11.03.2020

Teslas einmillionstes Elektroauto rollt vom Band

Der US-amerikanische Autobauer Tesla hat sein einmillionstes Elektroauto produziert. Das hat Firmenchef Elon Musk nun via Twitter mitgeteilt.
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Tesla
(c) Twitter Account / Elon Musk

Tesla hat die magische Grenze von einer Million produzierter Elektroautos überschritten, das hat Firmenchef Elon Musk nun via Twitter bekannt gegeben. Auf zwei Bildern, die Musk twitterte, ist ein rotes Model Y zu sehen. In seinem Tweet gratuliert er zudem seinem Team zum einmillionsten Elektroauto.

+++ 9-stellige Förderung für Gigafactory in Berlin-Brandenburg +++

Wachstum erst in den letzten drei Jahren

Tesla brachte im Jahr 2008 sein erstes für den Straßenverkehr zugelassenes Elektroauto auf den Markt. Dabei handelte es sich um einen zweisitzigen Roadster, der allerdings nur in kleiner Stückzahl produziert wurde. Weltweit wurden rund 2500 Stück verkauft, wobei die USA mit 1800 Fahrzeugen zum größten Absatzmarkt zählten.

Richtig Fahrt aufgenommen haben die Verkaufszahlen erst mit Verkauf des Model S und dem preisgünstigeren Model 3, das ab 2017 verkauft wurde. Kein unerhebliches Detail in Bezug auf die Absatzzahlen: Mehr als ein Drittel der bisher produzierten Elektroautos von Tesla wurde 2019 verkauft.

Im Vergleich zu VW ein “kleiner Fisch”

Vergleicht man die Produktionszahlen von Tesla mit den Verkaufszahlen des weltgrößten Autobauers Volkswagen, so zeigt sich, dass Tesla in Bezug auf die Verkaufszahlen noch ein “kleiner Fisch” ist. So konnte Volkswagen allein im Jahr 2019 rund elf Millionen Fahrzeuge absetzen. Im Vergleich dazu konnten die zwei anderen deutschen Autobauer BMW und Dailmer jeweils rund drei Millionen Fahrzeuge absetzen.

Giga-Factory

Für 2020 strebt der Tesla laut einem Unternehmensbericht an rund 500.000 Autos auszuliefern. Um die Kapazitäten erfüllen zu können, plant der US-amerikanische Autobauer eine Gigafactory in der Nähe von Berlin zu errichten.

Noch stehen für die Tesla Gigafactory Berlin einige Baugenehmigungen aus. Seit der Ankündigung im vergangenen Herbst regt sich auch Protest von Umwelt- bzw. Naturschützern. Sie befürchten den Verlust gefährdeter Arten am Areal.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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