06.09.2019

Drei Tipps für die nächste Gehaltsverhandlung

Experte Conrad Pramböck verrät, welches Gehalt Berufseinsteiger erwarten können, was die Besonderheiten in Startups sind und wie Mitarbeiter sich gut auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
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Conrad Pramböck - Gehaltserhöhung trotz Corona?
Experte Conrad Pramböck gibt Tipps für die Gehaltsverhandlung. (c) Conrad Pramböck

Seit 1. März 2011 muss bei Stelleninseraten angegeben werden, wie hoch das jeweilige Mindestgehalt ist. Grundsätzlich eine willkommene Verbesserung für Arbeitsuchende, die damit eine grundlegende Orientierung erhalten. Wenngleich es an dieser gesetzlichen Verpflichtung auch Kritik gibt.

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So meint Conrad Pramböck, der sich seit vielen Jahren mit Gehaltsfragen beschäftigt und in diesem Bereich als Berater tätig ist: „Das ist nicht mehr als eine bürokratische Übung.“ Kollektivverträge seien grundsätzlich einsehbar, und darüber hinaus informieren die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gerne zu dem Thema.

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Pramböcks Kritik zielt aber vor allem darauf ab, dass die Angabe der Mindestgehälter Jobsuchende verunsichere. So erhalte er viele Anfragen von Menschen, die sich zum Beispiel mit 42.000 Euro brutto im Jahr gut bezahlt fühlen. Wenn ein ähnlicher Job nun mit 25.000 Euro brutto dotiert ist, werfe das Fragen auf: Bin ich überbezahlt? Darf ich „meine“ 42.000 Euro – oder noch mehr – fordern, wenn ich mich beruflich verändern will? Oder schließe ich mich damit gleich selbst aus?

Masterabschluss: Berufseinstieg mit 35.000 Euro im Jahr

Grundsätzlich empfiehlt Pramböck, schon auf die eigene Berufserfahrung zu vertrauen und zu versuchen, seinen Standard zu halten. Neben „Dr. Google“ helfe der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Insbesondere Berufseinsteigern rät er, sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Und nennt für Akademiker mit Masterabschluss 35.000 Euro, für niedriger Qualifizierte 25.000 bis 30.000 Euro als übliches Jahresbruttogehalt zum Einstieg. Wobei das reine Durchschnittswerte sind, denn „die Pharmabranche zahlt natürlich ganz andere Gehälter als der Tourismussektor“.

Gehälter in Startups sind niedriger als der Durchschnitt

Bei Startups, insbesondere ohne Millioneninvestments, liegen die Gehälter tendenziell unter dem Branchendurchschnitt. Dafür gebe es einen gewissen „Lifestyle“, den gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen, so Pramböck. Wer nicht in erster Linie fürs Geld arbeiten müsse, sondern insbesondere auf reichhaltige Erfahrung in kurzer Zeit aus ist, für den wird ein Kompromiss möglich sein. Das Umdenken komme meist um das 30. Lebensjahr herum – wenn die Familienplanung ansteht.

Für die Gehaltsverhandlung gibt Pramböck drei Tipps:

  1. Exzellente Vorbereitung: Neben der Recherche marktüblicher Gehälter gilt es sich zu überlegen, was man als „faires Gehalt“ betrachtet. Diese Zahl markiert den grünen Bereich der persönlichen, nach oben offenen Gehaltsskala. Genauso gilt es eine Zahl zu definieren, bei deren Unterschreitung man die Verhandlungen abbricht. Und dann gibt es noch eine gelbe Zone – ebenfalls „messerscharf definiert“ –, über die man zu reden bereit ist. Liegt das angebotene Gehalt in dem Bereich, könnten zum Beispiel nicht-monetäre Benefits den Ausschlag geben.
  2. Zielführende Kommunikation: Wichtig sei, die Sachebene und die Beziehungsebene zu trennen. Männer tun sich dabei leichter, so Pramböck. Er empfiehlt: „Bleiben sie stets freundlich im Ton, aber hart in der Sache.“ So sehr man auch Sympathien für das Gegenüber empfinde: Wenn das angebotene Gehalt im roten Bereich liegt, wird man unzufrieden sein. Keine gute Voraussetzung für einen Job.
  3. „Best Alternative to a Negotiated Agreement“ (BATNA): Hierbei geht es darum, Optionen gegeneinander auszuspielen. So stelle man etwa die Forderung auf: „Ich möchte ein um 10 Prozent höheres Gehalt.“ Heißt es darauf: „Sorry, das ist nicht drin“, dann hilft ein Alternativangebot. Wenn ein Konkurrenzunternehmen diese zehn Prozent mehr bietet und man das auch belegen kann – am besten mit einem schriftlichen Angebot –, lässt sich das Gegenüber eventuell umstimmen.

