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Seit 1. März 2011 muss bei Stelleninseraten angegeben werden, wie hoch das jeweilige Mindestgehalt ist. Grundsätzlich eine willkommene Verbesserung für Arbeitsuchende, die damit eine grundlegende Orientierung erhalten. Wenngleich es an dieser gesetzlichen Verpflichtung auch Kritik gibt.
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So meint Conrad Pramböck, der sich seit vielen Jahren mit Gehaltsfragen beschäftigt und in diesem Bereich als Berater tätig ist: “Das ist nicht mehr als eine bürokratische Übung.” Kollektivverträge seien grundsätzlich einsehbar, und darüber hinaus informieren die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gerne zu dem Thema.
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Pramböcks Kritik zielt aber vor allem darauf ab, dass die Angabe der Mindestgehälter Jobsuchende verunsichere. So erhalte er viele Anfragen von Menschen, die sich zum Beispiel mit 42.000 Euro brutto im Jahr gut bezahlt fühlen. Wenn ein ähnlicher Job nun mit 25.000 Euro brutto dotiert ist, werfe das Fragen auf: Bin ich überbezahlt? Darf ich “meine” 42.000 Euro – oder noch mehr – fordern, wenn ich mich beruflich verändern will? Oder schließe ich mich damit gleich selbst aus?
Masterabschluss: Berufseinstieg mit 35.000 Euro im Jahr
Grundsätzlich empfiehlt Pramböck, schon auf die eigene Berufserfahrung zu vertrauen und zu versuchen, seinen Standard zu halten. Neben “Dr. Google” helfe der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Insbesondere Berufseinsteigern rät er, sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Und nennt für Akademiker mit Masterabschluss 35.000 Euro, für niedriger Qualifizierte 25.000 bis 30.000 Euro als übliches Jahresbruttogehalt zum Einstieg. Wobei das reine Durchschnittswerte sind, denn “die Pharmabranche zahlt natürlich ganz andere Gehälter als der Tourismussektor”.
Gehälter in Startups sind niedriger als der Durchschnitt
Bei Startups, insbesondere ohne Millioneninvestments, liegen die Gehälter tendenziell unter dem Branchendurchschnitt. Dafür gebe es einen gewissen “Lifestyle”, den gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen, so Pramböck. Wer nicht in erster Linie fürs Geld arbeiten müsse, sondern insbesondere auf reichhaltige Erfahrung in kurzer Zeit aus ist, für den wird ein Kompromiss möglich sein. Das Umdenken komme meist um das 30. Lebensjahr herum – wenn die Familienplanung ansteht.
Für die Gehaltsverhandlung gibt Pramböck drei Tipps:
- Exzellente Vorbereitung: Neben der Recherche marktüblicher Gehälter gilt es sich zu überlegen, was man als “faires Gehalt” betrachtet. Diese Zahl markiert den grünen Bereich der persönlichen, nach oben offenen Gehaltsskala. Genauso gilt es eine Zahl zu definieren, bei deren Unterschreitung man die Verhandlungen abbricht. Und dann gibt es noch eine gelbe Zone – ebenfalls „messerscharf definiert“ –, über die man zu reden bereit ist. Liegt das angebotene Gehalt in dem Bereich, könnten zum Beispiel nicht-monetäre Benefits den Ausschlag geben.
- Zielführende Kommunikation: Wichtig sei, die Sachebene und die Beziehungsebene zu trennen. Männer tun sich dabei leichter, so Pramböck. Er empfiehlt: “Bleiben sie stets freundlich im Ton, aber hart in der Sache.” So sehr man auch Sympathien für das Gegenüber empfinde: Wenn das angebotene Gehalt im roten Bereich liegt, wird man unzufrieden sein. Keine gute Voraussetzung für einen Job.
- “Best Alternative to a Negotiated Agreement” (BATNA): Hierbei geht es darum, Optionen gegeneinander auszuspielen. So stelle man etwa die Forderung auf: “Ich möchte ein um 10 Prozent höheres Gehalt.” Heißt es darauf: „Sorry, das ist nicht drin“, dann hilft ein Alternativangebot. Wenn ein Konkurrenzunternehmen diese zehn Prozent mehr bietet und man das auch belegen kann – am besten mit einem schriftlichen Angebot –, lässt sich das Gegenüber eventuell umstimmen.
BUCHTIPP: Conrad Pramböcks Ratgeber „Die Kunst der Gehaltsverhandlung“ ist im Frühjahr 2019 erschienen.