07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
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Rufe nach mehr politischer Rückendeckung für den Life-Science-Standort gibt es, wie auch in anderen Bereichen, schon lange. Bewegung in die Sache bringt nun einmal mehr die geopolitische Lage, konkret vor allem weitere Zolldrohungen durch US-Präsident Donald Trump. Bei einem gemeinsamen Medientermin von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer mit Pavol Dobrocky, Präsident des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, machte der Minister nun einige diesbezügliche Ankündigungen, wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet.

„Life-Science-Aktionsplan“

Diesen Herbst will die Regierung demnach einen „Life-Science-Aktionsplan“ erarbeiten. Man wolle die Innovationskraft des Sektors stärken, die Standortkosten senken, um mehr Produktion zu ermöglichen, und die Durchführung klinischer Studien erleichtern, wird Hattmannsdorfer in der „Presse“ zitiert. Zudem soll der Industriestrompreis künftig auch für die Erzeugung pharmazeutischer Grundstoffe gelten.

Life-Science-Startups bei Skalierung helfen

Konkret äußerte sich der Minister auch zu Life-Science-Startups. Diesen wolle man dabei helfen, schneller zu skalieren und ihre Produkte in den Markt zu bringen. Laut Austrian Startup Monitor 2025 ist die Branche mit 14,4 Prozent aller Startups die zweitgrößte innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems nach IT/Softwareentwicklung.

Zudem wolle man auf EU-Ebene erreichen, dass die Life Sciences in den europäischen Industrial Accelerator Act aufgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag soll etwa Investitionen in Produktionsstätten erleichtern und sehe auch „made in EU“-Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Außerdem denke man Beihilfen an, um Pharmaproduktionen in Österreich zu halten.

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