06.09.2019

Drei Tipps für die nächste Gehaltsverhandlung

Experte Conrad Pramböck verrät, welches Gehalt Berufseinsteiger erwarten können, was die Besonderheiten in Startups sind und wie Mitarbeiter sich gut auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
/artikel/tipps-gehalt-verhandlung
Conrad Pramböck - Gehaltserhöhung trotz Corona?
Experte Conrad Pramböck gibt Tipps für die Gehaltsverhandlung. (c) Conrad Pramböck

Seit 1. März 2011 muss bei Stelleninseraten angegeben werden, wie hoch das jeweilige Mindestgehalt ist. Grundsätzlich eine willkommene Verbesserung für Arbeitsuchende, die damit eine grundlegende Orientierung erhalten. Wenngleich es an dieser gesetzlichen Verpflichtung auch Kritik gibt.

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So meint Conrad Pramböck, der sich seit vielen Jahren mit Gehaltsfragen beschäftigt und in diesem Bereich als Berater tätig ist: „Das ist nicht mehr als eine bürokratische Übung.“ Kollektivverträge seien grundsätzlich einsehbar, und darüber hinaus informieren die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gerne zu dem Thema.

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Pramböcks Kritik zielt aber vor allem darauf ab, dass die Angabe der Mindestgehälter Jobsuchende verunsichere. So erhalte er viele Anfragen von Menschen, die sich zum Beispiel mit 42.000 Euro brutto im Jahr gut bezahlt fühlen. Wenn ein ähnlicher Job nun mit 25.000 Euro brutto dotiert ist, werfe das Fragen auf: Bin ich überbezahlt? Darf ich „meine“ 42.000 Euro – oder noch mehr – fordern, wenn ich mich beruflich verändern will? Oder schließe ich mich damit gleich selbst aus?

Masterabschluss: Berufseinstieg mit 35.000 Euro im Jahr

Grundsätzlich empfiehlt Pramböck, schon auf die eigene Berufserfahrung zu vertrauen und zu versuchen, seinen Standard zu halten. Neben „Dr. Google“ helfe der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Insbesondere Berufseinsteigern rät er, sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Und nennt für Akademiker mit Masterabschluss 35.000 Euro, für niedriger Qualifizierte 25.000 bis 30.000 Euro als übliches Jahresbruttogehalt zum Einstieg. Wobei das reine Durchschnittswerte sind, denn „die Pharmabranche zahlt natürlich ganz andere Gehälter als der Tourismussektor“.

Gehälter in Startups sind niedriger als der Durchschnitt

Bei Startups, insbesondere ohne Millioneninvestments, liegen die Gehälter tendenziell unter dem Branchendurchschnitt. Dafür gebe es einen gewissen „Lifestyle“, den gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen, so Pramböck. Wer nicht in erster Linie fürs Geld arbeiten müsse, sondern insbesondere auf reichhaltige Erfahrung in kurzer Zeit aus ist, für den wird ein Kompromiss möglich sein. Das Umdenken komme meist um das 30. Lebensjahr herum – wenn die Familienplanung ansteht.

Für die Gehaltsverhandlung gibt Pramböck drei Tipps:

  1. Exzellente Vorbereitung: Neben der Recherche marktüblicher Gehälter gilt es sich zu überlegen, was man als „faires Gehalt“ betrachtet. Diese Zahl markiert den grünen Bereich der persönlichen, nach oben offenen Gehaltsskala. Genauso gilt es eine Zahl zu definieren, bei deren Unterschreitung man die Verhandlungen abbricht. Und dann gibt es noch eine gelbe Zone – ebenfalls „messerscharf definiert“ –, über die man zu reden bereit ist. Liegt das angebotene Gehalt in dem Bereich, könnten zum Beispiel nicht-monetäre Benefits den Ausschlag geben.
  2. Zielführende Kommunikation: Wichtig sei, die Sachebene und die Beziehungsebene zu trennen. Männer tun sich dabei leichter, so Pramböck. Er empfiehlt: „Bleiben sie stets freundlich im Ton, aber hart in der Sache.“ So sehr man auch Sympathien für das Gegenüber empfinde: Wenn das angebotene Gehalt im roten Bereich liegt, wird man unzufrieden sein. Keine gute Voraussetzung für einen Job.
  3. „Best Alternative to a Negotiated Agreement“ (BATNA): Hierbei geht es darum, Optionen gegeneinander auszuspielen. So stelle man etwa die Forderung auf: „Ich möchte ein um 10 Prozent höheres Gehalt.“ Heißt es darauf: „Sorry, das ist nicht drin“, dann hilft ein Alternativangebot. Wenn ein Konkurrenzunternehmen diese zehn Prozent mehr bietet und man das auch belegen kann – am besten mit einem schriftlichen Angebot –, lässt sich das Gegenüber eventuell umstimmen.

