30.04.2024
PERSONALIE

Flinn: Wiener MedTech holt früheren Tremitas-Gründer Zechmeister ins Führungsteam

Tibor Zechmeister hat das Wiener MedTech Flinn seit der Gründung 2022 als Business Angel unterstützt. Nun wechselt der frühere Gründer des Startups Tremitas Vollzeit in die Speedinvest-Portfolio-Company und wird Teil des Führungsteams.
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Bastian Krapinger-Rüther, Tobias Zechmeister und Markus Müller
Bastian Krapinger-Rüther, Tobias Zechmeister und Markus Müller | Foto: Flinn

2022 startete das Wiener MedTech Flinn – und holte gleich eine 1,8 Mio. schwere Pre-Seed-Finanzierung, die von der Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest und SquareOne aus Berlin angeführt wurde. Im Vorjahr erhielt das Unternehmen dann eine FFG-Förderung in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro – für die Weiterentwicklung der Technologie mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI).

Flinn wurde von Bastian Krapinger-Rüther, Markus Müller und Hasib Samad gegründet und entwickelt eine Software, die Herstellern von Medizinprodukten das Qualitätsmanagement für regulatorische Angelegenheiten vereinfachen soll. Jetzt gibt es wieder Neuigkeiten vom Startup – und zwar eine Personalie. Mit Tibor Zechmeister stoßt ein Branchenexperte ins Führungsteam des Wiener Jungunternehmens.

Tibor Zechmeister: 12 Jahre Erfahrung im Bereich Medizintechnik

„Tibor war seit der Gründung als Business Angel bei uns investiert“, sagt Bastian Krapinger-Rüther auf brutkasten-Anfrage. „Er war durchgehend Sparringpartner und Berater für uns. Die Zusammenarbeit wurde bereits in den vergangenen Monaten intensiviert. Ab Mai ist er nun im Leadership-Team von Flinn“.

Tibor Zechmeister wird die Rolle des Leiters für Quality und Regulatory Affairs bei Flinn übernehmen. Er ist nach Angaben des Unternehmens bereits seit zwölf Jahren im Bereich der Medizintechnik tätig. In der heimischen Startup-Szene ist er vor allem bekannt als Gründer von Tremitas.

Tremitas entwickelte „Parkinson-Stift“

Das Unternehmen entwickelte ein Tremipen für Parkinson-Patienten, umgangssprachlich manchmal als „Parkinson-Stift“ bezeichnet. Dieser misst das Zittern bei Patienten mit der Bewegungsstörung und liefert dazu eine Auswertung. Tremitas trat unter anderem bei „2 Minuten 2 Millionen“ auf, holte 2019 ein sechsstelliges Investment und erhielt 2020 den „Staatspreis Patent„. 2021 musste das Unternehmen dann jedoch Insolvenz anmelden. Später wurde es an die deutsche MedEngine GmbH verkauft, bei der auch Zechmeister dann tätig wurde.

In seiner Zeit bei Tremitas erreichte das Unternehmen Zulassungen in der EU, Japan sowie Australien und expandierte in zehn Länder. Nach Angaben von Flinn hat Zechmeister in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn mehr als drei Mio. Euro an Fördergeldern und Investments eingeworben.

„Tibors umfangreiche unternehmerische Erfahrung und tiefgreifendes Fachwissen im Bereich der Zulassung medizinischer Geräte erwiesen sich vom ersten Tag an als unverzichtbar“, kommentiert Co-Founder Markus Müller die Personalie. „Anfangs war seine Beratung ausreichend, doch mit unserer Weiterentwicklung freuen wir uns, ihn in einer Vollzeit-Führungsposition begrüßen zu dürfen, aufbauend auf einer starken Vertrauensbasis“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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