18.06.2019

Steirisches „Schrauben-Startup“ gewinnt Staatspreis Marketing 2019

Die steirische Firma Tenz wurde am Montagabend in den Wiener Sofiensälen mit dem Staatspreis Marketing 2019 ausgezeichnet. Die Firma hat eine Holzbauschraube entwickelt, die aufgrund einer speziellen Gewindetechnologie mit minimalen Krafteinsatz ins Holz gedreht werden kann.
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Staatspreis Marketing 2019
(c) BMDW/Matthias Silveri: Staatspreis Marketing 2019: Gruppenfoto mit allen Preisträgerinnen und Preisträgern
kooperation

Die Tenz Gmbh aus der Steiermark darf sich seit gestern am Abend offiziell als Träger des „Staatspreises Marketing 2019“ bezeichnen. Im Rahmen einer Gala in den Wiener Sofiensälen wurde das Unternehmen mit seinem Projekt „Tenz-Low Energy Screw“ feierlich ausgezeichnet. Das Team um Gründer und Geschäftsführer Gerhard Hubmann hat eine Holzbauschraube entwickelt, die sich mit geringem Kraftaufwand ins Holz drehen lässt.

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Gewindetechnologie: „Tenz-Low Energy Screw“

Wie Hubmann kurz nach der Siegerehrung dem brutkasten erläuterte, würde eine eigens entwickelte Technologie eine reduzierte Reibung entlang des Gewindes gewährleisten. Konkret erfolgt dies über kleine Kontaktflächen im Gewinde (siehe Video ab Minute 18:00). Dadurch könnte laut Hubmann ein signifikant reduzierter Einschraubwiderstand erreicht werden. Dies führe in weiterer Folge zu einem geringeren Energie- und Krafteinsatz beim Verschrauben und würde zudem die Lebensdauer der eingesetzten Werkzeuge erhöhen.

Live vom Staatspreis Marketing des Marketing Club Österreich und Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem Sektionsschef Matthias Tschirf, Marketingspezialisten Nick Sohnemann von Future Candy, Corporate Senior Vice President Laundry & Home von Henkel – Birgit Rechberger-Krammer, Karin Seywald-Czihak, Geschäftsführerin ÖBB-Werbung und AMC-Präsident Georg Wiedenhofer.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. Juni 2019

52 Patente rund um Holzbauschraube

Die Entwicklung der Schraube läuft bereits seit 2012, wobei die Unternehmensgründung erst vor zwei Jahren erfolgte. Mittlerweile zählt die Tenz GmbH Kunden aus aller Welt. „Den größten Erfolg können wir in den USA verzeichnen. Dort sind wir in einer großen Baumarkt-Kette gelistet und somit am gesamten amerikanischen Markt erhältlich“, so Hubmann.

Der Haupt-Produktionsstandort befindet sich in Taiwan. Das Unternehmen hat mittlerweile 52 Patente rund um die Holzbauschraube erfolgreich angemeldet, zehn davon entfallen allein auf die Maschinen zur Herstellung der Schraube. „Wir sind nicht nur am Endprodukt interessiert, sondern auch an der Optimierung des Produktionsprozesses“, so Hubmann.

Die Jury-Begründung

Doch alleine für die technologische Entwicklung eines Produktes gewinnt ein Unternehmen noch nicht den Staatspreis Marketing. Dazu gehört auch ein ausgereiftes und innovatives Marketing-Konzept. Die Jury-Begründung lautete wie folgt: „Dieses Projekt überzeugt durch sorgfältige Marktanalyse, kombiniert mit einem innovativen und patentierten Design: So wurde einem vermeintlichen low-impact Produkt eine eigene Identität verliehen. Ein erst 2017 gegründetes Startup-Unternehmen beeindruckt durch eine strukturierte globale Produkteinführung, die es ermöglichte innerhalb kurzer Zeit weit über lokale Grenzen verfügbar zu sein – bis hin zur Listung in 2.200 Baumärkten der USA.“

Markteinführung in Österreich

Obgleich die Holzbauschraube bereits in den USA gelistet ist, müssen sich hierzulande die Konsumenten noch gedulden. Wie Hubmann im Interview erläutert, sei die österreichische Markteinführung für Herbst 2019 geplant. Zunächst soll die Schraube in insgesamt 14 Hornbach-Filialen erhältlich sein und als Produkt im Premium-Segment vertrieben werden.

Staatspreis-Kategorien 2019

Neben der Tenz GmbH, die in der Kategorie „Manufacturing Industry“ eingereicht hat, wurden zudem Sieger in fünf anderen Kategorien als „nominiert für den Staatspreis Marketing 2019“ ausgezeichnet:

  • Kategorie Retailing: Ja! Natürlich Naturprodukte GmbH mit „Ja!Natürlich Palmölfrei“
  • Kategorie Private Services: Coown Technologies GmbH mit der Markteinführung von „Own Austria“
  • Kategorie Digital Marketing: KDV Klassik Digital Vertriebs GmbH mit „fidelio – Ihr digitaler Klassik-Treffpunkt“
  • Kategorie Employer Branding: Bundesrechenzentrum (BRZ) mit „#be_IT – Die Employer Branding-Kampagne des BRZ“
  • Kategorie Public Services & NPO: AG Stille Nacht/Salzburg Tourismus GmbH mit „200 Jahr- Jubiläum der Weltfriedensbotschaft ‚Stille Nacht! Heilige Nacht“

Sonderpreise „Young Business“ und „Event Marketing“

Zudem vergab die Jury heuer zwei Sonderpreise für besondere Marketingaktivitäten in den Kategorien „Young Business“ und „Event Marketing“. Der Sonderpreis „Young Business“ ging an Viita-Watches, der von aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister und „der Brutkasten“ Co-Founder und CEO Dejan Jovicevic überreicht wurde.


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*Disclaimer: Der brutkasten ist Medienpartner des „Staatspreis Marketing“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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