28.11.2025
GRÜNGASWIRTSCHAFT

Terra Flow Systems: Wiener Startup kämpft gegen Zettelwirtschaft

Konkret adressiert Terra Flow Systems den Verwaltungsaufwand der Biogas- und Biomethananlagenbetreiber. Und möchte mit seiner Lösung mehr Effizienz in die Branche bringen.
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Terra Flow Systems
© Terra Flow Systems - (v.l.n.r.): Philipp Weisskopf, Robert Schweizer und David Hess.

Was in der Biogas- und Biomethanwirtschaft jahrzehntelang Alltag war, soll nun ein Ende haben: Zettel, Formulare, Nachweise, Listen – die sogenannte „Zettelwirtschaft“. Mit Terra Flow Systems präsentiert das Gründerteam rund um Robert Schweizer eine von ihnen entwickelte Lösung, die Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen massiv entlasten und die gesamte Branche in das digitale Zeitalter führen soll.

Terra Flow Systems: Prozesse intelligent vernetzen

„Wir haben Terra Flow Systems entwickelt, um den Verwaltungsaufwand für Betreiber auf ein absolutes Minimum zu reduzieren,“ erklärt Schweizer, Mitgründer und Visionär hinter dem Projekt. „Wir führen die Anlagenbetreiber gemeinsam mit Landwirten, Transporteuren und u.a. Abfallsammlern digital in die Zukunft – effizienter, einfacher und mit weniger Papier. Unser Ziel ist klar: Wir schaffen mehr Zeit für das Wesentliche.“

Gemeinsam mit Weisskopf und Hess hat Schweizer die digitale Plattform geschaffen, die sämtliche Prozesse der Biogas- und Biomethanbranche intelligent vernetzen möchte: vom Stoffstrommanagement via eigener App, Selbstverwiegefunktionen über Energieflüsse bis hin zu Berichtswesen und Abrechnungen.

Alle Daten seien auf Knopfdruck verfügbar – „transparent, rechtssicher, automatisiert und jederzeit online abrufbar“, wie Weisskopf und Hess erklären: „Wir können die nationalen oder EU-weiten bürokratischen Vorgaben zwar nicht ändern, sie aber wesentlich durch Automatisierung und Digitalisierung vereinfachen.“

„Bürokratie besiegen“

Terra Flow Systems sieht sich selbst als „Zeitenwende in der Grüngaswirtschaft“. Wo bisher alles einzeln betrachtet, unzählige Formulare und Ordner die tägliche Arbeit erschwerten, sei nun eine digitale Lösung entstanden, die nach eigenen Angaben wieder Perspektiven schafft, Bürokratie beseitigt und Abläufe vereinfacht und „vor allem wieder Mut macht, der Bürokratie selbstbestimmt entgegenzutreten“.

„Wir machen aus einem Dschungel der Vorschriften einen Horizont der Perspektiven,“ betonen die Gründer. „Österreich sitzt auf digitalen Goldminen – und mit Terra Flow Systems beginnen wir, dieses Potenzial zu heben. Wir können als kleines Land im Tech-Bereich mitspielen, wenn wir die Kraft der Digitalisierung mit dem profunden Wissen aus den verschiedenen Branchen und der österreichischen Wirtschaft intelligent verbinden. Mit Terra Flow Systems schaffen wir die Grundlage, sie intelligenter, nachhaltiger und gewinnbringender zu nutzen – für eine starke, moderne und unabhängige österreichische Wirtschaft.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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