11.03.2019

techbold: „Die IT-Sicherheit bei KMU ist deutlich zurückgegangen“

Wir haben mit Damian Izdebski, Gründer von techbold, über die Probleme von KMU in Sachen IT-Sicherheit gesprochen und welche Lösung sein Unternehmen dahingehend mit einem eigenen "IT-Gütesiegel" anbieten möchte. Zudem gab uns Izdebski Einblicke in die weiteren Pläne von techbold und seine Probleme mit dem Fachkräftemangel.
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techbold
(c) der brutkasten / Martin Pacher: Damian Izdebski gründete techbold im Jahr 2015

Die Wiener IT-Firma techbold hat Anfang des Jahres ein IT-Gütesiegel auf den Markt gebracht, damit Außenstehende erkennen können, ob Unternehmen über geprüfte und sichere IT-Systeme verfügen. Im Rahmen der Überprüfung durch techbold sollen den Unternehmen Schwachstellen aufgezeigt werden. Anschließend wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um potenzielle Sicherheitslücken auszubügeln. Wir sprachen mit techbold Gründer Damian Izdebski über den Nutzen des IT-Gütesiegels und die Gründe, warum Unternehmen – insbesondere KMU – oftmals große Schwierigkeiten haben, ihre IT-Sicherheit eigenständig in den Griff zu bekommen.

Was ist der Sinn hinter dem “IT-Gütesiegel” und warum braucht es ein derartiges Siegel?

Das neu geschaffene Gütesiegel von techbold soll die Sicherheit und Qualität von IT-Systemen von Unternehmen für Ausstehende sichtbar machen. In den letzten drei Jahren haben wir beobachtet, dass insbesondere bei KMU die Sicherheit der IT-Systeme deutlich zurückgegangen ist. Meist handelt es sich dabei um Unternehmen in der Größe von zehn bis 70 Mitarbeitern, welche aufgrund von knappen Ressourcen keine eigenen IT-Mitarbeiter beschäftigen. Meist wird das IT-System durch externe Mitarbeiter betreut, die erst dann zum Einsatz kommen, wenn der Hut schon brennt.

Um welche konkreten Schwachstellen handelt es sich dabei?

Seit unserer Gründung haben wir bei Unternehmen hunderte von IT-Checks durchgeführt. Unsere Techniker überprüfen dabei den Zustand der EDV-Anlagen auf etwaige Schwachstellen. Dabei haben wir so einiges gesehen. Das reicht von falsch konfigurierten Firewalls bis hin zum Fehlen von Backup-Systemen.

Viele Unternehmen wissen zudem gar nicht, welche Personen Zugang zu den IT-Systemen haben. Dies geht soweit, dass Mitarbeiter, die bereits vor mehreren Jahren das Unternehmen verlassen haben, noch immer über aktive Zugangsdaten verfügen. 80 Prozent der Unternehmen haben ihre Zugangsdaten nirgends dokumentiert. Auch das Gäste-Wlan ist oftmals ein Einfallstor, das von Unternehmen nicht wirklich überprüft wird.

+++ Umfrage: Österreichs EPU und KMU fehlt Bewusstsein für IT-Sicherheit +++

Woran liegt es, dass insbesondere KMU mit ihrer IT-Security zu kämpfen haben?

Vor zirka zehn Jahren waren bei einem Betrieb mit rund 20 Mitarbeitern die IT-Anlagen und die erforderliche IT-Sicherheit noch überschaubar. Damals hat ein Techniker ausgereicht, um Firewall, den Server, die Backups zu überblicken und diese auf einem halbwegs brauchbaren Level zu halten.

In den letzten Jahren haben die Anforderungen an die IT-Sicherheit stark zugenommen. Mittlerweile sind auch IT-Anlagen von KMU extrem komplex geworden. Es gibt sehr wenige Leute, die den Komplexitätsgrad einer derartigen Anlage in ihrer Ganzheit überblicken können. Dahingehend bedarf es heutzutage Spezialisten, die sich spezifisch nur um die Firewall, die Datensicherung oder den User-Support kümmern. Unternehmen brauchen heutzutage spezielle Techniker mit unterschiedlichen Skills, um ihr System in seiner Ganzheit zu sichern.

„Wir sehen uns nicht als Feuerwehr, die gerufen wird, um Brände zu löschen. Wir sehen uns vielmehr als einen Brandschutzunternehmen.“

KMU werden in Österreich traditionell immer noch von kleinen IT-Dienstleistern betreut. Meistens kommen sie auf Zuruf, um ein bestehendes Problem zu beheben. Das Problem ist, dass sich Unternehmen nicht proaktiv um die Sicherheit kümmern, sondern nur dann reagieren, wenn das System bereits ausgefallen ist. Das Problem ist, dass niemand ganzheitlich die Verantwortung über die Anlage übernimmt. Das hängt natürlich damit zusammen, dass kleinere Betriebe keine eigenen Mitarbeiter abstellen können, die sich alleinig um die IT-Security kümmern.

