18.06.2019

Steirisches „Schrauben-Startup“ gewinnt Staatspreis Marketing 2019

Die steirische Firma Tenz wurde am Montagabend in den Wiener Sofiensälen mit dem Staatspreis Marketing 2019 ausgezeichnet. Die Firma hat eine Holzbauschraube entwickelt, die aufgrund einer speziellen Gewindetechnologie mit minimalen Krafteinsatz ins Holz gedreht werden kann.
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Staatspreis Marketing 2019
(c) BMDW/Matthias Silveri: Staatspreis Marketing 2019: Gruppenfoto mit allen Preisträgerinnen und Preisträgern
kooperation

Die Tenz Gmbh aus der Steiermark darf sich seit gestern am Abend offiziell als Träger des „Staatspreises Marketing 2019“ bezeichnen. Im Rahmen einer Gala in den Wiener Sofiensälen wurde das Unternehmen mit seinem Projekt „Tenz-Low Energy Screw“ feierlich ausgezeichnet. Das Team um Gründer und Geschäftsführer Gerhard Hubmann hat eine Holzbauschraube entwickelt, die sich mit geringem Kraftaufwand ins Holz drehen lässt.

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Gewindetechnologie: „Tenz-Low Energy Screw“

Wie Hubmann kurz nach der Siegerehrung dem brutkasten erläuterte, würde eine eigens entwickelte Technologie eine reduzierte Reibung entlang des Gewindes gewährleisten. Konkret erfolgt dies über kleine Kontaktflächen im Gewinde (siehe Video ab Minute 18:00). Dadurch könnte laut Hubmann ein signifikant reduzierter Einschraubwiderstand erreicht werden. Dies führe in weiterer Folge zu einem geringeren Energie- und Krafteinsatz beim Verschrauben und würde zudem die Lebensdauer der eingesetzten Werkzeuge erhöhen.

Live vom Staatspreis Marketing des Marketing Club Österreich und Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem Sektionsschef Matthias Tschirf, Marketingspezialisten Nick Sohnemann von Future Candy, Corporate Senior Vice President Laundry & Home von Henkel – Birgit Rechberger-Krammer, Karin Seywald-Czihak, Geschäftsführerin ÖBB-Werbung und AMC-Präsident Georg Wiedenhofer.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. Juni 2019

52 Patente rund um Holzbauschraube

Die Entwicklung der Schraube läuft bereits seit 2012, wobei die Unternehmensgründung erst vor zwei Jahren erfolgte. Mittlerweile zählt die Tenz GmbH Kunden aus aller Welt. „Den größten Erfolg können wir in den USA verzeichnen. Dort sind wir in einer großen Baumarkt-Kette gelistet und somit am gesamten amerikanischen Markt erhältlich“, so Hubmann.

Der Haupt-Produktionsstandort befindet sich in Taiwan. Das Unternehmen hat mittlerweile 52 Patente rund um die Holzbauschraube erfolgreich angemeldet, zehn davon entfallen allein auf die Maschinen zur Herstellung der Schraube. „Wir sind nicht nur am Endprodukt interessiert, sondern auch an der Optimierung des Produktionsprozesses“, so Hubmann.

Die Jury-Begründung

Doch alleine für die technologische Entwicklung eines Produktes gewinnt ein Unternehmen noch nicht den Staatspreis Marketing. Dazu gehört auch ein ausgereiftes und innovatives Marketing-Konzept. Die Jury-Begründung lautete wie folgt: „Dieses Projekt überzeugt durch sorgfältige Marktanalyse, kombiniert mit einem innovativen und patentierten Design: So wurde einem vermeintlichen low-impact Produkt eine eigene Identität verliehen. Ein erst 2017 gegründetes Startup-Unternehmen beeindruckt durch eine strukturierte globale Produkteinführung, die es ermöglichte innerhalb kurzer Zeit weit über lokale Grenzen verfügbar zu sein – bis hin zur Listung in 2.200 Baumärkten der USA.“

Markteinführung in Österreich

Obgleich die Holzbauschraube bereits in den USA gelistet ist, müssen sich hierzulande die Konsumenten noch gedulden. Wie Hubmann im Interview erläutert, sei die österreichische Markteinführung für Herbst 2019 geplant. Zunächst soll die Schraube in insgesamt 14 Hornbach-Filialen erhältlich sein und als Produkt im Premium-Segment vertrieben werden.

Staatspreis-Kategorien 2019

Neben der Tenz GmbH, die in der Kategorie „Manufacturing Industry“ eingereicht hat, wurden zudem Sieger in fünf anderen Kategorien als „nominiert für den Staatspreis Marketing 2019“ ausgezeichnet:

  • Kategorie Retailing: Ja! Natürlich Naturprodukte GmbH mit „Ja!Natürlich Palmölfrei“
  • Kategorie Private Services: Coown Technologies GmbH mit der Markteinführung von „Own Austria“
  • Kategorie Digital Marketing: KDV Klassik Digital Vertriebs GmbH mit „fidelio – Ihr digitaler Klassik-Treffpunkt“
  • Kategorie Employer Branding: Bundesrechenzentrum (BRZ) mit „#be_IT – Die Employer Branding-Kampagne des BRZ“
  • Kategorie Public Services & NPO: AG Stille Nacht/Salzburg Tourismus GmbH mit „200 Jahr- Jubiläum der Weltfriedensbotschaft ‚Stille Nacht! Heilige Nacht“

Sonderpreise „Young Business“ und „Event Marketing“

Zudem vergab die Jury heuer zwei Sonderpreise für besondere Marketingaktivitäten in den Kategorien „Young Business“ und „Event Marketing“. Der Sonderpreis „Young Business“ ging an Viita-Watches, der von aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister und „der Brutkasten“ Co-Founder und CEO Dejan Jovicevic überreicht wurde.


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*Disclaimer: Der brutkasten ist Medienpartner des „Staatspreis Marketing“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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