BUCHTIPP: Conrad Pramböcks Ratgeber „Die Kunst der Gehaltsverhandlung“ ist im Frühjahr 2019 erschienen.

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Startups im DefenseTech Bereich könnten einen Aufschwung erleben. (c) pexels

In Österreich unterliegen Rüstungsbetriebe strengen Export- und Herstellungskontrollen, primär geregelt durch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Um der Rüstungsindustrie die Arbeit zu erleichtern, will Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun lockern. Unsicherheiten sollten entfernt werden und Exporte schneller und einfacher über die Bühne gehen, so der Minister gestern gegenüber der „Zeit im Bild“ (ZIB) des ORF bei einem Besuch eines Rheinmetall-Werks in Wien. Die Finanzierung von Rüstungssaufträgen sei ein wesentliches Finanzierungsvehikel für heimische Industrie und Betriebe.

„Neutralität ist oberstes Gut“

Gleichzeitig sagte er, dass diese Schritte keinen Einfluss auf die Neutralität haben sollen. „Die Neutralität ist oberstes nationales Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen aber durch die Neutralität nicht in eine Situation kommen, dass unsere Betriebe gewisse Aufträge nicht abarbeiten können.“

Ob sich die strikte Trennung von wirtschaftlichem Profit und militärischer Neutralität in Österreich in der Realität so aufrechterhalten lässt, wie es die Politik erhofft, bleibt angesichts der verankerten juristischen Hürden abzuwarten. Für die heimischen Startups und Unternehmen im Defense- oder auch Dual-Use-Bereich sind die geplanten Lockerungen jedenfalls eine Chance, sich auf dem europäischen Markt noch stärker zu etablieren.

Diskretion und Dual Use

Dass die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Potenzial und der Neutralität in Österreich nicht gerade einfach ist, wissen auch Founder:innen. Dem Thema DefenseTech wird in Österreich traditionell mit großer Diskretion begegnet. Kein Wunder, hat sich das Land schon vor 71 Jahren der Neutralität verpflichtet. Reine DefenseTech-Startups findet man hierzulande kaum, die meisten agieren im sogenannten „Dual Use“-Bereich. Das bedeutet, ihre Produkte lassen sich nicht ausschließlich im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich einsetzen. Neben dem teils kritischen Ansehen der Industrie, gibt es weiters auch Strafen für Unternehmen, wenn deren Produkte für Kriegsparteien bereitgestellt werden.

3,3-Milliarden-Euro-Industrie

Trotz der strengen Auflagen leistet die Rüstungsindustrie in Österreich ihren wirtschaftlichen Beitrag: Laut Industriemagazin erwirtschaftet die Branche jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro und damit 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und es haben sich in den letzten Jahren auch einige Startups im DefenseTech- oder verwandten Bereichen etabliert, die von den Lockerungen profitieren könnten. Viewpointsystem, CycloTech oder Drone Rescue Systems, um ein paar zu nennen – wohl gemerkt alle drei im genannten „Dual Use“-Segment.

Wie groß das Potenzial ist, das durch solche Lockerungen entfesselt werden kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Im Nachbarland Deutschland boomt die DefenseTech-Branche. Erst gestern berichtete brutkasten über ein 1,6 Mrd. Euro schweres Investment in das Münchner KI-DefenseTech-Scaleup Helsing – der neue Deutschland-Rekord. Das Unternehmen für Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge wird nun mit 18 Mrd. US-Dollar bewertet. Zuvor holte der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems 1,2 Mrd. US-Dollar.

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