24.02.2022

Tesla-Board-Member zu Bitcoin-Kauf: „Hatten keine Ahnung vom Umwelteinfluss“

Tesla Board-Mitglied und Elon Musk-Bruder Kimbal Musk räumt in einem Interview zum großen Bitcoin-Kauf des Unternehmens im vergangenen Jahr Fehler ein.
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Tesla-Board-Mitglied und Elon Musk-Bruder Kimbal Musk sieht sich Rückbezüglich
Tesla-Board-Mitglied und Elon Musk-Bruder Kimbal Musk sieht sich Rückbezüglich "ahnungslos" | (c) via Wikimedia Commons

Der negative Umwelteinfluss von Bitcoin aufgrund des hohen Stromverbrauchs beim Mining wird seit Jahren diskutiert. Auch wenn unterschiedliche Zahlen kursieren und viele Expert:innen medial häufig kolportierte Horror-Zahlen gut argumentiert anzweifeln, ist das Problem gewiss nicht ganz von der Hand zu weisen. Und es ist definitiv öffentlich schon länger bekannt – sollte man meinen. Denn bei Tesla will man jetzt im Vorfeld des Kaufs von Bitcoin im damaligen Wert von 1,5 Milliarden US-Dollar vor etwa einem Jahr nicht darüber Bescheid gewusst haben. Das legt zumindest Board-Member und Elon Musk-Bruder Kimbal Musk in einem Interview mit dem US-Magazin TechCrunch bei einem Krypto-Event nahe.

Kimbal Musk: „Als wir in Bitcoin investierten, waren wir sehr ahnungslos“

„Als wir in Bitcoin investierten, waren wir sehr ahnungslos. Wir hatten keine Ahnung von den Auswirkungen auf die Umwelt. Wir wussten es buchstäblich nicht. Wir dachten, dass es ein gutes Wertaufbewahrungsmittel und eine gute Möglichkeit zur Diversifizierung des Vermögens sei“, meint Kimbal Musk. „Und natürlich hat es nicht lange gedauert, bis wir eine Million – ich scherze nicht, wahrscheinlich eine Million – Nachrichten erhielten, in denen uns mitgeteilt wurde, was wir der Umwelt antun“. Nachdem es bei Tesla um die Schaffung „alternativer Energiezukünfte“ gehe, sei man also wirklich nicht ausreichend informiert für die Entscheidung gewesen.

Dennoch würde man den großen Bitcoin-Kauf „nicht unbedingt bereuen“, sagt Musk. „Ich bin wirklich nicht mit den Umweltauswirkungen von Kryptowährungen einverstanden, aber ich liebe, was sie bewirken“ sagt er. „Also müssen wir einfach herausfinden, wie wir es ohne die Auswirkungen auf die Umwelt machen können“. Er hoffe, dass große Teile der Blockchain-Branche sich in Richtung einer umweltfreundlicheren Infrastruktur bewegen werden.

Elon Musk: Umwelt-Versprechen via Twitter hilt nicht lange

Auch sein Bruder, Tesla-Gründer Elon Musk, äußerte sich bereits im vergangenen Mai, also rund drei Monate nach dem großen Bitcoin-Kauf durch sein Unternehmen, kritisch zu den Umweltauswirkungen. Damals versprach er, wie gewohnt via Twitter: „Tesla wird keine Bitcoins verkaufen und wir beabsichtigen erst, sie für Transaktionen zu verwenden, wenn das Mining auf nachhaltigere Energie umgestellt wird“. Schon einen Monat später im Juni verkaufte das Unternehmen jedoch Bitcoin – angeblich um die Liquidität zu testen. Zudem sorgte Musk im Laufe des weiteren Jahres mit zahlreichen Tweets zu unterschiedlichen Kryptowährungen für teils massive Bewegungen auf den Märkten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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