25.06.2020

Thyssenkrupp gründet mit Müncher Company Builder mantro Schrott-Startup

Der deutsche Thyssenkrupp Konzern hat gemeinsam mit dem Münchner Company Builder mantro ein neues Startup zum Recycling von Stahl gegründet. Ziel ist die effektivere Rückführung von Stahlschrott in die Produktion der Fertigungsindustrie.
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Thyssenkrupp
Manfred Tropper ist CEO und Founder von mantro | (c) mantro & Adobestock

Bereits heute stammt fast die Hälfte des Materials für die Stahlproduktion aus recyceltem Stahlschrott. In der Rückführung in den Produktionsprozess gibt es allerdings noch Optimierungsbedarf, da der Markt aufgrund fehlender Informationen zur Verfügbarkeit des Stahlschrotts teilweise intrasparent ist. Käufer und Verkäufer wissen oftmals nicht, wie viel Schrott, zu welchen Konditionen, wo am Markt verfügbar ist.

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Thyssenkrupp: “Rückführung effizienter machen”

Diesem Problem hat sich nun die Werkstoffsparte des deutschen Stahlkonzerns Thyssenkrupp gemeinsam mit dem Münchner Company Builder mantro angenommen und mit der “mt industry recycling GmbH” ein eigenes Startup gegründet, das eine Lösung anbieten möchte. Das Ziel: Die Rückführung des Stahlschrotts in die Fertigungsindustrie soll effektiver werden. 

“Die Materialrückführung ist der letzte fehlende Baustein nach Stahlherstellung, Verarbeitung und Handel, den wir mit dem Joint Venture unseren Kunden nun anbieten können”, so Jan Crommelinck, Geschäftsführer des neuen Startups und Lead New Business Models bei thyssenkrupp Materials Services.

Keine Zwischenhändler

Derzeit befindet sich das Joint Venture in einer sehr frühen Phase, da am finalen Geschäftsmodell noch gefeilt wird. Eines ist jedoch jetzt schon bekannt: Das Startup soll die Kommunikation zwischen Unternehmen, bei denen Stahlschrott anfällt, und den Stahlwerken, die diesen wiederum einschmelzen, effizienter machen.

Ob dies schlussendlich über einen digitalen Marktplatz oder eine andere Art der Vernetzung erfolgen wird, bleibt abzuwarten. In einer Aussendung heißt es dazu lediglich, dass Stahlwerke und Gießereien künftig “sortenreinen Stahlschrott” unmittelbar über die “mt industry recycling GmbH” beziehen können. Zudem soll der Zwischenschritt über den Schrotthändler entfallen.

Für die Kunden sollen laut Thyssenkrupp und mantro durch die effizientere Abwicklung der Rückführung und dem Wegfallen der Zwischenhändler die Einkaufspreise jedenfalls deutlich sinken.

Company Builder mantro

Die ersten Gespräche zwischen Thyssenkrupp und dem Münchner Company Builder mantro begannen bereits im Herbst letzten Jahres. Im April erfolgte schlussendlich das “Go” von Seiten des Vorstandes.

mantro bringt jedenfalls eine Menge Erfahrung in der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle mit. Das 2005 gegründete Unternehmen mit Firmensitz in München, Essen und Zagreb hat laut eigenen Angaben mittlerweile über 20 Unternehmen gegründet.

Aktivitäten in Österreich

Der Company Builder ist unter anderem auch in Österreich aktiv. Erst im September letzten Jahres gab mantro die Zusammenarbeit mit der Bregenzer Investmentgesellschaft Rhomberg Ventures bekannt. Beide Unternehmen haben damals die Offezio GmbH mit Sitz in Wien gegründet. Ziel des Joint Ventures ist es, mit Hilfe modernster Raumkonzepte, Büroimmobilien in Generalübernahme vom Innenausbau bis hin zur Einrichtung bezugsfertig aufzuwerten.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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