07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Das PV-Startup Fresh Energy, das 2018 noch den Wien Energie Demo Day gewonnen hat, beschäftigte sich mit der Montage von Kleinanlagen, Anlagen für private Haushalte sowie auch Großanlangen und Solarkraftwerken auf Firmendächern. Nun schlitterte man in den Konkurs.

Fresh Energy: rückläufige Nachfrage

Im Antrag wird darauf verwiesen, dass aufgrund der eingeführten Umsatzsteuerbefreiung Kunden mit den Bestellungen im Jahr 2023 zugewartet haben. Durch die schwierige Situation im Baugewerbe und dem Abfall des Einspartarifs kam es folglich zu einer rückläufigen Nachfrage, sowohl im betrieblichen als auch im Privatsektor. Zudem hätten Kundenausfälle die Liquiditätssituation belastet. Im April 2024 hat sich Fresh Energy auch von einem Geschäftsführer getrennt. Schlussendlich scheiterten Gespräche mit einem Investor und die Hausbank hat die Kreditlinien fällig gestellt.

Gehälter seit September nicht bezahlt

Die Verbindlichkeiten von Fresh Energy werden mit ca. 4,5 Mio. Euro beziffert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung steht teilweise unter Eigentumsvorbehalt. Auf der dem AKV vorgelegten Gläubigerliste scheinen insgesamt 116 Gläubiger (inklusive Mitarbeiter:innen) auf. Die Löhne und Gehälter wurden seit September 2024 nicht mehr bezahlt.

Eine Sanierung sei nicht möglich, heißt es, und man habe sich auch bereits mit der Schließung des Unternehmens einverstanden erklärt. Das Konkursverfahren ist noch nicht erfolgt. Da ein Kostenvorschuss erlegt wurde, werde damit gerechnet, dass die Verfahrenseröffnung in Kürze erfolgen wird.

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