07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Eologix-Ping
© Eologix-Ping.

Eologix-Ping, ein Anbieter für kontinuierliche Rotorblattüberwachung, hat den größten Auftrag seiner Geschichte in den USA an Land gezogen: Fast 300 zusätzliche Windenergieanlagen werden künftig von den Steirern überwacht.

Eologix-Ping: Start mit Pilotprojekt

Angefangen hat alles mit einem Pilotprojekt, ein paar Überwachungssystemen und Betreibern, die erst einmal sehen wollten, ob kontinuierliche Rotorblattüberwachung auch unter echten amerikanischen Bedingungen hält – von Eisstürmen im Mittleren Westen bis zu Blitzeinschlägen an der Golfküste.

Dann wuchs die Kundenbasis, die sich heute über das ganze Land erstreckt, wie das Startup miteilt. Aus dieser Schritt-für-Schritt-Strategie ist dann der größte US-Auftrag der Firmengeschichte geworden: „Wir sind in den USA nicht mit einer großen Flotte gestartet. Wir haben sie uns verdient, eine Anlage, ein Standort, ein Erfolg nach dem anderen“, sagt Thomas Schlegl, CEO und Co-Founder von Eologix-Ping. „Dieser Auftrag ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit: Betreiber sehen, dass unsere Technologie funktioniert, erzählen es weiter und kommen zurück. Fast 300 Anlagen in einem Auftrag zu gewinnen, zeigt, dass aus dem Vertrauen von damals inzwischen echte Größe geworden ist.“

Blattschäden, Blitzeinschläge und Vereisung

Der Deal stehe vor allem dafür, zu demonstrieren, wie sich das Denken amerikanischer Windparkbetreiber verändert hat: Schäden an Rotorblättern und wetterbedingte Ausfälle zählen weiterhin zu den häufigsten Ursachen für ungeplante Stillstandszeiten in der US-Windflotte, so der Founder. Statt erst zu reagieren, wenn Probleme bereits aufgetreten sind, setzen nun immer mehr Betreiber auf eine „verlässliche, laufende Datenquelle“ zum Zustand ihrer Rotorblätter.

„Blattschäden, ein Blitzeinschlag, Vereisung, die sich nicht erklären lässt: Genau für solche Fälle gibt es uns. Wir wollen der erste Ansprechpartner sein, wenn an einem Rotorblatt etwas nicht stimmt, egal ob man es sieht, hört oder einfach spürt“, sagt Schlegl.

Und Matthew Stead, Co-Founder von Eologix-Ping, ergänzt: „Wachstum ist für uns das Ergebnis von disziplinierter, kontinuierlicher Produktverbesserung. Jeder Einsatz bringt neue Erkenntnisse: über Betriebsbedingungen, über Entscheidungen, die Betreiber treffen müssen, und darüber, wo wir unsere Erkennungsalgorithmen noch schärfen können. Dieses Wissen fließt direkt zurück in die Produktentwicklung. Dieser Auftrag bestätigt genau diesen Ansatz.“

Eologix-Ping baut US-Präsenz aus

Weil die US-Flotte wächst, baut das Unternehmen jetzt eine eigene Präsenz in den USA auf, um Betreiber direkt vor Ort zu unterstützen, begleitet von weiteren Investitionen in Überwachungstechnologie und Kundensupport für ganz Nordamerika. Der Rollout der fast 300 neuen Windenergieanlagen läuft in den kommenden Wochen.

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