.2025
CYPRUMED

Tiroler BioTech verkauft Technologie an MSD und erhält bis zu 493 Mio. US-Dollar

Das Tiroler BioTech-Unternehmen Cyprumed hat eine nicht-exklusive Lizenz- und Optionsvereinbarung mit dem US-Pharmaunternehmen MSD abgeschlossen und erhält dafür eine beträchtliche Summe.
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Die Cyprumed-Geschäftsführer Florian Föger und Martin Werle. © Cyprumed
Die Cyprumed-Founder Florian Föger und Martin Werle. © Cyprumed

Ursprünglich wurde Cyprumed als Startup bekannt, das eine Methode zur oralen Verabreichung von Peptid-Medikamenten entwickelte. Das Gründerteam, Florian Föger und Martin Werle, sicherte sich dafür eine Förderung in Höhe von einer Million Euro sowie 500.000 Euro an Venture Capital – brutkasten berichtete. Inzwischen hat sich Cyprumed als spezialisiertes Technologieunternehmen im Bereich der oralen Arzneimittelverabreichung etabliert.

Im Rahmen einer aktuellen Vereinbarung lizenziert das Innsbrucker BioTech seine Drug Delivery Technologie nicht-exklusiv an MSD (auch bekannt als Merck & Co.), einen großen Pharmakonzern mit Sitz in den USA. Als Gegenleistung kann Cyprumed mit Zahlungen von bis zu 493 Millionen US-Dollar rechnen.

Nicht-exklusive Lizenz

Durch die Vereinbarung erhält MSD von Cyprumed die Genehmigung, deren Drug Delivery Technologie zu nutzen. Diese Technologie dient dazu, Medikamente – insbesondere sogenannte orale Peptidtherapeutika (also schluckbare Medikamente auf Peptidbasis) – effektiver im Körper freizusetzen und ihre Wirksamkeit zu verbessern. Zusätzlich hat MSD die Option, künftig „die Verwendung einzelner Rezeptor-Targets zu lizenzieren“, wie in der Aussendung mitgeteilt wird.

Aktuell handelt es sich dabei jedoch um eine nicht-exklusive Lizenz. Das bedeutet, dass Cyprumed die Technologie auch weiteren Unternehmen zur Verfügung stellen kann. MSD hat also kein ausschließliches Nutzungsrecht.

„Diese Zusammenarbeit mit MSD (…) ist ein bedeutender Schritt für Cyprumed. Die Fortführung unserer Kooperation mit MSD zur Entwicklung unserer innovativen Tablettenformulierungen für weitere Zielmoleküle ist eine klare Bestätigung für den Wert unserer Technologie“, so Florian Föger, CEO von Cyprumed.

Bis zu 493 Mio. US-Dollar

Im Gegenzug erhält Cyprumed einen Anspruch auf bis zu 493 Millionen US-Dollar und zwar in Form von: “Vorabzahlungen, Entwicklungs-, Zulassungs- und Nettoumsatzmeilensteinen”. 

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Team von Cyprumed, um ihre Technologie gezielt zu nutzen und unsere Entwicklungsprogramme im Bereich makrozyklischer Peptide weiter voranzutreiben”, so Allen C. Templeton, Vice President Pharmaceutical Sciences bei MSD Research Laboratories. Das US-Unternehmen hat drei Standorte mit insgesamt rund 950 Mitarbeitenden in Österreich. 

Zusammenfassend gibt Cyprumed also dem Pharmaunternehmen MSD das Recht, ihre Technologie zu nutzen, und bekommt dafür eine bestimmte Summe. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Erfolg der Zusammenarbeit – kann aber auf bis zu 493 Millionen US-Dollar ansteigen.

Über das Unternehmen

Cyprumed entwickelt Technologieplattformen für die orale Verabreichung therapeutischer Peptide. Ziel ist es dabei, “das Feld der Peptidtherapeutika durch die Bereitstellung patientenfreundlicher und einfach herzustellender oraler Darreichungsformen grundlegend zu verändern”, heißt es vonseiten des Unternehmens. “Unsere Technologie ist nicht nur hocheffizient, sondern auch einfach herzustellen und zu skalieren und erfüllt gleichzeitig wichtige regulatorische Anforderungen”, so Co-Founder Föger.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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