17.05.2019

The Female Factor: Female Founders spaltet sich in zwei Marken auf

Mit dem Start der neuen Marke "The Female Factor" kommt bei Female Founders eine strategische Neuausrichtung. Dazu spaltet sich das Gründerinnenteam operativ auf die zwei Marken auf. Mit der neuen Brand will man Frauen ansprechen, die sich nicht als Gründerinnen verstehen.
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Female Founders: Aufspaltung zu neuer Marke The Female Factor
(c) Female Founders: Mahdis Gharaei, Lisa-Marie Fassl, Nina Wöss und Tanja Sternbauer

Nach der Erfahrung und mit dem Feedback aus drei Jahren Community-Arbeit befinde man sich nun an einem Wendepunkt, schreibt die Initiative Female Founders in einer Aussendung. „Wir sehen verstärkt Nachfrage von Frauen, die sich nicht als Gründerinnen betrachten, aber nach einem Netzwerk und Fortbildung suchen, sowie von Frauen, die im Startup-Ökosystem als Gründerin, Investorin oder C-Level Mitarbeiterin Fuß fassen möchten“. Dieser Nachfrage will man nun mit der neuen Marke „The Female Factor“ nachkommen.

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Sternbauer und Gharaei ab nun bei „The Female Factor“

Die Initiatorinnen von „The Female Factor“ sind Female Founders Co-Founderin Tanja Sternbauer und die bisherige Head of Business Development Mahdis Gharaei, die damit aus ihren aktiven Rollen bei Female Founders ausscheiden. Man wolle die neue Marke als „erste Anlaufstelle für ambitionierte Frauen, die an den Themen Persönlichkeitsentwicklung und Karriere arbeiten, sowie neue Skills erwerben und ihr Netzwerk über die österreichischen Grenzen hinaus erweitern möchten“, positionieren. Über eine Mitgliedschaft werde Zugang zu Workshops, Mentoring und exklusiven Meetups geboten.

Fassl und Wöss feilen an „pan-europäischem Ökosystem“

Die beiden anderen Co-Founderinnen Lisa-Marie Fassl und Nina Wöss sollen indessen die Marke Female Founders fortführen und weiterentwickeln. In Zukunft werde dabei der Fokus auf Gründerinnen noch weiter gestärkt und die Angebote auf diese Zielgruppe maßgeschneidert. „Die klare Zielsetzung der unabhängigen Organisation: Die Schaffung eines pan-europäischen Ökosystems für weibliche Entrepreneure, sektor-agnostisch und mit Angeboten, die entlang der gesamten Karriere als Gründerin unterstützen“, heißt es in der Aussendung. Entsprechend würden die vierteljährlich stattfindenden „Ask me Anything Events“ fortgeführt und der Startup Accelerator „Grow F“ sowie das Female Leadership-Programm „Lead F“ weiter ausgebaut.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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