16.09.2022

So kaltblütig hat Tesla seine Angestellten entlassen

Ein ehemaliger Personalvermittler bei Tesla erzählt über seine gnadenlose Entlassung.
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Walker wurde von Tesla fristlos entlassen. (c) Tesla Owners Club Belgium via Wikimedia Commons & Quishon Walker. Montage: brutkasten

Diesen Sommer füllten einige Kündigungswellen – sowohl von heimischen, aber auch von internationalen Unternehmen – die Schlagzeilen. Von Bitpanda, Coinbase sowie BlockFi über Klarna bis hin zu Outschool – nach ihrer Hypergrowth-Phase sahen sich viele Scaleups in der aktuellen VC-Krise zu Massenkündigungen gezwungen. Zeitgleich sorgte Elon Musk mit einer “Rückkehr ins Office”-Aussage für Aufregung und viel Medienwirbel. Nun wird bekannt, dass Tesla bei der Entlassung von rund zehn Prozent seiner Belegschaft eiskalt vorging. Der ehemalige Personalvermittler bei Tesla in Kalifornien Quishon Walker erzählt im Interview mit Business-Insider-Redakteurin Jenna Gyimesi, wie er zwei Monate nach Dienstbeginn von Tesla entlassen wurde.

“Tesla war mein Traumunternehmen”

Am 17. Juni 2022 wurde Walker von Tesla entlassen. Davor war er bei Apple und Google angestellt und beschreibt sich selbst als ein Technik-Freak. “Tesla war mein Traumunternehmen zu arbeiten”, sagt der in Austin, Texas lebende Personalvermittler. Schon bei den anfänglichen Gesprächen nach seiner Einstellung habe er seine Absicht, vollständig remote zu arbeiten, seinen Vorgesetzt:innen ausdrücklich kommuniziert. Zumal habe er das Verständnis gehabt, einen Remote-Job bei Tesla gelandet zu haben. Auch das restliche Team rund um Walkerhabe aus dem Home Office gearbeitet.

Als aber Musk Im Frühsommer diesen Jahres seine Angestellten mit einer E-Mail überraschte, wurde ihm klar. Seine Tage bei Tesla waren gezählt. Denn der Tesla-CEO schrieb in der E-Mail, die veröffentlich wurde: “Jeder bei Tesla muss mindestens 40 Stunden in der Woche im Büro verbringen“.

Während Entlassung: “Sie haben von einem Skript abgelesen”

Für Walker war es aber mehr als nur eine böse Überraschung. Er war kurz davor, seinen Traumjob bei Tesla zu verlieren. Seine Befürchtungen bestätigten sich, als er eines Tages während eines Telefonats mit einer Bewerber:in eine Nachricht von einem Kollegen erhielt, wo er über die Entlassung einer Mitarbeiter:in aus dem Team informiert wurde. Kurz darauf erschien ein verdächtiges Meeting in seinem Kalender, das in 45 Minuten stattfinden würde: “Meeting-Tesla”. Noch im Gespräch wurde der ehemalige Personalvermittler mit sofortiger Wirkung entlassen.

“Sie haben von einem Skript abgelesen”, sagt Walker. “Ich musste mich sehr bemühen, nicht direkt im Meeting in Tränen auszubrechen.” Nur wenige Minuten später waren seine Firmen-E-Mails und Benutzerkonten inaktiv. Walker fühlt dennoch mit den hinterbliebenen Mitarbeiter:innen mit, da sich durch die Entlassungen ihr Arbeitspensum verdoppelt habe. “Ich rate jedem, sich mit der Unternehmenskultur auseinanderzusetzen, bevor man eine neue Stelle annimmt. Sendet eine Nachricht an eine Angestellte mit schwierigen Fragen”, sagt Walker.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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