Wir sehen uns nicht als Feuerwehr, die gerufen wird, um Brände zu löschen. Wir sehen uns vielmehr als einen Brandschutzunternehmen. Unser Konzept ist es, zu reagieren, bevor es zu einem Problem kommt. Wir versuchen, zu überwachen und ein Monitoring zu betreiben.

Wie sieht so eine Überprüfung durch techbold aus?

Die Überprüfung sieht so aus, dass zwei unserer Techniker einen halben Tag vor Ort beim Kunden sind. Dabei erstellen sie einen Momentaufnahme des IT-Systems und führen eine Art Inventur durch. Das heißt, dass alle Geräte, Notebooks, Monitore, aber auch Lizenzen aufgenommen werden. Ziel ist es, dass genau dokumentiert wird, welche Geräte im Einsatz sind, wie alt sie sind und ob sie noch über eine Garantie verfügen.

Zudem wird überprüft, wer über Zugangsberechtigungen verfügt und wie das Backup konzipiert ist. Mit dem Gutachten erhält man eine Dokumentation der IT-Anlage, eine Schwachstellenanalyse, sowie einen Vorschlag für Maßnahmen. Meist ist dies auch der Start für eine längere Zusammenarbeit mit den Kunden, da es nicht nur ausreicht, akute Probleme zu beheben, sondern das IT-System laufend gewartet werden muss.

Was kostet ein derartiges Gütesiegel?

Ein Gütesiegel kostet gar nichts. Die Frage ist eher, was es kostet, die Anlage des Kunden so weit zu bringen, dass wir das Gütesiegel vergeben können. Mit einem Zeitaufwand von ungefähr 20 bis 30 Stunden wird die bestehende IT-Anlage dokumentiert und die Stärken und Schwächen ausgearbeitet und präsentiert.

Bei einem Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitern kostet das ungefähr tausend Euro. Je nach Anzahl der Server oder der Komplexität des Systems beläuft sich dies auf bis zu 2000 Euro.

Was muss in der Regel gemacht werden, damit IT-Systeme wieder sicher sind?

Oftmals ist es so, dass IT-Systeme sieben bis neun Jahre alt sind. Einige Sicherheitsthemen können daher nur so gelöst werden, indem man ein ganz neues System aufgesetzt. In der Regel reicht es aber auch aus, Updates durchzuführen und die Konfigurationen anzupassen

Es geht nicht darum, einem Betrieb mit 20 Mitarbeitern eine 100.000 Euro teure Firewall anzubieten. Das wäre auch viel zu übertrieben und gar nicht notwendig. Die Kosten müssen natürlich zwischen Größe und Nutzen des Unternehmens ausbalanciert sein.

Techbold hat im Herbst vergangenen Jahres ein Investment von über 1,3 Millionen Euro an Land ziehen können. Wie wird es 2019 weitergehen?

Es ist jetzt aktuell eine sehr spannende und intensive Zeit für uns. Wir sind seit Sommer letzten Jahres in unserem operativen Geschäft profitabel. Dementsprechend haben wir unsere erste Startup-Phase bereits überstanden. Mittlerweile entwickeln wir uns zu einem mittelständischen Dienstleistungsunternehmen. Inzwischen sind wir 40 Mitarbeiter und machen monatlich aktuell zwischen 500.000 bis 600.000 Euro Umsatz.

Welche aktuellen Herausforderungen hat techbold derzeit zu bewältigen?

Womit wir derzeit wirklich zu kämpfen haben, ist sicherlich der Fachkräftemangel. Ich würde acht bis zehn IT-Techniker sofort einstellen, wenn es diese am Arbeitsmarkt auch gegeben würde. Wir suchen Spezialisten für alle IT-Bereiche – Administration von Servern, Firewalls oder auch für den  Kunden-Support.

Derzeit schlagen wir die etwas andere Strategie ein, um an Fachkräfte zu kommen. Dahingehend versuchen wir kleinere IT-Dienstleister am Wiener Markt zu übernehmen und sind aktuell im Gespräch mit einer Handvoll von Firmen. Dadurch wollen wir nicht nur an neue Kunden kommen, sondern auch an die dringend benötigten Techniker.

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=> zum Gütesiegel

Videoarchiv: Damian Izdebski, der CEO von techbold, im Live Gespräch

Damian Izdebski, der CEO von techbold, im Live Gespräch über den heurigen Crowdinvesting Rekord auf CONDA, seine Erfahrungen damit und Tipps an die Gründer.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 6. April 2017

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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