25.08.2020

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

Die Betreiber der zum chinesischen Bytedance-Konzern gehörenden App haben vor einem US-Bundesgericht Klage gegen das US-Verbot eingereicht. Im Zuge der Klage nennt TikTok erstmals offiziell sein Nutzerwachstum.
/artikel/tiktok-klage-gegen-trump
TikTok
Mit „Sell Across Europe" sollen heimische KMU künftig EU-weit verkaufen können | (c) AdobeStock

TikTok geht im Streit mit Trump nun in die Offensive. Wie das Unternehmen am Montag bekannt gab, reichten die Betreiber eine Klage gegen den umstrittenen Erlass ein, der es künftig US-Bürgern verbietet, mit dem chinesischen TikTok-Eigentümer Bytedance Geschäfte zu machen – der brutkasten berichtete über den Erlass.

Erklärung von TikTok

In einer Erklärung kritisiert TikTok, dass das Vorgehen von US-Präsident Donald Trump durch keinerlei Belege gerechtfertigt sei. Zudem wurden Bemühungen von Bytedance auf die Bedenken einzugehen, von Seiten der US-Regierung schlichtweg ignoriert. Dahingehend sah sich das Unternehmen gezwungen nun vor einem Bundesgericht eine Klage gegen den Erlass einzureichen. Mit der Klage wolle das Unternehmen zudem Mitarbeiter und Nutzer der Plattform schützen.

Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass sich die Klage nicht nur gegen den US-Präsidenten, sondern auch gegen den US-Handelsminister Wilbur Ross sowie dessen Ministerium richtet. Die Klage wurde vor einem Bundesgericht in Los Angeles eingebracht.

Nutzerzahlen erstmals offiziell genannt

Einem Bericht von CNBC zufolge hat TikTok in der Klageschrift erstmal offiziell sein Nutzerwachstum in den USA genannt. Seit Jänner 2018 seien demnach die monatlich aktiven Nutzer um fast 800 Prozent gestiegen. Damals gab es rund elf Millionen Monthly Active User. Etwa ein Jahr später hatte die Plattform bereits 27 Millionen Nutzer. Im Zuge der Coronakrise ist die Zahl auf 91 Millionen angestiegen und hält nun bei 100 Millionen aktiven Nutzern in den USA. Als tägliche Nutzer gibt TikTok in den USA laut CNBC rund 50 Millionen Nutzer an.

  • Jänner 2018: 11 Millionen Nutzer
  • Feber 2019: 27 Millionen Nutzer
  • Oktober 2019: 39 Millionen Nutzer
  • Juni 2020: 91 Millionen Nutzer
  • August 2020: 100 Millionen Nutzer

Neben den Nutzerzahlen für die USA teilte Bytedance erstmalig auch Nutzerzahlen für den globalen Markt mit. Weltweit hat TikTok demnach einen ähnlichen Anstieg erlebt. Das Unternehmen gab an, dass es bis Jänner 2018 weltweit etwa 55 Millionen aktive Nutzer pro Monat hatte. Diese Zahl hat sich bis Dezember 2018 auf über 271 Millionen und bis Dezember 2019 auf 500 Millionen erhöht. Im August übertraf TikTok global zwei Milliarden Downloads und meldete im Juli fast 700 Millionen aktive Nutzer pro Monat.

  • Jänner 2018: 55 Million Nutzer
  • Dezember 2018: 271 Millionen Nutzer
  • Dezember 2019: 500 Millionen Nutzer
  • Juli 2020: 689 Millionen Nutzer

Deine ungelesenen Artikel:
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

TikTok nennt erstmals offiziell Nutzerzahlen und reicht Klage gegen Trump-Erlass ein