29.03.2016

5 Tipps für die Suche nach Investoren

Wo und wie trifft man potenzielle Investoren und wie bereitet man sich auf ein mögliches Investment vor? Der Brutkasten hat die besten Tipps gesammelt.
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Sich selbst gut in Szene zu setzen, hilft bei der Investorensuche immer.
Sich selbst gut in Szene zu setzen, hilft bei der Investorensuche immer.

Um das Wachstum anzukurbeln macht sich jedes Startup früher oder später auf die Suche nach Investoren. Dabei schadet es nicht, einige Dinge zu beachten:

Tipp 1: Vorbereitung der Investorensuche

Wenn sich Startups auf die Suche nach Investoren machen, ist Vorbereitung die Halbe Miete. Pitcht man auf einem Event vor Investoren, sollte sich die Präsentation in aller Kürze auf jene Fragen konzentrieren, die Investoren am meisten interessieren. Das kann je nach Startup oder Branche etwas variieren, grundsätzlich gilt aber: Gibt es einen Markt? Was macht das Startup anders bzw. besser als andere? Ist das Modell skalierbar? Lernt man potenzielle Investoren auf Events beim Netzwerken kennen, ist der Pitch idealerweise noch kürzer und präziser – Ziel ist es, für ein mögliches weiteres Treffen in Erinnerung zu bleiben (siehe unten). Zur Vorbereitung gehört auch, sich genau zu überlegen, welche Investoren überhaupt infrage kommen.

+++ Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend +++

Tipp 2: Bei bestehenden Beteiligungen nachfragen

Es ist sehr wichtig, dass ein Investor gut zum Startup passt – nicht nur inhaltlich, sondern auch persönlich. Schließlich geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Unterstützung und das Netzwerk, in dem man unterkommt. „Ein Investment ist teilweise wie ein Ehevertrag“, sagt zoomsquare-Mitbegründer Christoph Richter. Nicht selten, mischen sich Investoren in die Geschicke des Jungunternehmens ein, um sicherzustellen, dass ihr Investment eines Tages eine satten Ertrag abwirft. Wie ein potenzieller Investor tickt, findet man am besten heraus, indem man bei bisherigen Beteiligungen nachfragt: Welche Startups gehören zu seinem oder ihrem Portfolio und was haben sie über die Zusammenarbeit zu berichten und wie gut passt das eigene Startup zum Portfolio?

+++ Interview mit Lisa Fassl: Für die AAIA ist das Team wichtiger als das Business-Modell +++

Tipp 3: Kenne die Freunde deiner Investoren

Passende Investoren sind häufig bereits in der Branche verankert, in der auch das Startup tätig ist. Es schadet also nicht, sich dort ein solides Netzwerk aufzubauen. Am besten gelingt das auf Branchen- und Startup-Events. Besonders hilfreich ist es, sich von gemeinsamen Bekannten Investoren vorstellen zu lassen. Man kann das auch durchaus systematisch angehen. Jodok Batlogg von dem Vorarlberger Datenbank-Startup Crate: „Wir haben uns oft zuerst überlegt, wen wir ansprechen wollen und dann einen Plan gemacht, wie wir an diesen Punkt gelangen“.

+++ Startup Events: Pitch und Party in der Wiener Startup-Szene +++

Tipp 4: Gut Ding braucht Weile

Nichts überstürzen. Mit der Türe ins Haus zu fallen ist selten gut, vor allem, wenn Investoren auf Events von dutzenden Startups angesprochen werden. „Man erobert Investoren langsam“, rät Batlogg. Beim ersten Zusammentreffen genüge oft eine kurze Vorstellung. Eine gute Investmentrunde braucht Zeit – ein halbes Jahr oder ein Jahr sind da keine Seltenheit.

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Tipp 5: Vorbereitung auf eine Due-Diligence-Prüfung

Besonders institutionelle Investoren wie etwa Investmentfonds werden ein Startup vor einer Beteiligung einer Due-Diligence-Prüfung unterziehen. Je nach höhe des Investments kann das einige Zeit dauern, es schadet also nicht, vorbereitet zu sein. Das Minimalprogramm sollte ein Update über die Entwicklung der Geschäfte für das gesamte Team sein. Zusätzlich schadet es nicht, die Kundenzufriedenheit zu überprüfen und mögliche Probleme aus der Welt zu schaffen bzw. den Investor zu informieren, bevor er selbst auf sie stößt. „Als Startup kann es passieren, dass man bei einer Due-Diligence-Prüfung eine große organisatorische Watsche bekommt, wenn man vorher nicht sorgfältig war“, sagt Constantin Wintoniak, Co-Founder von Prescreen. Vor einer solchen Prüfung lohnt es also, selbst einen Blick auf Buchhaltung, Verträge und andere organisatorische Dinge zu werfen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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