09.04.2019

Wiener Startup Ulmon startet mit TicketLens Vergleichsportal für Touristen-Tickets

Das Wiener Startup Ulmon ist mit der App CityMaps2Go international bekannt geworden, die Touristen Offline-Karten zur Verfügung stellt und mittlerweile mehr als 20 Millionen Downloads verzeichnet. Nun möchte das Startup mit TicketLens, einem Vergleichsportal für Tickets, Touren und Attraktionen, durchstarten.
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TicketLens
(c) Ulmon: Das Team von Ulmon im Wiener Büro.

Eine Fahrt mit dem Wiener Riesenrad kostet an der Kassa für Erwachsene regulär zwölf Euro. Touristen, die sich die Wartezeit ersparen möchten, können das Ticket schon vorab auf der Homepage der beliebten Wiener Touristen-Attraktion kaufen. Dies ist jedoch nicht die einzige Kaufoption: In den letzten Jahren sind eine Vielzahl an Online-Buchungsportalen aus dem Boden geschossen, über die Touristen Eintrittskarten für Sehenswürdigkeiten vorab buchen können. Zu ihnen zählen Anbieter, wie das Berliner Startup GetYourGuide oder die Plattform Klook. Zudem möchten sich auch Big Player, wie TripAdvisor, Airbnb oder Booking.com eine Scheibe vom Kuchen abschneiden und bieten mittlerweile verstärkt Touren und Aktivitäten an.

+++ Reji: Wiener Startup auf Product-Hunt Frontpage +++ 

Preisunterschiede zwischen Plattformen

Vergleicht man die Preise der unterschiedlichen Buchungsplattformen, so fällt auf, dass sich diese durchaus unterscheiden: Ein Ticket für das Wiener Riesenrad kostet bei GetYourGuide zwölf Euro, bei TripAdivsor hingegen nur zehn Euro (Stand 09.04.2019). Und genau hier setzt das Wiener Startup Ulmon an, das mit TicketLens eine Suchmaschine geschaffen hat, über die Nutzer die Angebote der einzelnen Buchungsplattformen vergleichen können.

USP: TicketLens gruppiert gleiche Produkte

Tymon Wiedemair, CEO von Ulmon, erläutert gegenüber dem brutkasten den USP von TicketLens: „Wer ein Ticket für das ‚Empire State Building‘ auf Google sucht, findet zwar zahlreiche Anbieter, die Tickets verkaufen, aber keine Vergleichsplattform, die all diese Angebote vergleicht. Natürlich gibt es Mitbewerber, wie Tourscanner, PlacePass oder Touring Bird, wir sind allerdings die einzigen, die die Produkte direkt miteinander vergleichbar machen.“ Dies erfolge durch die Gruppierung der gleichen Produkte, anstatt sie lediglich in einer Liste darzustellen.

Zudem können Nutzer über das Portal auch die Verfügbarkeiten für Tickets prüfen. Wie Wiedemair erklärt, sei dies insbesondere bei stark nachgefragten Sehenswürdigkeiten, wie beispielsweise der Sagrada Familia in Barcelona, äußert nützlich. Laut der Plattform stehen derzeit weltweit rund 58.600 Angebote zur Verfügung.

EU-Roaming-Verordnung bremst Wachstum

TicketLens ist ein Produkt des Wiener Startups Ulmon, das mit der Travel-App CityMaps2Go weltweit bekannt geworden ist. Die App bietet Touristen Offline-Karten zum Download an. Dadurch sollen Nutzer – insbesondere im Ausland – ihr Datenvolumen schonen und teure Roaming-Gebühren umgehen. Wie Wiedemair erklärt, hätte die aktuelle EU-Roaming-Verordnung das Wachstum von CityMaps2Go etwas gebremst. Dadurch sei man jedoch gezwungen, bestehende Services, wie etwa das Bereitstellen von Informationen über Sehenswürdigkeiten, stetig zu verbessern.

Geschäftsmodell von TicketLens

Eine Integration der Plattform TicketLens und CityMaps2Go sei vorerst allerdings nicht geplant. Das Geld mit TicketLens möchte das Startup mit den branchenüblichen Kommissionen für die Weiterleitung von Kunden verdienen. Dafür gehe man laut Wiedemair laufend Provisonsvereinbarung mit den Buchungsplattformen ein. Für 2019 hat sich das Startup zum Ziel gesetzt, mit TicketLens rund 50.000 Nutzer zu generieren.

Einen ersten Erfolg konnte das Startup bereits verbuchen: TicketLens wurde unlängst auf Product-Hunt gelistet, einer der wichtigsten Tech-Plattformen, auf der sich Entwickler über die neuesten Apps, Gadgets und Startups am Markt austauschen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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