BUCHTIPP: Conrad Pramböcks Ratgeber „Die Kunst der Gehaltsverhandlung“ ist im Frühjahr 2019 erschienen.

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"Airskin" von Blue Danube Robotics im Einsatz | (c) Blue Danube Robotics

VW, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Boeing, thyssenkrupp, Magna – die Liste der Referenzen auf der Homepage des Wiener Scaleups Blue Danube Robotics ist beachtlich und ließe sich noch weiter fortführen. Bereits 2013 als TU-Wien-Spin-off gegründet und im INiTS-Inkubator aufgebaut, konnte das Unternehmen schon in frühen Jahren (Achtungs-)Erfolge erzielen. So wurde es etwa 2018 als „Born Global Champion“ ausgezeichnet, wie brutkasten berichtete. Damals hatte das Startup bereits rund 30 Mitarbeiter:innen und Kunden unter anderem in Kanada, Israel und Südkorea.

Blue Danube Robotics: „Airskin“ erspart Industriebetrieben Sicherheits-Zäune und damit Platz

Denn das Produkt verspricht Industriebetrieben einige große Vorteile. Die patentierte „Airskin“ von Blue Danube Robotics ist eine „fühlende Haut“ für Industrieroboter. Sie reagiert unmittelbar auf Berührung und soll so ein neues Level an Sicherheit für Arbeiter:innen bringen. Mit dem System erspare man sich auch Umzäunungen und somit viel wertvollen Platz, so eines der Hauptargumente.

Konkursantrag: „Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen“

Und die Argumente konnten – wie oben angeführt – durchaus überzeugen. Dennoch brachte Blue Danube Robotics nun einen Konkursantrag ein, wie unter anderem beim Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) ersichtlich ist. Das Unternehmen wird nicht fortgeführt. 99 Gläubiger:innen und 34 Dienstnehmer:innen sind betroffen. Die Höhe der Schulden ist noch nicht bekannt. Die Aktiva betragen rund 380.000 Euro.

Die offizielle Begründung laut AKV:

„Die gesetzten Unternehmensziele wurden nicht erreicht. Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen. Auch wesentliche zukünftige Kundenaufträge wurden so kalkuliert, dass sie zu negativen Deckungsbeiträgen führen werden.“

Anonyme Quelle gegenüber brutkasten: „jahrelange Misswirtschaft“

Eine mit dem Unternehmen vertraute Person, die anonym bleiben will, geht gegenüber brutkasten weiter ins Detail. Es habe „jahrelange Misswirtschaft“ gegeben, so unsere Quelle. „Projekte sind so kalkuliert worden, dass das Unternehmen am Ende 30 Prozent auf die Projektsumme draufgezahlt hat. Produkte sind mit stark negativem Deckungsbeitrag verkauft worden. Auf große Airskins hat Blue Danube Robotics rund 10.000 Euro draufgezahlt. Es war Jahre lang komplett unprofessionell.“

Mehrheitseigentümer schickte Prüfer – verantwortlicher Geschäftsführer ging ohne Übergabe

Der größte Investor und mit rund 65 Prozent Mehrheitseigentümer AVV Investment GmbH habe über die Jahre etwa 30 Millionen Euro investiert – teilweise als eigenkapitalersetzende Darlehen. Nach Erstellung des Budgets für dieses Jahr, das weiterhin mehrere Millionen Euro Kapitalbedarf enthielt, habe die Beteiligungsgesellschaft einen Prüfer geschickt. „Dabei ist vieles ans Licht gekommen“, so die Quelle. Der verantwortliche Co-Founder und Geschäftsführer habe daraufhin „alles hingeschmissen“ und habe ohne Übergabe alle Funktionen niedergelegt.

Kein weiteres Investorengeld für Blue Danube Robotics trotz neuer, positiver Kalkulation

Ein neu erstellter Budgetplan, neue Kalkulationen, neue Preise und Gespräche mit Kunden hätten daraufhin ergeben, dass Blue Danube Robotics durchaus profitabel werden könnte und viele Kunden auch bereit wären, den höheren Preis zu zahlen. „Aber es lässt sich nicht von Heute auf Morgen drehen“, so die Quelle. Der Mehrheitseigentümer sei nicht mehr bereit gewesen, die laut neuem Plan notwendigen fünf bis acht Millionen Euro zu investieren. Das sei direkt auf das vorangegangene Missmanagement zurückzuführen. „Ein tolles, hochinnovatives Technologieunternehmen wurde aufgrund von Unfähigkeit in den Boden gerammt“, resümiert die Quelle.

Patente, Anlagen und Co könnten aus Konkursmasse gekauft werden

Wie immer im Konkursfall besteht die Möglichkeit, Patente und Anlagen aus der Konkursmasse herauszukaufen. Das Ende der GmbH besiegelt also nicht zwingend das Ende des Produkts. Dieses könnte von einem anderen Unternehmen oder auch in einer neu gegründeten Gesellschaft fortgeführt werden.

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