02.12.2025
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The BOLD Experience 2025 – wo Innovation erlebbar wird

Mit der Premiere von The BOLD Experience am 5. November 2025 verwandelte sich das Palais Auersperg in Wien in eine pulsierende Bühne für mutige Ideen, neue Technologien und kreative Zusammenarbeit.
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Bei The BOLD Experience konnte man verschiedene immersive Erlebnisse entdecken. | © WKO/Toni Eskelinen

Dieser Artikel ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Über 1.000 Besucher:innen und mehr als 100 Innovator:innen aus 25 Nationen gestalteten ein ganztägiges Programm mit über 25 Talks, Workshops und kuratierten Matchmaking-Sessions – ein Tag, der zeigte, wie Innovation über Grenzen und Disziplinen hinweg entsteht.

The BOLD Experience wurde von über 1.000 Personen besucht. | © WKO/Toni Eskelinen

„The future isn’t something we wait for – it’s something we create together“: Dieser Leitsatz wurde zum zentralen Spirit des Festivals. The BOLD Experience schuf einen Raum, in dem Visionen zu konkreten Projekten werden und internationale Perspektiven auf die österreichische Innovationslandschaft treffen.

Diese Idee lebt über das Festival hinaus weiter: Die BOLD Community vernetzt ganzjährig Innovator:innen mit österreichischen Unternehmen, fördert Austausch und Zusammenarbeit und gestaltet so die Wirtschaft von morgen.

BOLD Minds zeigen, wie Innovation gelingt

Die Stimmen der teilnehmenden BOLD Minds machten deutlich, wie vielfältig Innovation in Österreich gedacht und gelebt wird. „Wir sind heute bei The BOLD Experience, weil wir überzeugt sind, dass Österreich Zukunft kann. Dieses Event zeigt, was man aus Österreich heraus an Innovation schaffen kann – und wie man mit einer guten Idee auch international erfolgreich sein kann“, sagte Norbert Gall, Head of Marketing& Public Relations bei Lithoz.

Verena Judmayr, CEO und Co-Founder von MATR, betonte die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen: „The BOLD Experience ist ein einzigartiger Ort, um mit anderen Unternehmer:innen in den Austausch zu treten. Gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft gilt: Wir sitzen alle im selben Boot – und Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg.“

Für Moritz Novak, CEO und Co-Gründer von GATE Space, zeigt das Festival, warum Vernetzung entscheidend ist: „Wir brauchen Initiativen wie die BOLD Community, weil es Mut erfordert, den Schritt ins Unbekannte zu wagen – und genau dieser Mut entsteht erst im Austausch mit anderen Unternehmer:innen.“

Ein Signal für die Zukunft

Mit The BOLD Experience wurde mehr geschaffen als ein Festival – das Event wurde zu einem Symbol für Zusammenarbeit, Offenheit und Innovationskraft. Der Austausch zwischen Startups, etablierten Unternehmen und internationalen Vordenker:innen zeigte: Zukunft entsteht dort, wo Menschen gemeinsam an ihr arbeiten. Das Palais Auersperg wurde für einen Tag zum Zentrum für Innovation – und Österreich zum Treffpunkt einer neuen Generation von Zukunftsgestalter:innen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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