18.04.2019

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

Den richtigen Namen für sein Startup zu finden, erweist sich oftmals als ein schwieriger Prozess. Er sollte "catchy" sein, leicht von der Zunge gehen und im Idealfall auch das ausdrücken, für was die Firma steht. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Gründer bei der Namensgebung ihres Startups beachten sollen.
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Startup
(c) fotolia / elnur

Jeff Bezos wollte sein Startup ursprünglich Cadabra nennen. Laut Gerüchten änderte er den Namen, da er sich einbildete, dass seine eigenen Anwälte das Unternehmen immer wieder mit „cadavar“ titulierten – so entstand der Name des Weltkonzerns Amazon.

+++ 4 Tipps, die helfen beim Gründen vom Denken ins Tun zu kommen +++

Andere Unternehmen hatten weniger Glück und ein recht schlechtes Händchen bei der Namensfindung. Das Startup Fashism wurde 2009 gegründet und sogar vom Schauspieler Ashton Kutcher unterstützt. Wie der Name mehr oder weiger andeutet, ging es um Mode. Jugendliche sollten gegenseitig ihre Modegewohnheiten per App bewerten und sich so vor „Fashion Fails“ schützen. Auch wenn es nicht primär am Namensspiel mit dem Begriff „Faschismus“ lag, schloss das Social-Media-Startup 2013 seine Pforten. Nach anfänglichem Push mit Investitionen von VCs blieben Erfolg und Zusatzkapital aus.

Das US-amerikanische Social-News-Startup Thoof ist weiteres Beispiel für einen unglücklich gewählten Namen, der hinsichtlich seiner Phonetik wie Hundegebell klingt. Das Startup hatte zudem darunter zu kämpfen, dass sich niemand etwas unter dem Namen vorstellen konnte.

Kurzer Name für’s Startup

Wer nicht zur „Riege seltsamer Startup-Namen“ zählen möchte, der sollte auf dem Weg zur Namensfindung also einige Punkte beachten:

Den Namen kurz halten, gilt als einer der wichtigsten Tipps. Mit der Kürze sorgen Gründer beim Zielpublikum für leichte Artikulation und dafür, dass Kunden sich den Namen auch merken. Laut einer Studie einer britischen Versicherungsgesellschaft hat der durchschnittliche Firmenname in ihrer Region 22 Buchstaben, der kürzeste sieben und der längste rund 60. Allgemein gilt: Den Namen einer Firma zu googeln, sollte nicht wie der erste Satz eines Buches klingen.

Zukünftige Business-Modelle im Blick haben

Neben dem Umstand, dass der Name leicht zu buchstabieren sein sollte, darf sich der Gründer bei der Auswahl des Namens allerdings nicht allzu sehr beschränken. Er sollte eine zu spezifische Namensgebung vermeiden, um sich Optionen für das Erschließen künftiger Geschäftsfelder offen zu halten. Eine Modegeschäft mit dem Zusatz „für Herren“ beraubt sich beispielsweise der Möglichkeit auch Damen- oder Kindermode anzubieten.

Wer jetzt aber denkt, man müsse sich bei der Namenswahl an starre Prozesse halten, der irrt. Die Namen „Facebook“ und „Instagram“ sind Beispiele dafür, dass zwei Worte locker miteinander verknüpft werden können. Wortspielereien mit Vor- oder Nachsilben sind ebenso beliebt, wie das Austauschen einzelner Buchstaben mit gleicher Phonetik.

Online-Verfügbarkeit und Phonetik

Auch die Online-Verfügbarkeit sollte vor dem finalen Entschluss wohl überlegt sein, sodass es zu keiner Verwirrung bei der Google-Suche kommt. Weiters sollte die Aussprache des Namens berücksichtigt werden. Sieht der Name am Papier gut aus, lässt sich aber schwierig aussprechen oder zieht einen seltsamen Klang nach sich, sollten Gründer weiter an der Namensgebung tüfteln. Zudem muss der Name mit dem Firmen-Logo eine Einheit bilden.

Mit Namensgenerator zum Wunschnamen

Es bedarf also einiges an einfallsreicher Denkarbeit, bevor man sich schließlich auf einen Firmennamen einigt, der womöglich und idealerweise für immer bleibt. Mittlerweile gibt es auch Tools, die Gründern zur Verfügung stehen, um sich bei der Namensgebung Inspirationen zu holen. Zu ihnen zählen die Namens-Generatoren, wie Namelix und Business Name Generator.

Die beiden Plattformen verfügen über „Suchfelder“ in denen Nutzer Begriffe eingeben können, die eventuell zum eigenen Startup passen könnten. In weiterer Folge werden Keywords angezeigt, die für den Zielmarkt wichtig sind, negative Keywords, die ausgeschlossen werden sollen oder Keywords, die beispielsweise zum Herstellungsort des Produkts passen. Sobald der Name des eigenen Unternehmens steht, wird der Name am Ende überprüft, ob er nicht bereits als Firmennamen existiert oder ähnlichen Variationen verwendet wird. Eine der allerletzten Schritte zur Firmen-Taufe sollte das Registrieren beim Patentamt sein.


⇒ Namelix

⇒ Businessnamegenerator

⇒ Weitere Namens-Generatoren

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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